Fairtrade und 70 NGOs fordern: Existenzsichernde Einkommen ins Lieferkettengesetz!

Siebzig internationale zivilgesellschaftliche Organisationen und Produzentennetzwerke haben sich zusammengetan und schicken einen gemeinsamen Brief an die Ministerien zahlreicher EU-Länder. Darunter sind neben Fairtrade auch Organisationen wie Oxfam, Solidaridad und das Südwind Institut. Das Ziel: Existenzsichernde Einkommen sowie faire Einkaufspraktiken sollen fester Bestandteil im EU-Lieferkettengesetz werden. Nur so lassen sich die Ursachen von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bekämpfen.

Existenzsichernde Einkommen spielen eine wichtige Rolle, bei der Ursachenbekämpfung von Menschenrechtsverletzungen.

Das Europäische Parlament hatte am 1. Juni seine Position zur Richtlinie für ein europäisches Lieferkettengesetz beschlossen, die existenzsichernde Einkommen und faire Einkaufspraktiken beinhaltet. Der EU-Rat hatte diese Punkte nicht in seine Position aufgenommen. Um in geltendes Recht umgesetzt werden zu können, müssen sich nun EU-Rat und EU-Parlament im sogenannten Trilog unter Vermittlung der EU-Kommission auf einen Gesetzestext einigen. Fairtrade sieht in dieser Richtlinie eine einmalige Chance, die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte und Umwelt zu stärken. Damit verbunden wären wesentliche Fortschritte für gestärkte Rechte von Kleinbauernfamilien.

Damit das EU-Lieferkettengesetz jedoch zu diesem positiven Wandel führen kann, muss es die Interessen und Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen, die die schwächste Position in globalen Wertschöpfungsketten haben. 

Diejenigen schützen, die die Welt ernähren

Es ist unumgänglich, vulnerable Gruppen wie Kleinbauernfamilien zu stärken, betont Claudia Brück, Vorständin Politik und Kommunikation bei Fairtrade Deutschland: „Ein Drittel der Lebensmittel, die wir konsumieren, wird von Kleinbauernfamilien produziert. Sie sind gleichzeitig am stärksten von nachteiligen Auswirkungen in Lieferketten betroffen. Deshalb ist es so wichtig, sie in einer entsprechenden Richtlinie besonders zu berücksichtigen. Der EU-Rat sollte also nun der Position des Parlaments folgen.“

Neben existenzsichernden Löhnen ist es entscheidend, dass explizit auch existenzsichernde Einkommen im Gesetz genannt werden. Denn kleinbäuerliche Produzent*innen erzielen laut Definition ein Einkommen anstatt eines Lohns. 

Der Brief der 70 Organisationen fordert deshalb die Politik dazu auf „sich dem Europäischen Parlament in diesen Punkten anzuschließen, indem Sie einen ausdrücklichen Verweis auf ein existenzsicherndes Einkommen neben dem existenzsichernden Lohn in den Anhang und einen Verweis auf Einkaufspraktiken in die operativen Artikel der CSDDD aufnehmen“. So könnten Millionen von Menschen aus marginalisierten Gruppen das Potenzial des europäischen Lieferkettengesetzes ausschöpfen und wirklich davon profitieren. 

Wie es weiter geht: Vom europäischen zum nationalen Lieferkettengesetz

Nach Abschluss des Trilogs erfolgt ab 2024 die Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes, wobei die nationalen Parlamente gefordert sind. Sie müssen den europaweiten Beschluss in nationales Recht gießen.