Rückverfolgbarkeit

Der Weg eines Fairtrade-Produktes


Produkte mit physischer Rückverfolgbarkeit

Das Fairtrade-Produkt stammt 1:1 von der Fairtrade-Organisation und ist physisch rückverfolgbar 

Die physische Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass das Produkt und sein Inhalt 1:1 von der Fairtrade-Produzentenorganisation stammt. Die einzelne Zutat wird in jeder Phase der Produktion von „nicht-Fairtrade"-Rohstoffen getrennt weiterverarbeitet. Das ist vor allem bei Kaffee, Bananen, Rosen oder Reis der Fall. Die unabhängige Kontrolle durch Flocert prüft den Waren- und Geldfluss über die ganze Lieferkette hinweg.

Geregelt ist die Rückverfolgbarkeit im Händlerstandard (2.1), auch die weiteren Fairtrade-Standards enthalten klare Regelungen zur Rückverfolgbarkeit..

Produkte mit Mengenausgleich

Der Fairtrade-Rohstoff wird mit Nicht-Fairtrade-Rohstoffen gemischt und ist indirekt rückverfolgbar 

Bei Kakao, Zucker, Fruchtsaft und Tee ist die physische Rückverfolgbarkeit insbesondere aus logistischen Gründen nicht überall möglich. Damit Fairtrade-Produzentenorganisationen dennoch am fairen Handel teilnehmen können, dürfen hier bei der Verarbeitung konventionelle und fair produzierte Rohstoffe vermischt werden. Diese Produkte sind mit dem Hinweis „mit Mengenausgleich“ gekennzeichnet. Die Fairtrade-Bauernfamilien und Beschäftigten auf Plantagen profitieren von denselben Fairtrade-Vorteilen. Die Rückverfolgbarkeit erfolgt in diesen Fällen indirekt über eine detaillierte Dokumentation. Die Flocert GmbH als unabhängige Zertifizierungsorganisation führt strenge Überprüfungen der Dokumente durch, um sicherzustellen, dass die äquivalente Menge von Fairtrade‐Rohstoffen gekauft und verkauft wurde und verfolgt auf diese Weise die Menge durch die gesamte Lieferkette hindurch.

Externer Inhalt

Dieser Inhalt von

youtube.com

wird aus Datenschutzgründen erst nach expliziter Zustimmung angezeigt.

Der Mengenausgleich wird gestattet, damit die Produzentenorganistionen trotzdem am Fairtrade-System teilnehmen können und ist daher eine entwicklungspolitische Notwendigkeit.

Das Prinzip Ökostrom

Ein Vergleich mit dem Prinzip der Einspeisung von Ökostrom ins allgemeine Stromnetz zeigt Ähnlichkeiten auf. Auch aus der Steckdose des Ökostromkunden kommt nicht reiner Ökostrom, sondern ein Energiemix. Um den Ökostrom komplett getrennt zu halten, wäre ein eigenes getrenntes Verteilernetz erforderlich, was enorme Folgekosten verursachen würde. Aber die Einspeisung von Ökostrom ins allgemeine Stromnetz führt schließlich dazu, dass erneuerbare Energien ausgebaut werden und die Anteile an Ökostrom immer größer werden.

Warum brauchen Fairtrade-Produzenten den Mengenausgleich?

Mengenausgleich – eine entwicklungspolitische Notwendigkeit!

Würde man die physische Rückverfolgbarkeit für alle Fairtrade-Produkte voraussetzen, wäre die Folge, dass manchen Produzenten-Organisationen dadurch Nachteile bis hin zum Marktausschluss entstehen könnten. Sie könnten dann nicht mehr am Fairtrade-System teilnehmen. In einigen Produktkategorien würde sogar die Mehrheit der Fairtrade-Bauern ausgeschlossen. In anderen Fällen würde sich auch durch physische Rückverfolgbarkeit die Umweltbilanz verschlechtern.

Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn vor allem kleinere Produzenten-Organisationen nicht genug Rohstoffe für eine Fabrikations-Charge liefern können, und dann zwangsläufig eine Mischung mit Rohstoffen erfolgt, die nicht von Fairtrade-Erzeugern stammt. Oder wenn Firmen, die ihre Produkte weiterverarbeiten, Fairtrade-Produkte aus technischen Gründen nicht separieren können. Wenn auch für diese Fälle physische Rückverfolgbarkeit verlangt würde, wäre es möglich, dass die Bauern und Arbeiter ihre Produkte nicht mehr unter Fairtrade-Bedingungen verkaufen könnten.


Betroffen: Kakao, Zucker, Fruchtsäfte und Tee

Aus diesen Gründen hat Fairtrade International die Vorgabe, für diese Produkte eine physische Rückverfolgbarkeit einzuhalten, zunächst für einen befristeten Zeitraum ausgesetzt, bis die Voraussetzungen für eine physische Rückverfolgbarkeit gegeben sind.

Letzteres hängt vor allem von den unter Fairtrade verkauften Mengen ab, und begründet unter anderem warum es im Interesse der Produzenten ist, mehr Mengen unter Fairtrade verkaufen zu können. Der Mengenausgleich ist erlaubt für die Produktgruppen Kakao, Fruchtsäfte, Zucker und Tee – hier ist derzeit im Gegensatz zu allen anderen Fairtrade-Produkten eine physische Rückverfolgbarkeit nicht vorgeschrieben, sondern nur empfohlen soweit möglich.

Nur in Ausnahmefällen, wenn es beispielsweise zu Produktionsengpässen kommt, kann diese Regel auch für andere Produktzutaten genehmigt werden.

Rückverfolgbarkeit beim Fairtrade Programm für Baumwolle

Das Fairtrade-Programm für Baumwolle konzentriert sich auf die Menschen ganz am Anfang der textilen Wertschöpfungskette: Die Bäuerinnen und Bauern, die die Baumwolle anbauen und ernten und meist nicht einmal genug verdienen, um ihre eigenen Produktionskosten zu decken.

Unternehmen kaufen eine vereinbarte Menge Baumwolle zu Fairtrade-Bedingungen ein und verwenden diese über ihre gesamte Produktion oder in bestimmten Kollektionen. Die Fairtrade-Baumwolle muss nicht von konventioneller Baumwolle getrennt werden. Unternehmen verpflichten sich im Rahmen ihrer nachhaltigen Beschaffungsstrategie, einen bestimmten Anteil der von ihnen insgesamt benötigten Baumwolle in Fairtrade-Qualität einzukaufen und diese Menge schrittweise zu steigern.

Anders als im Falle des Fairtrade-Baumwollsiegels, das vollständige Rückverfolgbarkeit der Fairtrade-Baumwolle fordert, können sie im Rahmen des Baumwollprogramms die Fairtrade-Baumwolle nach Bedarf mit anderer Baumwolle oder anderen Fasern mischen und sind nicht verpflichtet, die faire Baumwolle bis zum Endprodukt zurückzuverfolgen.