Der Weg des Fairtrade-Rohrzuckers

Physische Rückverfolgbarkeit & Mengenausgleich am Beispiel Rohrzucker

Wenn der zertifizierte Rohrzucker in jeder Phase der Produktion von nicht-zertifiziertem getrennt weiterverarbeitet und gehandelt wird, ist Rohrzucker physisch rückverfolgbar.

Als entwicklungspolitisches Instrument der Armutsbekämpfung ist laut Fairtrade-Standards auch die indirekte Rückverfolgbarkeit im Rahmen eines Mengenausgleichs erlaubt: Zuckerrohr wird von Fairtrade-Bauernfamilien geerntet und kann bereits am Produktionsort im globalen Süden oder während des Verarbeitungsprozesses im globalen Norden mit nicht-zertifiziertem Rohrzucker gemischt werden.

Hintergrund ist, dass das geerntete Zuckerrohr rasch verarbeitet werden muss. Die Bauernfamilien sind daher auf lokale, große Produktionsanlagen angewiesen, welche die oftmals nur geringen Fairtrade-Mengen mahlen. Im globalen Norden wiederum würde ein erheblicher logistischer Mehraufwand entstehen, würde man den Mengenausgleich dort nicht auch zulassen.

Der Mengenausgleich stellt sicher: Die eingekaufte und verkaufte Menge an Fairtrade-Produkten in der gesamten Lieferkette muss sich entsprechen. Der gesamte Waren- und Geldfluss wird schriftlich dokumentiert und von der Kontrollorganisation Flocert unabhängig überprüft. Der Hinweis "Mengenausgleich" ist auf der Verpackung vermerkt.