EU-Lieferkettengesetz: EU-Parlament nimmt den Kompromissvorschlag an

Das Europäische Parlament hat heute ein wegweisendes Gesetz verabschiedet. Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) verpflichtet große Unternehmen in der EU dazu, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten anzupacken. Damit rücken existenzsichernde Einkommen und Löhne sowie verantwortungsvolle Einkaufspraktiken auf die Tagesordnung großer Unternehmen.

Im Januar 2023 sprach Daniel Amponsah im Europäischen Parlament über seine Perspektive auf das EU-Lieferkettengesetz und dessen mögliche Auswirkungen auf Kleinbäuer*innen, die Europa beliefern.

Die Verabschiedung des Gesetzes im EU-Parlament ist ein großer und wichtiger Schritt. An dem Tag, an dem vor 11 Jahren die Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch einstürzte und tausende Menschenleben kostete, setzt es ein wichtiges Zeichen für Menschenrechte. Und gleichzeitig gilt es nun, Maßnahmen auszuarbeiten, die eine effektive Umsetzung sicherstellen.

Existenzsichernde Einkommen und Mitsprache potentiell Betroffener

Das Gesetz betont, dass alle relevanten Akteure eingebunden werden sollen. Dies ist entscheidend für eine effektive Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt. Denn die Verantwortung für deren Einhaltung sollte nicht einfach an den Anfang der Lieferkette weitergegeben werden – an die Menschen, die durch das Gesetz eigentlich geschützt werden sollen.

Fairtrade begrüßt, dass existenzsichernde Einkommen und Löhne als unverzichtbares Menschenrecht eines der Kernelemente des Gesetzes sind. „Ein existenzsicherndes Einkommen ist ein Menschenrecht. Als Produzent*innen sind wir dankbar, dass die EU dies anerkennt und im EU-Lieferkettengesetz verankert. Das bedeutet: Die Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, müssen sich dafür einsetzen, die Armut unter den Landwirt*innen zu verringern. Wir fordern die EU jedoch erneut auf, für unterstützende Maßnahmen bei der Umsetzung zu sorgen“, sagt Daniel Amponsah, Präsident der Kakao-Kooperative Asunafo North Municipal, Ghana.

Fairtrade bewertet zudem positiv, dass bestehende Verträge mit bestehenden Lieferant*innen laut Gesetz nur als letztes Mittel und verantwortungsvoll abgebrochen werden dürfen.

Worauf es jetzt ankommt

Für eine Umsetzung der neuen Gesetzgebung kann von kleinbäuerlichen Produzent*innen nicht erwartet werden, die Anforderungen der Richtlinie alleine bewältigen zu können. Die Leitlinien der Gesetzgebung legen klar fest, dass eine angemessene Umsetzung des Gesetzes nur dann sichergestellt ist, wenn diejenigen, die  am Anfang der Lieferkette stehen, die Kosten und die Verantwortung für Menschenrechte und nachhaltige Produktion nicht alleine tragen müssen. Dafür ist notwendig:

  • Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen sich verpflichten, den verschiedenen Akteur*innen entlang der Lieferkette, der Zivilgesellschaft und den Produzent*innen weltweit finanzielle Unterstützung und Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • Die EU spielt eine elementare Rolle dabei, sicherzustellen, dass Landwirt*innen, Arbeiter*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen die Gesetzgebung umsetzen können und schwächere Akteur*innen entlang der Lieferkette nicht ohne Unterstützung allein gelassen werden.

Ab heute liegt ein Gesetz mit enormem Potential vor, welches positive Veränderungen für Kleinbäuer*innen und Arbeiter*innen weltweit bewirken kann. Trotz der Enthaltung und Ablehnung einiger Mitgliedstaaten auf den letzten Metern markiert das EU-Lieferkettengesetz einen wichtigen Schritt in Richtung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.