Der Weg von FAIRTRADE-Tee

Physische Rückverfolgbarkeit und Mengenausgleich am Beispiel Tee

Tee mit physischer Rückverfolgbarkeit

Wenn der Tee in jeder Phase der Produktion von nicht-zertifiziertem Tee getrennt weiterverarbeitet und gehandelt wird, ist der Tee physisch rückverfolgbar. Physischrückverfolgbarer Fairtrade-Tee ist momentan in Deutschland nur vereinzelt erhältlich.

Tee mit Mengenausgleich

Als entwicklungspolitisches Instrument der Armutsbekämpfung ist laut Fairtrade-Standards die indirekte Rückverfolgbarkeit von Tee im Rahmen eines Mengenausgleichs erlaubt:

Tee wird von Fairtrade-Bauernfamilien oder Teepflückerinnen und Teepflückern in Teegärten gepflückt und bereits am Produktionsort im globalen Süden mit nicht-zertifiziertem Tee gemischt. Hintergrund ist, dass die Teeblätter rasch verarbeitet werden müssen. Die Produzentinnen und Produzenten sind daher auf lokale, große Teefabriken angewiesen, welche die oftmals nur geringen Fairtrade-Mengen weiterverarbeiten. Nur durch den Mengenausgleich können die Produzentengruppen überhaupt am fairen Handel teilnehmen und davon profitieren.

Der Mengenausgleich stell sicher: Die eingekaufte und verkaufte Menge an Fairtrade-Produkten in der gesamten Lieferkette muss sich entsprechen. Der gesamte Waren- und Geldfluss wird schriftlich dokumentiert und von der Kontrollorganisation FLOCERT unabhängig überprüft. Der Hinweis "Mengenausgleich" ist auf der Verpackung vermerkt.

Geregelt ist die Rückverfolgbarkeit im Händlerstandard.