Fairtrade-Gold

So funktioniert der faire Handel mit Gold

Bei der harten Arbeit sind Millionen Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter oft sehr gefährlichen Bedingungen ausgesetzt. Als Teil einer langen Lieferkette erhalten sie meist nur einen bescheidenen Preis für das geschürfte Gold und leben unter schwierigen Bedingungen in rauen und abgelegenen Gegenden.

Herausforderungen

  • Die im Goldabbau verwendeten Chemikalien schaden Mensch und Umwelt. Allein in den Amazonas werden jedes Jahr tonnenweise Quecksilber gekippt.
  • Ausbeuterische Kinderarbeit in Goldminen ist keine Seltenheit.
  • Die Goldförderung ist oft unformalisiert und illegal und geht daher einher mit Gewalttaten, Schmuggel und Landraub.

Warum Fairtrade den Unterschied macht

Fairtrade-Gold steht für eine nachhaltige Zukunft der des kleingewerblichen Goldbergbaus, der Bergarbeiter und ihrer Familien und Gemeinschaften. Zentral dabei sind der garantierte Mindestpreis für Fairtrade-Gold-, die Zahlung der zusätzlichen Fairtrade-Prämie sowie die Einhaltung strenger Kriterien zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umwelt, und den spezifischen Bestimmungen zum fairen Handel. Illegale Kinderarbeit ist in Fairtrade-zertifizierten Minen grundsätzlich verboten.

Fairtrade demonstriert durch Umsetzung eines Best-Practice-Modells, dass ein verantwortungsvoller und nachhaltigerer kleingewerblicher Goldbergbau möglich ist. Dabei geht es unter anderem um bessere und sicherere Arbeitsbedingungen für Minenarbeiter, mehr Anteil an und mehr Kontrolle über die jeweiligen Wertschöpfungsketten, fairere Preise und weitere Vorteile für Bergarbeiter, ihre Familien und Gemeinschaften.

Der Fairtrade Gold-Standard schließt den Handel mit Gold aus Konfliktgebieten aus.

Welche Fairtrade-Standards gelten für Fairtrade-Gold?

Standard:Fairtrade Gold Standard -> Gilt für: Kleingewerblichen Bergbauorganisationen, kurz ASMOs genannt (artisanal and small-scale mining organizations) -> Kontrolle: Flocert

Standard:Fairtrade Trader Standard -> Gilt für: allen weiteren Akteuren der jeweiligen Wertschöpfungskette, bspw. Scheideanstalt, Gießer, Schmuckhersteller bzw. Goldschmieden -> Kontrolle: Flocert

Der Fairtrade Standard for Gold and Associated Precious Metals for Artisanal and Small-Scale Mining (“Fairtrade-Gold Standard”)

Inhaltlich umfasst der Gold Standard:

  • Handel
  • Mindestpreis und Prämie
  • Förderung der Legalisierung und Formalisierung
  • Umwelt schonen sowie Schutzbestimmungen zum Goldabbau

    Für alle Stufen der die Goldgewinnung gilt der “Fairtrade Standard for Gold and Associated Precious Metals for Artisanal and Small-Scale Mining“, kurz “Fairtrade-Gold Standard”. Sein Hauptziel ist die Schaffung eines besseren Marktzugangs für kleinegewerbliche Bergleute und ihre Gemeinden mittels Legalisierung und Formalisierung von auf Mitgliedschaft basierenden kleingewerblichen Bergbauorganisationen, kurz ASMOs genannt (artisanal and small-scale mining organizations). Unterziele sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Bergleute, die Stärkung ihrer Organisationen, sowie deren Lobbyarbeit für ihre soziale Absicherung, die Einhaltung von Menschenrechten und die Schaffung von politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen kleingewerblichen Bergbau. Der Gold-Standard legt außerdem ein besonderes Augenmerk auf den Stop der Ausbeutung von Frauen und Kindern durch Prostitution, Sklaven- und Kinderarbeit. Der Standard beinhaltet vier Hauptteile mit allgemeinen Vorgaben, Vorgaben zum Handel mit Fairtrade-Gold, Vorgaben zum Abbau und zur Produktion sowie einem Kapitel mit den Vorgaben zur demokratischen Organisation der Kooperative, sowie zur Preissetzung (Kapitel 4 „Business and Development“).

    Handel

    Der Fairtrade-Gold Standard macht unter dem Kapitel „Trade“ klare Vorgaben zum Handel von Gold unter Fairtrade-Bedingungen, zur physischen und dokumentarischen Rückverfolgbarkeit sowie der Verwendung des Fairtrade-Siegels auf Produkten. Unter Klausel 2.1.1. des Fairtrade-Gold-Standards wird die physische Trennung von Erz und Rohgold durch die Kooperative vorgeschrieben, damit auf dem weiteren Handelsweg und im Endprodukt das Produkt als Fairtrade ausgewiesen werden kann. Unter 2.1.2 und 2.1.3 wird die Rückverfolgbarkeit der Transaktionen mit Fairtrade-Gold sowie deren Dokumentation vorgeschrieben. Ergänzend dazu wird vorgeschrieben, dass das zertifizierte Edelmetall zu 100 Prozent Fairtrade sein muss, um das Siegel tragen zu können (2.2.5). Das bedeutet, dass das Feingold in Produkten wie Schmuck, Münzen oder Goldplättchen mit dem Fairtrade-Siegel für Gold zu 100 Prozent Fairtrade-zertifiziert und physisch rückverfolgbar ist. Aus diesem Grund kann der Verbraucher sicher sein, dass in dem von ihm gekauften Schmuckstück mit Fairtrade-Gold Punzierung auch Fairtrade-Gold in dem jeweilig angegebenen Anteil enthalten ist.

    Mindestpreis und Prämie

    Minenarbeiterinnen und -arbeiter erzielen durch Fairtrade einen besseren Preis für ihr Gold und gewinnen durch den garantierten Fairtrade-Mindestpreis mehr finanzielle Sicherheit. Der Mindestpreis liegt bei 95 Prozent des von der London Bullion Market Association festgelegten Goldpreises (Siehe hierzu Standardklausel 4.5.1 des Gold Standards). Dies ist ein wesentlich höherer Verkaufspreis als Minenarbeiterkooperativen normalerweise erhalten. Fairtrade-zertifizierte Minen erhalten über den Mindestpreis hinaus eine Fairtrade-Prämie in Höhe von 2.000 USD pro Kilogramm Gold (Siehe Standardklausel 4.5.3 des Gold-Standards). Diese zusätzlichen Einnahmen werden nach demokratischen Prinzipien in Gemeinschaftsprojekte wie Schulen und Gesundheitszentren sowie in die Verbesserung betrieblicher Abläufe investiert. Um sicher zu stellen, dass die Prämie demokratisch verteilt wird, verlangt der Gold-Standard die Etablierung demokratischer Strukturen und transparente Verwaltungsabläufe.

    Förderung der Legalisierung und Formalisierung

    Ganz am Anfang des Gold-Standards wird sichergestellt, dass nur offiziell registrierte Kleinbergbaukooperativen (1.1.1) mit klar definierten Grenzen (1.2.2) zertifiziert werden können. Dabei wird klargestellt, dass die Kooperativen weder bewaffneten Gruppen oder Menschenhandel unterstützen (1.3.7) noch gegen Menschenrechte, wie zum Beispiel dem Verbot von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit verstoßen (1.3.8). Um die Fairtrade-Prämie demokratisch und nachhaltig zu investieren wird die Bildung eines gesonderten Ausschusses vorgeschrieben (4.1.1) mit klaren demokratischen Regeln (4.1.2). Damit die Gelder nachhaltig und sinnvoll investiert werden, erstellt die Kooperative einen Plan für ein oder mehreren Aktivitäten, die auf der Grundlage der von der Kooperative identifizierten Bedürfnisse bauen (4.1.5). Außerdem ist eine Bedingung für die Zertifizierung der Kooperative, eine tragfähige, transparente und demokratische Struktur (Siehe hierzu Klausel 4.2.1), registrierte Mitglieder (4.2.2) mit klaren Regeln (4.2.5), die durch eine Generalversammlung genehmigt wurden (4.2.6). In Standardklausel 4.3.1 wird jegliche Diskriminierung ausdrücklich durch den Fairtrade Gold-Standard verboten. Die Gleichberechtigung von Frauen wird in eine gesonderte Klausel vorgeschrieben (4.3.4, 4.3.5).

    Umwelt schonen sowie Schutzbestimmungen zum Goldabbau

    Der Fairtrade-Gold Standard beinhaltet ein umfangreiches Kapitel zu Umweltschutz (3. 2. Environmental Protection). Darin wird sowohl der Schutz der Umwelt klar vorgegeben sowie Sicherheits- und Schutzbestimmungen für die Bergarbeiter definiert. Der Einsatz von Quecksilber oder Zyanid, welche im Goldabbau eingesetzt wird, um das Gold aus dem Erz herauszulösen, wird minimiert soweit wie technisch möglich (3.2.1; 3.2.14). Der Fairtrade-Gold Standard schreibt zusätzlich Schutzkleidung für die Bergarbeiter vor (3.2.3). Für Frauen und Kinder wird der Umgang mit den Chemikalien unter Klausel 3.2.4 des Gold Standards verboten. Außerdem darf die Goldgewinnung nicht in der Nähe von Oberflächengewässern stattfinden, um deren Kontamination durch den Eintrag von Chemikalien zu verhindern (3.2.2). Reststoffe, die aus der Goldgewinnung entstehen müssen sachgemäß entsorgt (3.2.16) werden und dürfen nicht in Bäche oder Flüsse entsorgt werden (3.2.19). Der Standort der Bergbauaktivitäten darf sich nur in einem Gebiet befinden, in dem der Bergbau erlaubt ist (3.2.21).

    Der Fairtrade-Gold Standard gilt für:

    • Zertifizierte Fairtrade-Gold Kooperativen
    • Zertifizierte Unternehmen, die Fairtrade-Gold ein- und verkaufen

    Der Fairtrade Trader Standard

    Inhaltlich umfasst der Trader Standard:

      • Allgemeine Anforderungen (bspw. Etikettierung und Verpacken)
      • Handel
      • Produktion
      • Unternehmen und Entwicklung

      Über den Fairtrade-Gold Standard hinaus ist von allen weiteren Akteuren der jeweiligen Wertschöpfungskette der Fairtrade-Trader Standard zu beachten, also etwa Scheideanstalt, Gießer, Schmuckhersteller bzw. Goldschmiede.

      Der Fairtrade-Trader Standard besteht aus vier Kapiteln:

      Das Kapitel „Allgemeine Anforderungen“ definiert Anforderungen an die Zertifizierung und die Etikettierung und Verpacken von Fertigprodukten und unfertigen Erzeugnissen. Das Kapitel „Handel“ definiert Anforderungen in Bezug auf die Handelspraktiken. Das Kapitel zur „Produktion“ definiert Anforderungen in Bezug auf Sozial- und Umweltpraktiken entlang der Lieferkette. Das Kapitel „Business and Development“ definiert Anforderungen, die den einzigartigen Fairtrade-Ansatz Entwicklungsansatz deutlich sichtbar machen.

      Besonders wichtig ist hier im Kapitel „Handel“ die Vorgabe der dokumentarischen Rückverfolgbarkeit von Fairtrade-Produkte bei deren gesamten Verarbeitung (Klausel 2.1.1) sowie die sog. physische Segregation (Klausel 2.1.3). Diese Vorgaben, die für alle Akteure in der Lieferkette vorgeschrieben sind, stellen sicher, dass das Gold im Endprodukt physisch rückverfolgbar ist – von der Bergbaukooperative im Ursprung bis hin zum fertigen Schmuckstück. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass das Fairtrade-Gold bei den verschiedenen Akteuren separat gelagert wird und auch getrennt vom konventionellen Gold verarbeitet wird. Die Vorgaben in diesem Kapitel ergänzen somit die Vorgaben für Kooperativen und Händler im Gold-Standard.

      Der Trader Standard gilt für:

      • Zertifizierten Fairtrade Gold Kooperativen
      • Alle zertifizierten Unternehmen, die an der Goldlieferkette beteiligt sind bis zum fertigen Produkt

      Wer kontrolliert die Einhaltung der Standards?

      Die Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT überprüft vor Ort, ob Produzenten und Händler die Fairtrade-Standards einhalten und die sozialen, ökonomischen und ökologischen Standards erfüllen. Sie kontrolliert auch, ob die Produzentenorganisationen den festgelegten Mindestpreis und die Fairtrade-Prämie ausgezahlt bekommen. FLOCERT ist ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen und Tochtergesellschaft von Fairtrade International. Das Unternehmen zertifiziert Produzenten, Händler und Hersteller in rund 115 Ländern nach den Fairtrade-Standards. Mehr Informationen zum genauen Kontrollprozess befinden sich hier.

      Zertifizierung und Kontrolle

       

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