Fairtrade veröffentlicht erstmals Bericht über Maßnahmen zu Menschenrechten und Umweltschutz
Der Bericht erscheint vor dem Hintergrund zunehmender Regulierung von Menschenrechten und Nachhaltigkeitsthemen, von Greenwashing über Entwaldung bis hin zu unternehmerischer Sorgfaltspflicht. „Nach jahrzehntelangen freiwilligen oder symbolischen Bemühungen sind Unternehmen heute zunehmend verpflichtet, eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, d.h. Menschenrechtsverletzungen und Umweltprobleme in ihren eigenen Lieferketten zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen“, so Dr. Tytti Nahi, Direktorin des HREDD-Kompetenzzentrums von Fairtrade.
„Zertifizierungen sind zwar nicht verpflichtet, Berichte zu Sorgfaltsprüfung zu veröffentlichen. Wir tun dies aber als Beitrag zu mehr Transparenz und um weitere Maßnahmen voranzubringen. Damit Sorgfaltspflicht wirksam ist, muss sie fair sein: Sie muss basieren auf einem Dialog zwischen Unternehmen und den betroffenen Menschen, auf einer fairen Kostenteilung und auf der Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Zivilgesellschaft und Unternehmen in der gesamten Lieferkette.“
Informationen über Fairtrade-Lieferketten und eigene Betriebe
Der Bericht informiert darüber, wie Fairtrade seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Dazu gehören Identifizierung, Behandlung, Behebung und Nachverfolgung von Menschenrechts- und Umweltrisiken und -problemen in Fairtrade-zertifizierten Lieferketten und in den eigenen Betrieben.
Die Audit-Ergebnisse von mehr als 1.500 Produzentenorganisationen – also Bauernkooperativen und Plantagen– ergaben: In 90 bis 98 Prozent der Fälle halten Produzentenorganisationen die Fairtrade-Standards in acht der neun untersuchten HREDD-Bereiche ein oder übertreffen sie. Dazu gehören Bereich wie menschenwürdige Existenzgrundlagen, Arbeitsrechte, Kinderrechte, Nichtdiskriminierung und Umwelt,.
Der Bericht befasst sich auch mit den Audit-Ergebnissen von über 1.800 Fairtrade-zertifizierten Händlern, Verarbeitern, Herstellern und Marken. In dieser Gruppe war die Einhaltung der Standards in den Bereichen menschenwürdige Lebensbedingungen und Qualitätsansprüche am höchsten. In den Bereichen faire Verträge, Zahlungspläne und sinnvolle Einbindung von Interessengruppen, wie zum Beispiel klare Kommunikation mit den Produzenten- und Lieferantenorganisationen über künftige Beschaffungspläne hingegeben, war die Einhaltung der Standards am niedrigsten.
Audits kein Ersatz für HREDD
Fairtrade räumt zertifizierten Unternehmen in der Regel Zeit ein, um etwaige Verstöße zu korrigieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Entwicklung und Verbesserung. Deshalb beleuchtet der Bericht die ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Wie der Bericht jedoch feststellt, sind Audits kein HREDD-Ersatz: Zertifizierungen können ein Unternehmen nicht von seiner Verantwortung für die Umsetzung der Sorgfaltspflicht entbinden. Die Ursache für Verletzungen der Sorgfaltspflicht liegen häufig in Armut begründet. Deshalb sind existenzsichernde Einkommen und Löhne ein wichtiger Hebel bei der Beseitigung von Risiken – insbesondere wenn Unternehmen in Hochrisikoregionen tätig sind.
Weiterführende Informationen
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