Lizenzgebühren
Wie viel kostet eine Lizenz?
Alle Unternehmen, die Fairtrade-Produkte unter ihrer Marke beziehungsweise unter ihrem Namen vertreiben möchten, benötigen einen Lizenzvertrag mit TransFair e.V.
Der Vertrieb von Produkten mit Fairtrade-Siegel ist an eine Lizenzgebühr geknüpft. Die unten stehende Tabelle zeigt die einzelnen Gebühren nach Produktkategorien, die für sämtliche getätigten Fairtrade-Verkäufe immer nach Quartalsende abgeführt werden müssen.
Produkt | Gebühr |
---|---|
Baumwollprodukte / Textilien Baumwollprodukte / Berufsbekleidung | 2 % des Nettohandelswerts 1 % des Nettohandelswerts |
Blumen und Pflanzen (außer Schnittblumen) | 2 % des Nettohandelswerts |
Cappuccino | 0,30 € pro Kg |
Frische Früchte | 0,03 € pro Kg |
Gewürze | 2,5 % des Nettohandelswerts |
Honig | 0,16 € pro Kg |
Instant-Kaffee | 0,30 € pro Kg |
Jungpflanzen (Stecklinge) | 1 % des Nettohandelswerts |
Kaffee | 0,22 € pro Kg |
Kakao / Trinkschokolade | 0,16 € pro Kg |
Mischprodukte (soweit nicht separat aufgeführt) | 2,5 % des Nettohandelswerts |
Nüsse / Ölsaaten | 2,5 % des Nettohandelswerts |
Quinoa | 0,08 € pro Kilo |
Reis | 0,04 € pro Kg |
Saft | 0,03 € pro Liter |
Schnittblumen | < 60 cm Länge: 0,68 € pro 100 Stiele |
≥ 60 cm Länge: 1,00 € pro 100 Stiele | |
Schokobrotaufstrich | 0,16 € pro Kg |
Schokolade | 0,22 € pro Kg |
Sportbälle | 2 % des Nettohandelswerts |
Tee | 0,42 € pro Kg |
Trockenfrüchte | 0,03 € pro Kg |
Wein | 0,06 € pro Liter |
Zucker Portionszucker bis 4g / Portion | 0,065 € pro Kg 0,02 € pro Kg |
Hinweis: In anderen Ländern gelten zum Teil andere Lizenzgebühren.
Weitere Produkte und Hinweise
Für alle Produkte, die hier nicht aufgeführt sind, aber grundsätzlich mit dem Fairtrade-Siegel ausgezeichnet werden können, fällt eine Gebühr von 2,5 Prozent des Nettoabgabepreises an den Einzelhandel an.
Die Produktbereiche Baumwolle, Gebäck und neue Produkte werden mit einer prozentualen Gebühr berechnet. Berechnungsgrundlage ist hier im Regelfall der Nettoabgabepreis an den Einzelhandel beziehungsweise an Verkaufsstellen im Außer-Hausmarkt. Nur bei direkten Verkäufen an den Endverbraucher wird der Einkaufspreis als Berechnungsgrundlage gewählt.
Ab dem zweiten Vertragsjahr gibt es eine Mindestlizenzgebühr von 250 € pro Jahr, um die laufenden administrativen Kosten zu decken. Die Mindestlizenzgebühr wird nur erhoben, wenn keine Fairtrade-Verkäufe erfolgt sind oder die zu zahlenden Lizenzgebühren weniger als 250 € pro Jahr betragen – in diesem Fall wird allerdings nur die Differenz in Rechnung gestellt.
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