Alle Unternehmen, die Fairtrade-Produkte unter ihrer Marke beziehungsweise unter ihrem Namen vertreiben möchten, benötigen einen Lizenzvertrag mit Fairtrade Deutschland e.V.

Der Vertrieb von Produkten mit Fairtrade-Siegel ist an eine Lizenzgebühr geknüpft. Die unten stehende Tabelle zeigt die einzelnen Gebühren nach Produktkategorien, die für sämtliche getätigten Fairtrade-Verkäufe immer nach Quartalsende abgeführt werden müssen.

Gültig ab 2024

ProduktGebühr

Blumen und Pflanzen

  • Schnittblumen (gilt für Mono-/ Mischsträuße und Stückrosen)
  • Schnittblumen (gilt für Mono-/ Mischsträuße und Stückrosen)
  • Topfpflanzen aus Fairtrade-Jungpflanzen (Stecklinge)

 

  • < 60 cm Länge: 0,722 € pro 100 Stiele
  • ≥ 60 cm Länge: 1,062 € pro 100 Stiele
  • 1 % des Nettohandelswerts
Cappuccino0,319 € pro Kg
Frische Früchte0,032 € pro Kg
Gewürze2,5 % des Nettohandelswerts
Gold1600 € pro Kg
Honig0,170 € pro Kg
Instant-Kaffee0,319 € pro Kg
Kaffee0,234 € pro Kg
Kakao / Trinkschokolade0,170 € pro Kg
Kokosblütenzucker0,212 € pro Kg
Kosmetik3 % des Nettohandelswerts
Mischprodukte (soweit nicht separat aufgeführt)2,5 % des Nettohandelswerts
Nüsse / Ölsaaten2,5 % des Nettohandelswerts
Quinoa0,085 € pro Kg
Reis0,042 € pro Kg
Rohrzucker
Portionszucker bis 4g / Portion
0,069 € pro Kg
0,021 € pro Kg
Saft0,032 € pro Liter
Schokobrotaufstrich0,170 € pro Kg
Schokolade0,234 € pro Kg
Silber27 € pro Kg
Sportbälle2 % des Nettohandelswerts
Süßungssirupe0,127 € pro Liter
Tee0,446€ pro Kg
Trockenfrüchte0,032 € pro Kg
Wein0,064 € pro Liter

Hinweis: Die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% wird hinzugerechnet. In anderen Ländern gelten zum Teil andere Lizenzgebühren. 

Weitere Produkte und Hinweise

Für alle Produkte, die hier nicht aufgeführt sind, aber grundsätzlich mit dem Fairtrade-Siegel ausgezeichnet werden können, fällt eine Gebühr von 2,5 Prozent des Nettoabgabepreises an den Einzelhandel an.

Die Produktbereiche Baumwolle, Gebäck und neue Produkte werden mit einer prozentualen Gebühr berechnet. Berechnungsgrundlage ist hier im Regelfall der Nettoabgabepreis an den Einzelhandel beziehungsweise an Verkaufsstellen im Außer-Hausmarkt. Nur bei direkten Verkäufen an den Endverbraucher wird der Einkaufspreis als Berechnungsgrundlage gewählt.

Ab dem zweiten Vertragsjahr gibt es eine Mindestlizenzgebühr von 250 € pro Jahr, um die laufenden administrativen Kosten zu decken. Die Mindestlizenzgebühr wird nur erhoben, wenn keine Fairtrade-Verkäufe erfolgt sind oder die zu zahlenden Lizenzgebühren weniger als 250 € pro Jahr betragen – in diesem Fall wird allerdings nur die Differenz in Rechnung gestellt.