EU-Lieferkettengesetz: Auf die Umsetzung kommt es an

Nach der politischen Einigung von EU-Kommission, -Parlament und -Rat über die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD) kommt es nun auf eine schnelle Umsetzung an.

Das EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechtsverstöße entlang der Lieferkette verhindern. Foto: Fairtrade / Ranita Roy

Das EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechtsverstöße entlang der Lieferkette verhindern. Foto: Fairtrade / Ranita Roy

Noch vor wenigen Jahren war die Aussicht auf bindende Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten nur ein Traum für die meisten Menschenrechtsaktivist*innen, NGOs und Vorreiterunternehmen. Jetzt ist die politische Einigung über das EU-Lieferkettengesetz gelungen - aus Sicht von Fairtrade ein Meilenstein, obwohl sie in einigen Feldern enttäuscht.

So lässt die Einigung einen großen Teil des Finanzsektors aus, gilt nur für große Unternehmen und beinhaltet zwar eine zivilrechtliche Haftung, erlaubt aber nicht, die Beweislast umzukehren, was den Opfern von Menschenrechtsverstößen entlang der Lieferkette den Zugang zum Recht erschwert.

Dennoch: "Wenn sie in der richtigen Weise umgesetzt wird hat diese Richtlinie trotzt einer Mängel das Potenzial, ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness in globalen Lieferketten zu sein", sagt May Hylander, Policy and Project Officer im Fair Trade Advocacy Office.

Alle Akteur*innen einbinden

Nun fordert Fairtrade eine schnelle Umsetzung. "Damit die Richtlinie optimal umgesetzt werden kann, sind flankierende Maßnahmen unerlässlich", sagt Meri Hyrske-Fischer, Menschenrechtsexpertin bei Fairtrade International. "Alle Akteur*innen müssen über ausreichende Informationen verfügen, die Rechteinhaber*innen müssen in die Lage versetzt werden, diese Informationen zu nutzen, um gegen unternehmerisches Fehlverhalten vorzugehen, und Zulieferer in den Partnerländern müssen bei der Umsetzung der notwendigen Veränderungen unterstützt werden."

Die vorläufige Einigung wird nun auf technischer Ebene fertiggestellt, bevor sie vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wird. Danach muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.