EU-Lieferkettengesetz: Rat schwächt die Rechte kleinbäuerlicher Produzent*innen

Am 1. Dezember hat sich der EU-Rat zum geplanten EU-Lieferkettengesetz positioniert. Die Zustimmung aller 27 Mitgliedsstaaten zeigt, dass Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt verantwortlich sind. Enttäuschend ist jedoch, dass der Rat keine stärkere Position zum Schutz von Kleinbauern und -bäuerinnen sowie Arbeitnehmer*innen einnimmt.

Freiwillige Nachhaltigkeitsprogramme wie Fairtrade können eine wichtige Rolle bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflicht spielen. Die Verantwortung und Haftung der Unternehmen können sie jedoch nicht ersetzen.

Unfaire Geschäftspraktiken häufig Grund für Menschenrechtsverletzungen

Aus Sicht von Produzent*innen ist es besorgniserregend, dass der Standpunkt des Rates ein existenzsicherndes Einkommen nicht ausdrücklich als Menschenrecht erwähnt. Auch Einkaufspraktiken werden nicht als Teil der Sorgfaltspflicht benannt. Dabei sind Handelspraktiken und Preisgestaltung von Unternehmen ausschlaggebend dafür, dass Erzeuger*innen nachhaltig produzieren können. Eine große Gruppe von Menschen in globalen Lieferketten wird damit von der Position des Rates nicht erfasst.

"DerEuropäische Rat bezieht existenzsichernde Einkommen und Einkaufspraktiken nicht in seine Position zum EU-Lieferkettengesetz ein. Dadurch bleiben Kleinbauern und -bäuerinnen anfällig für Menschenrechtsverletzungen. Denn unfaire Geschäftspraktiken und niedrige Preise sind häufig Grund dafür, dass Menschenrechte verletzt werden," so Claudia Brück, Vorständin Kommunikation & Politik bei Fairtrade Deutschland.

Keine Unterstützungsmaßnahmen für kleine Betriebe außerhalb der EU

Alarmierend ist zudem, dass der Rat Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen außerhalb der Europäischen Union in globalen Lieferketten gestrichen hat. Diese waren im Kommissionstext ursprünglich vorgesehen.

Ohne entsprechende Unterstützung für Akteure am Anfang der Lieferkette ist eine wirksame Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden nicht möglich. Dass der EU-Rat diesen Passus gestrichen hat, während bei anderen Dossiers, wie beispielsweise der Entwaldungsverordnung große Fortschritte zu sehen sind, frustriert.

Rolle von Audits und Zertifizierungen weiterhin unklar

Die Rolle von Audits und Zertifizierungen durch Dritte wurde nicht weiter geklärt. Fairtrade verweist auf seinen früheren Standpunkt zu diesem Thema: Freiwillige Nachhaltigkeitsprogramme wie Fairtrade können eine wichtige Rolle bei der Ursachenbekämpfung und der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflicht spielen. Die Verantwortung und Haftung der Unternehmen können sie jedoch nicht ersetzen. Fairtrade bedauert die Einschränkung des Geltungsbereichs der Sorgfaltspflichten. Die zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen wurden erheblich verwässert. Auch eine besondere Berücksichtigung von Frauenrechten wäre wünschenswert gewesen.

Ziel: Ehrgeizige Gesetzgebung zur Einhaltung der Menschenrechte

Begrüßenswert ist, dass die Einbindung der Stakeholder gestärkt und ein Abbruch der Geschäftsbeziehungen als letztmögliches Mittel erklärt wurde.  

Angesichts der zu verbessernden Punkte blickt Fairtrade erwartungsvoll auf die weitere Zusammenarbeit mit den Gesetzgebern. Die Europäische Union sollte sich mit einer ehrgeizigen Gesetzgebung ausstatten, die die Einhaltung der Menschenrechte aller Akteur*innen in der gesamten Lieferkette in den Fokus nimmt.