Arbeiter*innenrechte

Einsatz für Arbeiterinnen und Arbeiter im globalen Süden

Weltweit arbeiten über eine Milliarde Menschen in der Landwirtschaft. Viele von ihnen können sich das, was sie für andere säen und anbauen, selbst nicht leisten. Sie haben keine Lobby und sind meist nicht organisiert. Die landwirtschaftlichen Betriebe, bei denen sie arbeiten, kämpfen in vielen Ländern selbst oft ums wirtschaftliche Überleben, denn sie werden im globalen Markt durch Zollbestimmungen und Nachfragermacht benachteiligt. Den Preisdruck, den landwirtschaftliche Betriebe im globalen Süden durch ihre Kunden erfahren, geben sie an ihre Arbeiter*innen weiter und verletzen dabei nicht selten die Menschenrechte um im Kontext von Preisdruck und Konkurrenz nicht aus dem Markt gedrängt zu werden. Ein Teufelskreis, den der faire Handel durchbrechen helfen will.

Unser Ansatz

Die Fairtrade-Standards schützen die Arbeiter*innen und fördern sie. Fairtrade-zertifizierte Betriebe sind aktiv in Bereichen wie Arbeitsschutz, Sicherheit und auch Versammlungsfreiheit und Selbstorganisation.

Die Selbstverwaltung der Prämiengelder durch die demokratisch gewählten Prämienkomitees gibt den Arbeiter*innen die Möglichkeit, konkrete Verbesserungen für sich und ihre Familien umzusetzen. Häufig setzen sie auch Projekte um, die der ganzen Gemeinde nutzen. Wie viele Projekte umgesetzt werden können, hängt jedoch von der Höhe der Prämiengelder ab, und diese wiederum direkt von den Fairtrade-Absätzen ab. Kurzgefasst: je mehr Fairtrade-Absätze, desto mehr Wirkung.

Die Fairtrade Standards für Lohnarbeit und für Kleinbauernorganisationen übersetzen die Ansprüche der Menschenrechte in konkrete überprüfbare Kriterien, die Betriebe im Umgang mit ihren Arbeiter*innen umsetzen müssen. Hierzu gehört für die größeren Betriebe genau wie für die Kleinbauerngenossenschaften das eindeutige Verbot, Arbeiter*innen die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft zu verbieten, oder sie wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements in irgendeiner Weise zu diskriminieren, sowie darüber hinaus die Aufforderung, die Selbstorganisation der Arbeiter*innen proaktiv zu fördern. (siehe Fairtrade-Standard für Lohnabhängig Beschäftigte, 3.4 und Fairtrade-Standard für Kleinbauernorganisationen Punkte 3.3.13, 3.3.14, 3.3.15 und 3.3.16) Größere Betriebe unterzeichnen zusätzlich ein Abkommen zur Vereinigungsfreiheit (Standard für Lohnabhängig Beschäftigte, Anhang 3), das Elemente wie die Verpflichtung zur Freistellung für gewerkschaftliche Arbeit und für Fortbildungen enthält sowie die Verpflichtung, alle Arbeiter*innen in ihrer eigenen Sprache verständlich über ihr Recht auf Selbstorganisation zu informieren.

Fairtrade zertifizierte Produzent*innen müssen darüber hinaus Standards gegen Diskriminierung und für Gesundheitsschutz einhalten und spezielle Vorkehrungen gegen sexuelle Nötigung und Belästigung am Arbeitsplatz treffen. Zertifizierte Betriebe müssen sexuelle Nötigung definieren und einen leicht zugänglichen internen Beschwerdemechanismus dafür haben (Standard für lohnabhängig Beschäftigte 3.1.6., 3.1.7. und 3.5.27). Bei Verstößen besteht darüber hinaus immer die Möglichkeit einer Beschwerde bei Flocert wegen Zuwiderhandlung gegen die Fairtrade Standards.

Darüber hinaus ist auch das Recht auf einen existenzsichernden Lohn ein Menschenrecht. Für diesen Bereich sehen die Fairtrade Standards neben der Unterstützung von Tarifverhandlungen (s.o.) die Verpflichtung vor, bis zur Erreichung eines existenzsichernden Lohns die Löhne jährlich über das Inflationsniveau hinaus zu erhöhen (Standard für Lohnabhängig Beschäftigte, 3.5.4).
 

Fairtrade-Personal vor Ort berät die Prämienkomitees. Die Komitees von verschiedenen Betrieben tauschen sich aus und unterstützen sich gegenseitig. Ein solches Beispiel ist „Funtrajusto“ (Website), die Stiftung von mehreren kolumbianischen Prämienkomitees aus verschiedenen Betrieben, welche 2016 den Fairtrade-Award gewonnen hat.

Die Produzentennetzwerke unterstützen mit ihren Berater*innen vor Ort aber nicht nur die Beschäftigten und die Prämienkomitees, sondern auch die zertifizierten Betriebe. Sie beraten das Management bei der Umsetzung der Fairtrade-Standards, und unterstützen so betriebliche Verbesserungen in Bezug auf Sicherheit, Energienutzung.

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Fairtrade unterstützt Arbeiter*innen im globalen Süden unter anderem dabei, sich ihrer Rechte bewusst zu werden und sich gewerkschaftlich zu organisieren, um so die eigene Position sowie Teilhabe an Entscheidungsprozessen zu stärken.

Die Fairtrade-Standards

Die Basis für das Engagement von Fairtrade für die Rechte von Arbeiter*innen fußt im Wesentlichen auf zwei Standards: Seit 2009 gibt es den Fairtrade-Standard für lohnabhängig Beschäftige und im Jahr 2016 kam darauf aufbauend der Fairtrade-Textilstandard hinzu. Beide Standards haben zum Hauptziel, die Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen in Plantagen und Fabriken zu verbessern, so dass die Menschenrechte eingehalten werden.

Der Fairtrade-Standard für lohnabhängig Beschäftigte bezieht sich auf vor allem auf die Produktionsverhältnisse auf Bananen, Tee-, und Blumenplantagen. Er baut auf den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization ILO und vergleichbarer Dokumente der Vereinten Nationen auf. Darunter fallen Kriterien wie:

  • Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Organisations- und Vereinigungsfreiheit z.B. in Gewerkschaften (s. Standard Lohnabhängig Beschäftigte 3.4)
  • gleiche Rechte und Löhne für Saison- und Wanderarbeiter*innen
  • Diskriminierungsverbot
  • Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit
  • gleicher Lohn für gleiche Arbeit für alle Geschlechter (s. Standard Lohnabhängig Beschäftigte 3.5)
  • die Zahlung von gesetzlichen Mindestlöhnen (s. Standard Lohnabhängig Beschäftigte 3.5)
  • die Verpflichtung, über schrittweise Anhebung mittel- bis langfristig existenzsichernde Löhne zu erreichen (s.s. Standard Lohnabhängig Beschäftigte 3.5.4)
  • Zertifizierte Betriebe müssen sexuelle Nötigung definieren und einen leicht zugänglichen internen Beschwerdemechanismus dafür haben (Standard für lohnabhängig Beschäftigte 3.1.6., 3.1.7.)

Der Fairtrade-Textilstandard dagegen gilt für die gesamte Wertschöpfungskette im Textilsektor. Dort gibt es noch immer viele Probleme und Herausforderungen. Dies wird unter anderem durch lange, komplexe Lieferketten, fehlende Transparenz und das fehlende Bewusstsein der Arbeiter*innen für ihre Rechte beeinflusst. Die Folgen für Mensch und Umwelt sind oft dramatisch. Mit dem Textilstandard und auch dem Textilprogramm setzt sich Fairtrade ganzheitlich für den fairen Handel entlang der kompletten Wertschöpfungskette eines Textils ein. Hier finden Sie eine Übersicht über die Besonderheiten dieses Projekts. Über den Fairtrade-Standard für lohnabhängig Beschäftigte (Hired Labour Standard) und die ILO-Kernarbeitsnormen hinaus umfasst der Textilstandard:

  • Geltende Kriterien für alle Stufen der Produktion
  • Andere verantwortungsvoll produzierte Fasern
  • Kontrolle von Subunternehmen
  • Umsetzung existenzsichernder Löhne innerhalb von sechs Jahren
  • Stärkung der Arbeiter*innen
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen
  • Beschwerde-Mechanismus
  • Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen
  • Compliance Komitee

Fairtrade baut dabei auf den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) und vergleichbarer Dokumente der Vereinten Nationen auf, und integriert diese in die Standards.

Folgende international anerkannte Regelwerke der ILO und der Vereinten Nationen (UN) sind Grundlage des Fairtrade-Standards für den Lohnarbeitsbereich (S. 26ff.):

  • ILO-Deklaration zu grundlegenden Rechten und Pflichten bei der Arbeit
  • ILO-Konvention C29 und C105 gegen Zwangsarbeit, Menschenhandel und Dienstleistungen gegen den freien Willen einer Person (u.a. sexuelle Ausbeutung)
  • ILO-Konvention C77 und C78 ärztliche Untersuchung der Eignung von Kindern und Jugendlichen zur Arbeit, im Gewerbe und zu nichtgewerblichen Arbeiten
  • ILO-Konvention C87 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes
  • ILO-Konvention C95 Lohnschutz
  • ILO-Konventionen C97 Wanderarbeiter
  • ILO-Konvention C98 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • ILO-Konvention C100 Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit
  • ILO-Konvention C102 Mindestnormen der sozialen Sicherheit, Teil III
  • ILO-Konvention C110 Arbeitsbedingungen der Plantagenarbeiter*innen
  • ILO Konvention C111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • ILO-Konvention C121 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • ILO Konvention C130 Ärztliche Betreuung und Krankengeld
  • ILO-Konvention C141 Übereinkommen über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
  • ILO Konvention C143: Zusatzbestimmungen zu Wanderarbeitern
  • ILO-Konvention C182 Schlimmste Formen der Kinderarbeit
  • ILO-Konvention C135 Übereinkommen über Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter*innen im Betrieb
  • ILO-Konvention C138 Mindestalter für Beschäftigung
  • ILO-Konvention C155 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • ILO-Konvention C183 Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz
  • ILO-Konvention C181 Private Arbeitsvermittler*innen
  • ILO-Konvention C184 Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
  • ILO-Empfehlung R115 Arbeiter*innenwohnungen
  • ILO-Empfehlung R143 Empfehlung betreffend Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter*innen im Betrieb
  • ILO-Empfehlung R164 Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt
  • ILO-Empfehlung R102 Sozialeinrichtungen für Arbeitnehmer*innen
  • Leitlinien der UN-Kinderrechtskonvention (UNCRC)
  • UN Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern (UN TIP Protocol)

Folgende international anerkannte Regelwerke der ILO sind Grundlage des Fairtrade-Standards für kleinbäuerliche Produzentenorganisationen (S. 37ff):

  • ILO-Konvention C29 und C105 gegen Zwangsarbeit, Menschenhandel und Dienstleistungen gegen den freien Willen einer Person (u.a. sexuelle Ausbeutung)
  • ILO-Konvention C111 gegen Diskriminierung
  • ILO-Konvention C138 Mindestalter für Beschäftigung
  • ILO-Konvention C 182 Schlimmste Formen der Kinderarbeit
  • ILO-Konvention C155 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • ILO Empfehlung R193 zur Förderung der Genossenschaften
  • UN Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern (UN TIP Protocol)

Die nachstehenden ILO-Konventionen bzw. -Empfehlungen finden Anwendung ab einer relevanten Anzahl von lohnabhängig Beschäftigten in den kleinbäuerlichen Produzentenorganisationen. Die relevante Anzahl definiert das Zertifizierungsunternehmen, sie kann je nach Region, Anforderung und Risiko variieren.

  • ILO-Konventionen C 87 und C98 zu Vereinigungsfreiheit, Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • ILO-Konvention C100 Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit
  • ILO-Konvention C110 Arbeitsbedingungen der Plantagenarbeiter
  • ILO-Empfehlung R 143 zu Arbeitnehmervertretungen

Folgende international anerkannte Regelwerke der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind Grundlage des Fairtrade-Standards für Händler (S. 28):

  • ILO-Konventionen C 87 und C98 zu Vereinigungsfreiheit, Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • ILO-Konvention C29 und C105 gegen Zwangsarbeit, Menschenhandel und Dienstleistungen gegen den freien Willen einer Person (u.a. sexuelle Ausbeutung)
  • ILO-Konvention C 100 Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit
  • ILO-Konvention C111 gegen Diskriminierung
  • ILO-Konvention C138 Mindestalter für Beschäftigung
  • ILO-Konvention C 182 Schlimmste Formen der Kinderarbeit

In den meisten Fällen geht Fairtrade allerdings deutlich über diese Vorgaben hinaus. So ist Fairtrade die derzeit einzige Organisation, die einen verbindlichen Zeitrahmen für die Erreichung von existenzsichernden Löhnen in der Textilbranche vorgibt. Fairtrade macht eine Zertifizierung von Lohnarbeitsbetrieben von der Unterzeichnung eines Protokolls zur Vereinigungsfreiheit durch das Management/die Eigentümer des Unternehmens abhängig.

Darüber hinaus: existenzsichernde Löhne

Fairtrade steht mitten im Spannungsfeld zwischen dem wirtschaftlichen Überleben von landwirtschaftlichen Betrieben im Süden, die starkem Druck ausgesetzt sind, und den Rechten der Arbeiter*innen in diesen Betrieben, die oft zur ärmsten Bevölkerungsschicht gehören.

Standardsetzung und Mindestpreise sind ein guter Ansatz, aber sie reichen nicht aus, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Denn die Reallohnhöhe in einem Betrieb ist das Ergebnis des Zusammenwirkens von drei verschiedenen Faktoren: Preissetzung, gewerkschaftlicher Organisationsgrad und gesetzliche Rahmenbedingungen.

Alle drei Ebenen gemeinsam determinieren das Lohngefüge. Fairtrade wirkt in allen drei Bereichen proaktiv, über Standards, Projekte, Preise, Prämien und politische Arbeit vor Ort sowie in den Verbraucherländern.

Über Mindestpreise verschafft Fairtrade den Farmen den notwendigen wirtschaftlichen Spielraum, damit diese höhere Löhne finanzieren können. Voraussetzung für die Wirkung dieses Instruments sind langfristig hohe Fairtrade-Absätze der Betriebe, denn sonst können sie die Lohnverpflichtung, die immer langfristig ist, nicht erfüllen. Die Fairtrade-Standards fordern daher stabile Verträge.

Ein zusätzliches finanzielles Plus ergibt sich für die Arbeiter*innen aus der Fairtrade-Prämie. Durch die Fairtrade-Prämie erhalten die Beschäftigten die Möglichkeit, in Projekte zu investieren, die der Gemeinschaft insgesamt nutzen. Es gibt aber Situationen, in denen ein höheres Familieneinkommen für die Arbeiter*innen Priorität hat. Hier kann die Fairtrade-Prämie helfen, die dafür zu einem bestimmten Teil genutzt werden kann, wenn dies von den Beschäftigten so demokratisch beschlossen wurde.

Fairtrade-Mindestpreis und -Prämie kommen nur zum Tragen, wenn die Betriebe einen großen Teil ihrer Produktion langfristig zu Fairtrade-Bedingungen absetzen können.

Um diese Absätze zu ermöglichen, arbeitet Fairtrade direkt mit den Einkäufer*innen der Waren und überzeugt sie, Fairtrade-Produkte zu kaufen oder in ihr Sortiment aufzunehmen. Natürlich sind die Absätze am besten, wenn z.B. ein Supermarkt entscheidet, ein bestimmtes Produkt, beispielsweise Bananen, ausschließlich als Fairtrade-Produkt anzubieten. Darüber hinaus ist Fairtrade auch in sogenannten Multistakeholderforen aktiv, wo Unternehmen eines Sektors und/ oder eines Landes beraten, wie im Sektor insgesamt die Arbeitsbedingungen verbessert werden können.

Fairtrade ist der Überzeugung, dass Gewerkschaften die zentralen Organisationen für die Sicherung von Arbeitsrechten und langfristig höheren Löhnen sind. Deshalb fordern die Fairtrade-Standards übergreifend von zertifizierten Betrieben und Organisationen, dass sie ihren Mitarbeiter*innen bzw. Mitgliedern nachweislich die Organisation in Gewerkschaften ermöglichen, dass sie Gewerkschaftlern freien Zugang zum Betrieb gewähren und die Belegschaft bzw. Mitglieder proaktiv über ihr Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft aufklären (s. Fairtrade-Standard lohnabhängig Beschäftigte 3.4. und Annex 3; Fairtrade-Standard für Kleinbauernorganisationen 3.3.12-16, Fairtrade Textilstandard 3.4 und Annex 3)

Da die gewerkschaftlichen Strukturen als Ergebnis von systematischer Unterdrückung und dezentraler Arbeitsorganisation vor allem in der Landwirtschaft häufig schwach ausgeprägt sind, kooperiert Fairtrade mit Gewerkschaften in Form von Projektarbeit zu effektiven Tarifverhandlungen und in Beratungsleistungen.

Effektive Tarifverhandlungen können wiederum sinnvoll durch externe Informationen zu existenzsichernden Löhnen argumentativ unterstützt werden. Unter dem Dach von ISEAL hat Fairtrade gemeinsam mit anderen Organisationen eine unabhängige und international anerkannte Methode entwickelt, nach der berechnet wird, wie hoch ein existenzsichernder Lohn in einer bestimmten Region oder Branche sein müsste (auch Living Wage Benchmarks genannt). Ein solcher Lohn soll bei einer idealtypischen Familie (d. h. mit regional typischer Kinder- und Verdieneranzahl pro Haushalt) eine ausgewogene Ernährung, angemessene Wohnsituation, Schulbesuch, Gesundheitssorge sowie Vorsorge für unerwartete Ereignisse ermöglichen. In vielen Ländern sind solche Löhne sehr weit von der Alltagsrealität entfernt. Durch ihre Berechnung wird eine Mindestanforderung gesetzt. Für Beschäftigte, Arbeitgeber und Kunden wird klar, wie weit die Ist-Situation von einem Zustand entfernt ist, in dem das Menschenrecht auf ein existenzsicherndes Einkommen umgesetzt wird. Sie können mit dieser Information zielgerichteter und wirksamer verhandeln.

Anmerkung: Die ISEAL Alliance ist der weltweite Mitgliederverband für Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungssysteme. Fairtrade International ist eine von 21 ISEAL-Mitgliedsorganisationen.

Der gesetzliche Mindestlohn ist die politische Rahmenbedingung, die am direktesten auf die Lohnhöhe in einem Sektor einwirkt. Fairtrade unterstützt durch die Berechnung von sogenannten Living Wage Benchmarks die Forderung nach höheren Mindestlöhnen. Unter dem Dach von ISEAL hat Fairtrade gemeinsam mit anderen Organisationen eine unabhängige und international anerkannte Methode entwickelt, nach der berechnet wird, wie hoch ein existenzsichernder Lohn in einer bestimmten Region oder Branche sein müsste. Ein solcher Lohn soll bei einer idealtypischen Familie (d. h. mit regional typischer Kinder- und Verdieneranzahl pro Haushalt) eine ausgewogene Ernährung, angemessene Wohnsituation, Schulbesuch, Gesundheitssorge sowie Vorsorge für unerwartete Ereignisse ermöglichen. In vielen Ländern sind solche Löhne sehr weit von der Alltagsrealität entfernt. Durch ihre Berechnung wird eine Mindestanforderung gesetzt. Für Beschäftigte, Arbeitgeber und Kunden wird klar, wie weit die Ist-Situation von einem Zustand entfernt ist, in dem das Menschenrecht auf ein existenzsicherndes Einkommen umgesetzt wird. Sie können mit dieser Information zielgerichteter und wirksamer verhandeln.

Aber auch die Verhältnisse in den internationalen Lieferketten werden durch Gesetze geregelt, bzw. sie könnten durch Gesetze geregelt werden, wenn die Staaten sich dazu entscheiden.

Beispielsweise könnten Staaten in Europa die Einhaltung der Menschenrechte in internationalen Lieferketten gerichtlich einklagbar machen (und zwar auch für Nicht-EU-Bürger). Folglich hätten z.B. Arbeiter*innen in Betrieben ansässig in anderen Ländern, die an deutsche Unternehmen liefern, die Möglichkeit, ihre Rechte auf diesem Weg einzuklagen. Fairtrade setzt sich für bindende gesetzliche Regelungen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht weltweit ein. In Deutschland geschieht das durch Fairtrade Deutschland, und in Europa über das sogenannte Fair-Trade-Advocacy-Büro in Brüssel.

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