Lieferkettengesetz: Fairtrade fordert Blick auf Einkommen im globalen Süden
Fairtrade Deutschland begrüßt die Einführung des Lieferkettengesetzes, das am Freitag, 11. Juni vom Bundestag unter dem Namen „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)“ verabschiedet wurde. Damit sollen künftig deutsche Unternehmen erstmals zu menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten in Teilen ihrer Lieferkette verpflichtet werden. Allerdings muss das Gesetz aus Sicht von Fairtrade vor allem bezüglich Preisen und Löhnen nachgebessert werden, damit die Menschen im globalen Süden ein existenzsicherndes Auskommen erhalten.
„Es besteht das Risiko, dass zusätzlich entstehende Kosten auf die Produzenten im globalen Süden abgewälzt werden – das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein, das ja auf bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zielt“, sagt Dieter Overath, Vorstandsvorsitzender von Fairtrade Deutschland. „Existenzsichernde Einkommen sind ein Menschenrecht. Das muss das Ziel sein.“
Dennoch ist das Gesetz ein wichtiger Schritt und Fairtrade stimmt der Initiative Lieferkettengesetz zu: Wir sind noch nicht am Ziel, aber endlich am Start.
Fairtrade fordert Sorgfaltspflicht für alle Beteiligten der Lieferketten
Fairtrade Deutschland schließt sich der Kritik anderer zivilgesellschaftlicher Akteure an, wonach das Gesetz erhebliche Schwächen aufweist. So fehlen zivilrechtliche Haftungsregeln, wonach Unternehmen vor deutschen Zivilgerichten konkret für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben. Auch die Tatsache, dass die Sorgfaltspflicht der Firmen nur für direkte Zulieferer und darüber hinaus lediglich anlassbezogen gilt, wird als problematisch angesehen. „Sorgfaltspflicht muss für alle entlang der Lieferketten gelten. Hier muss unbedingt nachgebessert werden, damit sich im globalen Süden tatsächlich etwas ändert. Sektoren, wie Kakao oder die Textillieferketten sind beispielsweise so risikobehaftet für Menschenrechtsverletzungen, dass sie von vorn herein komplett berücksichtigt werden müssen“, so Overath.
Darüber hinaus müssen Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen auf hohe Standards wie jene des Fairtrade-Systems setzen – mit Mindestpreisen, Prämien und Empowerment vor Ort. Bereits seit fast 30 Jahren setzt sich Fairtrade für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen im globalen Süden genauso wie für die Einhaltung von Menschenrechten im globalen Handel ein.
Ziel: Existenzsichernde Löhne und Einkommen als Menschenrecht anerkennen
Welche Elemente eine wirksame Regelung in Zukunft einbeziehen sollte, legt Fairtrade in seiner Vision für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten dar. Darin fordert Fairtrade etwa die Einführung von nationalen, regionalen und globalen Gesetzen zur menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die unter anderem existenzsichernde Einkommen und Löhne als Menschenrecht anerkennen. Auch die Einbeziehung von Menschen innerhalb der Lieferketten in die Gesetzgebungsprozesse ist eine wichtige Forderung. Ganz zentraler Punkt sind zudem faire Handelsbedingungen, die die Kosten und Risiken entlang der Lieferketten fair verteilen. Diese müssen unbedingt auch das Lieferkettengesetz flankieren, damit die Kosten nicht bei den Ärmsten hängen bleiben.
Mit einer Zusammenarbeit mit Fairtrade und der Umsetzung der Fairtrade-Vorgaben können Unternehmen heute schon bestimmte Aspekte der Sorgfaltspflichten erfüllen. Und Fairtrade kann mehr als das: Langfristige Lieferbeziehungen, der Aufbau von Kapazität in den Anbauländern und das Empowerment von Kleinbäuerinnen und -bauern sowie Arbeiterinnen und Arbeitern vor Ort entfalten eine dauerhafte positive Wirkung im globalen Süden.
Durch den Fairtrade-Mindestpreis bietet das System Kleinbauern und -bäuerinnen sowie Arbeiter und Arbeiterinnen zudem ein Sicherheitsnetz, das Schwankungen im Weltmarktpreis abfedert. Die Fairtrade-Prämie wiederum fließt in Gemeinschaftsprojekte vor Ort. Das Ziel von Fairtrade ist also nicht nur die Beachtung der Menschenrechte entlang der Lieferkette, sondern die Erreichung besserer Einkommen und Lebensbedingungen für alle Menschen im globalen Süden.
Weiterführende Informationen
- Arbeitsschwerpunkt: Unternehmerische Sorgfaltspflicht
- Für Unternehmen: Unternehmerische Sorgfaltspflicht (HREDD)
- Existenzsichernde Einkommen und Löhne (Living Income & Living Wage)
- Initiative Lieferkettengesetz
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