EU-Lieferkettengesetz: Fairtrade fordert wirksamen Schutz für Menschen in Anbauländern

Am 23. Februar will die EU-Kommission einen Entwurf für ein europaweites Lieferkettengesetz veröffentlichen. Ein wichtiger Vorstoß, den Fairtrade begrüßt. Allerdings sollte das Gesetz sicherstellen, dass Bäuerinnen und Bauern sowie Arbeitskräfte im globalen Süden wirksam geschützt werden.

Ein Bananenbauer läuft durch ein Feld und schaut nach oben

Entscheidende Forderung: Kleinproduzent*innen müssen in Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden (c) Fairtrade

Die Europäische Kommission will diesen Monat einen Gesetzesentwurf für unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt (Human Rights and Environmental Due Diligence, HREDD) vorlegen. Dieses EU-Lieferkettengesetz ist ein entscheidender Schritt für die Achtung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten.

Die Fair-Handels-Bewegung hat ihre Forderungen in einem Positionspapier festgehalten, das die wichtigsten Elemente eines EU-Lieferkettengesetz skizziert. Das Ziel: Eine positive Wirkung für Kleinbäuerinnen und -bauern sowie Arbeitskräfte entlang der gesamten Lieferkette und eine echte Verbesserung der Situation von Schutzbedürftigen. 

Grundursachen für Menschenrechts- und Umweltverstöße gezielt angehen 

Das Gesetz sollte laut Fairtrade eine Wende für Handelspraktiken einleiten und zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Produzent*innen führen. Nur so kann ein EU-Lieferkettengesetz vulnerable Gruppen tatsächlich wirksam schützen. Konkret heißt das: 

  • Die gesamte Wertschöpfungskette muss einbezogen werden, denn oft ist das Risiko für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung am Anfang der Lieferkette am höchsten.
  • Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und mit Sitz innerhalb und außerhalb der EU, müssen in das Gesetz einbezogen werden, wenn sie in der Europäischen Union Handel treiben.
  • Einkaufspraktiken müssen ins Visier genommen werden. Dazu gehören eine bessere Kontrolle von Stressfaktoren wie geringe Vorlaufzeiten, Last-Minute-Änderungen bei Bestellungen sowie Preise, die niedriger sind als die Kosten einer nachhaltigen Produktion. Auch kurzfristigen Geschäftsabbrüchen („Cut and Run“) muss mit dem Gesetz vorgebeugt werden.
  • Existenzsichernde Löhne und Einkommen müssen als Menschenrecht und als Voraussetzung für die Einhaltung anderer Menschenrechte und des Umweltschutzes anerkannt werden.
  • Kleinproduzent*innen müssen als vulnerable Gruppe im HREDD-Prozess anerkannt und in Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden.
  • Freiwillige Nachhaltigkeitsstandards wie Fairtrade können Unternehmen bei der Durchführung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen, wenn sie zuverlässig sind und mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte übereinstimmen.

Das EU-Lieferkettengesetz sollte für eine nachhaltige Gestaltung von Unternehmensführung nur als Mindestmaß angesehen werden. Langfristig müssen sich Unternehmen von kurzfristigem, auf Gewinnmaximierung ausgerichtetem Denken abwenden und Nachhaltigkeit als Kernziel in ihre Geschäftsmodelle integrieren.

Preise sind von zentraler Bedeutung 

Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, wer entstehende Kosten bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten trägt. In einer OECD-Studie von 2021 zur Konfliktmineralien-Verordnung der EU wurde beispielsweise festgestellt, dass die Kosten teilweise zu den Schürfern am Anfang der Kette durchgereicht wurden – das Gegenteil dessen, was das Gesetz bewirken soll. Um derartige Entwicklungen auch in anderen Lieferketten zu verhindern, muss das neue EU-Lieferkettengesetz sicherstellen, dass Produzent*innen für Mehraufwand fair entschädigt werden.

Die Forderungen werden im Positionspapier von Fairtrade, World Fair Trade Organization und dem Fair Trade Advocacy Office detailliert dargestellt: Zum übersetzten (DE) und zum Original Positionspapier (EN).