HREDD: Fairtrade erweitert Standards um Kriterien zur Sorgfaltspflicht

Fairtrade hat seine Standards für Händler und Organisationen mit lohnabhängig Beschäftigten aktualisiert, um HREDD-Kriterien aufzunehmen. Erwartungen und gesetzliche Anforderungen zu unternehmerischer Sorgfaltspflicht nehmen zu. Die Aktualisierung unterstützt Unternehmen darin, erforderliche Maßnahmen für Menschenrechte und Umwelt (HREDD) zu ergreifen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Die Aktualisierungen der beiden Fairtrade-Standards bieten Partnern die Möglichkeit, sich an die HREDD-Vorschriften anzupassen. Unternehmen, die derzeit über eine Fairtrade-Zertifizierung für Händler oder Beschäftigte verfügen, müssen zukünftig einen vollständigen HREDD-Prozesses einführen und umsetzen. Die aktualisierten Fairtrade-Standards erfordern beispielsweise, dass Unternehmen die wichtigsten Menschenrechts- und Umweltrisiken und -verletzungen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit identifizieren, angehen und gegebenenfalls wiedergutmachen. Außerdem muss verfolgt werden, inwiefern die getroffenen Maßnahmen wirksam sind.

Umgesetzt werden die Aktualisierungen in mehreren Phasen. Der Fairtrade-Standard für kleinbäuerliche Kooperativen wird im Jahr 2025 ebenfalls entsprechend aktualisiert.

Für wen gelten die aktualisierten Fairtrade-Standards?

Der Fairtrade-Standard für Händler  (Trader Standard) richtet sich an Akteure der Fairtrade-Wertschöpfungskette, die Fairtrade-Produkte ein- oder verkaufen bis zum Endprodukt, also bspw. Exporteure, Importeure und Hersteller. Der Fairtrade-Standard für Organisationen mit lohnabhängig Beschäftigten (Hired Labour Standard) gilt auf Plantagen in den Anbauländern, die Arbeiter*innen beschäftigen.

 „Due Diligence ist die neue globale Norm für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln. Fairtrade möchte seine Partner in der gesamten Lieferkette – von Bauernkooperativen bis hin zu Marken und Lizenzpartnern – bei der Anpassung an die neuen Erwartungen und Gesetze zu unterstützen“, so Tytti Nahi, Direktorin des Fairtrade-Kompetenzzentrums für HREDD.

HREDD als Prozess: Einführung der neuen Anforderungen ab 2025

Die Anforderungen werden ab Januar 2025 schrittweise eingeführt. Bis Januar 2027 müssen zertifizierte Unternehmen alle Anforderungen erfüllen.

Unternehmen, die ab Juli 2025 mit dem Fairtrade-Händler Standard oder dem Standard für Beschäftigte zertifiziert werden, müssen einige der neuen Anforderungen sofort erfüllen. Die komplette Umsetzung aller Anforderungen muss innerhalb von drei Jahren nach ihrer Zertifizierung erfüllt sein.

Integrative Entwicklung der aktualisierten Standards

Im Rahmen des integrativen Ansatzes von Fairtrade waren Produzent*innen und Händler Teil des Entscheidungsprozesses. Sie waren an der Planungs-, Konsultations- und Entscheidungsphase der Aktualisierung der Standards beteiligt und werden auch bei der Umsetzung eine wichtige Rolle spielen. Die gleichen Prinzipien werden auch bei der Überarbeitung des Standards für kleinbäuerliche Kooperativen angewendet werden.

Immer mehr Gesetze und Regulationen zwingen Unternehmen zu HREDD

Durch die Anpassung von Fairtrade an den HREDD-Ansatz erweitern wir unsere Unterstützung für Unternehmen. Im Dezember 2023 hat Fairtrade seinen ersten HREDD-Bericht veröffentlicht, in dem Fairtrade die Maßnahmen erläutert.

Immer mehr Gesetze und Verordnungen machen HREDD für Unternehmen rechtlich verbindlich. Dazu gehören neben dem deutschen und dem jüngst beschlossenen das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) auch die EU-Richtlinie über die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) sowie und das EU- Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit.