FAQs

Fragen & Antworten zum Kaffee-Röst-Handwerk


Darf ich das Fairtrade-Siegel auf dem Produkt, also der Produktverpackung nutzen?

  • Nein. Um das Fairtrade-Siegel auf dem Produkt selbst platzieren zu dürfen, muss ein Lizenzvertrag vorhanden sein, zudem müssen sie sich bei FLO-Cert zertifizieren lassen.

Wie darf im Rahmen der Kaffee-Röst-Handwerk Partnerschaft mit dem Fairtrade Siegel geworben werden?

  • Registrierte Röster erscheinen im Einkaufsfinder und bekommen von Fairtrade Deutschland Werbematerialen zur Verfügung gestellt. Bei den Werbematerialen handelt es sich um das sog. Starterpaket, darin enthalten sind Partnerschilder, Leporellos und, Aufkleber. Außerdem bekommen registrierte Röster eine Auswahl an digitalen Werbemitteln. Mit dem Fairtrade Siegel dürfe registrierte Röster ausschließlich „offpack“, d.h. nicht auf der Produktverpackung werben.

Wozu eigentlich die Kaffee-Röst-Handwerk Partnerschaft?

  • Das Partnerschaftsmodel wurde speziell für Kleinröstereien entwickelt, für die ein Lizenzvertrag zu teuer und/oder zu aufwändig ist, die aber trotzdem ihr Fairtrade Engagement sichtbar machen möchten. Die Kaffee-Röst-Handwerk Partnerschaft ist hier eine kostengünstige und unbürokratische Alternative zum klassischen Fairtrade Siegel.

Was ist mit Cafés und z.B. Unverpacktläden?

  • Die Kaffee Röst-Handwerk-Partnerschaft richtet sich derzeit ausschließlich an Kleinröstereien.

Was ist die Definition für einen Kleinröster?

  • Ein Kleinröster bezieht und verkauft p.a. maximal 5 Tonnen Fairtrade Rohkaffee von einem unserer teilnehmenden Trader.

Weitere Fragen?

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roester@fairtrade-deutschland.de