Fairtrades Vision für unternehmerische Sorgfaltspflicht

Fairtrade veröffentlicht Positionspapiere zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt

Eine Zusammenarbeit mit Fairtrade kann Einzelhändler*innen und Hersteller*innen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht unterstützen und das Risiko für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in vielen Lieferketten abmildern.

Während in Deutschland über die Ausgestaltung des geplanten Lieferkettengesetzes diskutiert wird, bekräftigt Fairtrade mit zwei Positionspapieren sein Engagement zum Schutz der Menschenrechte und stellt seine Vision für eine gelungene Gesetzgebung zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht vor. 

Ein Paradigmenwechel: Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte

Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten sind keine Ausnahme, sondern allgegenwärtig: Über 152 Millionen Kinder weltweit leisten Arbeit, die ihrer Gesundheit oder Schuldbildung schadet – der Großteil von ihnen im Agrarsektor. Jede*r fünfte Erwerbstätige lebt heutzutage in Armut. Um Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, hatten die Vereinten Nationen bereits 2011 gemeinsame Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte zusammengefasst. Die insgesamt 31 Leitprinzipien sind kein verbindliches Völkerrecht, sondern vielmehr als international anerkannte Anforderungen an Staaten und Unternehmen zu verstehen. Fairtrade begrüßt diese Leitprinzipien als einen notwendigen Paradigmenwechsel der internationalen Politik und bekräftigt in einem Positionspapier sein Engagement für Menschenrechte.

Fairtrades Vision menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht

Mit einem wirksamen Lieferkettengesetz hat die Bundesregierung nun die Möglichkeit, einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Menschenrechte zu leisten. Welche Punkte dabei wichtig sind, um die Rechte von Bäuer*innen und Arbeiter*innen zu stärken, macht Fairtrade in einem zweiten Positionspapier zur Vision menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht deutlich. Als Teil eines Maßnahmenbündels fordert Fairtrade die Einführung von nationalen, regionalen und globalen Gesetzen zur menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die:

  • Existenzsichernde Einkommen und Löhne als Menschenrecht anerkennen und entsprechend in die Gesetzgebung einbeziehen
  • Maßnahmen gegen unfaire Handels- und Preispraktiken beinhalten und Transparenz einfordern, damit entstehende Kosten für den Schutz von Menschenrechten nicht an den Anfang der Lieferkette weitergegeben werden
  • Unternehmen dazu drängen und dabei unterstützen, wichtige Menschenrechts- und Umweltprobleme vor Ort anzugehen, anstatt Lieferketten aus Regionen mit hohen Risiken zu meiden
  • Menschen innerhalb der Lieferketten in die Gesetzgebungsprozesse einbeziehen, damit auch ihre Sicht der Dinge wahrgenommen wird
  • den Dialog mit der Zivilgesellschaft und den Regierungen der Erzeugerländer fördern, damit Gesetze maximale Wirkung für die Menschen vor Ort haben

Schon heute leistet Fairtrade einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte. Fairtrade verbindet Konsument*innen, Unternehmen und Produzentenorganisationen und verändert den Handel mithilfe von besseren Preisen für Kleinbauernfamilien sowie menschenwürdigen Arbeitsbedingungen für Beschäftigte auf Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Diese Veränderung der Machtverhältnisse ist für die Förderung der Menschenrechte von zentraler Bedeutung. Eine Zusammenarbeit mit Fairtrade kann Einzelhändler*innen und Hersteller*innen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht unterstützen und das Risiko für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in vielen Lieferketten abmildern.