Grüner Knopf erkennt Fairtrade-Baumwollsiegel an
Während der Grüne Knopf 1.0 ausschließlich Konfektion und Nassprozesse abgedeckt hat, geht der Grüne Knopf 2.0 einen Schritt weiter: Der neue Anforderungskatalog enthält zusätzliche Kriterien für Faser- und Materialeinsatz. Um die staatlichen Anforderungen im Bereich der Fasergewinnung zu erfüllen, müssen Unternehmen für Baumwolle ein anerkanntes Siegel nachweisen. Für Unternehmen, die Baumwolle mit Fairtrade-Siegel anbieten, kein Problem: Sowohl das klassische Baumwollsiegel als auch das Rohstoffsiegel sind ab sofort für die Stufe der Rohstoffgewinnung anerkannt.
Fairtrade-Baumwollstandard: Bessere Arbeitsbedingungen für Produzent*innen
Baumwollbäuerinnen und -bauern erhalten durch Fairtrade einen Mindestpreis für ihre Baumwolle sowie eine zusätzliche Fairtrade-Prämie für Gemeinschaftsprojekte. Ausbeuterische Kinder und Zwangsarbeit sind verboten. Auch der Einsatz von gentechnisch modifiziertem Saatgut ist untersagt. Für die Weiterverarbeitung der Baumwolle gelten die ILO-Kernarbeitsnormen.
Und der Fairtrade-Textilstandard?
Das Siegel „Fairtrade Textile Production“, das hinter dem Fairtrade-Textilstandard steckt, ist bislang auf Produktseite für den Grünen Knopf 1.0 anerkannt. Das bedeutet, Unternehmen, die Produkte nach dem Fairtrade-Textilstandard anbieten, dürfen diese – sofern sie zusätzlich die Unternehmenskriterien des Grünen Knopfes erfüllen – mit dem staatlichen Siegel kennzeichnen.
Um die Produktanforderungen vom Grünen Knopf 2.0 zu erfüllen, reicht das Fairtrade-Textilsiegel alleine derzeit nicht aus. Für die Stufe der Konfektionierung ist Fairtrade bereits anerkannt. Für die Stufe der Nassprozesse arbeiten wir aktuell an der Anerkennung – eine Entscheidung steht für Sommer 2024 aus. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist; solange dürfen auch Produkte, die den Kriterien des Grünen Knopfes 1.0. entsprechen, das staatliche Siegel tragen.
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