Allgemeine Geschäftsbedingungen Fashion Revolution 2024

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an der Kampagne „Fashion
Revolution 2024“.

2. Ablauf der Kampagne
2.1 Fairtrade stellt im Rahmen der Kampagne „Fashion Revolution 2024“ ein Kontaktformular zur
Verfügung, über das Teilnehmer ihren Sportverein mittels eines vorgefertigten Textes über die
faire Produktion von Baumwoll-Merchandise-Artikeln informieren und einen Umstieg des
vereinseigenen Merchandise auf fair produzierte Produkte von Fairtrades Lizenzpartnern
anregen können. Der Text kann vorab auf der Website eingesehen werden.
2.2 Die Teilnehmer können das Formular mit ihren eigenen Informationen und den Informationen
zu ihrem Sportverein ausfüllen. Anschließend verschickt Fairtrade eine E-Mail mit dem
vorgefertigten Text an den Verein. Der Teilnehmer wird mit vollem Namen und seiner E-Mail-
Adresse als Unterzeichner der E-Mail angegeben. Bitte beachten Sie auch unsere
Datenschutzerklärung.

3. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
3.1 Die Teilnehmer versichern mit der Absendung des ausgefüllten Formulars, dass Sie Mitglied des
angegebenen Vereins sind.
3.2 Die Teilnehmer versichern mit der Absendung des ausgefüllten Formulars, mit der Eintragung
ihres Sportvereins im Einvernehmen mit dem Verein zu handeln und insbesondere nicht gegen
die Vereinssatzung zu verstoßen.

4. Haftung
4.1 Eine Haftung von Fairtrade tritt nur ein
a. bei Nichtvorhandensein einer etwaig garantierten Beschaffenheit;
b. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c. wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
(Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie
d. wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz vom Auftragnehmer
zurückzuführen ist.

4.2 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher
Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der
Durchführung der Kampagne typischerweise gerechnet werden muss.
4.3 Die Haftungsbeschränkungen gem. 4.1 und 4.2 gelten sinngemäß auch zugunsten der
Mitarbeiter und Beauftragten von Fairtrade.
4.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt.
4.5 Eine über die vorgenannten Abs. a – d hinausgehende Haftung besteht nicht.

5. Schlussbestimmungen
5.1 Bei Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Durchführung der Kampagne gilt deutsches Recht.
5.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine
ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.