Fairtrade-Standards
Die Spielregeln des Fairen Handels
Produkte, die mit dem Fairtrade-Siegel ausgezeichnet sind, werden nach den internationalen Standards von Fairtrade International angebaut und gehandelt.
Die Fairtrade-Standards sind das Regelwerk, das Kleinbauernorganisationen, Plantagen und Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette einhalten müssen und Handel(n) verändert. Sie umfassen soziale, ökologische und ökonomische Kriterien, um eine nachhaltige Entwicklung der Produzentenorganisationen in Ländern des globalen Südens zu gewährleisten. Die Fairtrade-Standards beziehen sich dabei unter anderem auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und eine Vielzahl internationaler Abkommen und bringen diese in die Form konkreter, überprüfbarer Kriterien.
Inhalte der Standards
Stärkung der Kleinbauern, Kleinbäuerinnen und Arbeiter und Arbeiterinnen
- Organisation in demokratischen Gemeinschaften (bei Kooperativen)
- Förderung gewerkschaftlicher Organisation (auf Plantagen)
- Geregelte Arbeitsbedingungen
- Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit
- Diskriminierungsverbot
Umweltschutz: Mensch im Mittelpunkt
- Umweltschonender Anbau
- Schutz natürlicher Ressourcen
- Verbot gefährlicher Pestizide
- Kein gentechnisch verändertes Saatgut
- Förderung des Bio-Anbaus durch den Bio-Aufschlag
Anforderungen an Händler und Hersteller
- Bezahlung von Fairtrade-Mindestpreis und Fairtrade-Prämie
- Nachweis über Waren- und Geldfluss
- Richtlinien zur Verwendung des Siegels
- Transparente Handelsbeziehungen
- Vorfinanzierung
Die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung der Standards gehört zu den zentralen Aufgaben von Fairtrade International und erfolgt nach den Richtlinien der Organisation ISEAL in einem transparenten Prozess, in den alle Beteiligten eingebunden sind.
Menschenrechtliche Vorgaben in den Fairtrade-Standards
Die Fairtrade Standards beziehen sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und vielfältige internationale Abkommen wie beispielsweise die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation, Leitlinien der UN-Kinderrechtskonvention, das UN Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, Konventionen und Protokolle zu Arbeitsschutz und Chemikalieneinsatz u.v.m. Die Standards setzen die für die jeweiligen Produktionsformen und Produktkategorien relevanten Aspekte in klare Vorgaben und Kriterien für die Zertifizierung um. Falls Verstöße gegen menschenrechtliche Vorgaben in den Standards in zertifizierten Betrieben durch Audits aufgedeckt werden, müssen diese umgehend behoben werden. Außerhalb der Audits können über geschützte/anonyme Informationsstrukturen Hinweise und Beschwerden vorgebracht werden. Mehr Informationen dazu, welche internationalen Abkommen den Fairtrade-Standards zu Grunde liegen finden Sie in unseren Q&A Menschenrechte (PDF, 351 KB).
Aufbau der Standards
Die Fairtrade-Standards bestehen aus Kernanforderungen und sogenannten Entwicklungs-Indikatoren. Die Kernanforderungen müssen von jeder Produzentengruppe erfüllt werden, um die Fairtrade-Zertifizierung zu erhalten. Nach der ersten Zertifizierung müssen die Produzentenorganisationen zudem die Entwicklungsanforderungen erfüllen. Diese sind weitreichender und haben unter anderem das Ziel, die Organisation und die Arbeitsbedingungen der Produzenten zu verbessern, aber auch langfristig wirkende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt umzusetzen.
Für die Kleinbauernorganisationen und Plantagen gelten:
Fairtrade will insbesondere Kleinbauernfamilien und deren Gemeinschaft nachhaltig stärken. Zwei Milliarden Menschen – rund ein Drittel der Menschheit – sind direkt von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern abhängig*. Kleinbauernfamilien sollen durch Fairtrade ihre Organisation stärken, ihre Produktivität und die Infrastruktur verbessern und dadurch langfristig eine bessere Position am Weltmarkt erlangen.
- Fairtrade-Standard für Kleinbauernorganisationen (Englisch) PDF
- Informationen zu den Fairtrade-Standards für Kleinbauern in Englisch
*Quelle: IFAD: www.ifad.org/documents/38714174/39643924/COP+23+Statement.pdf/dc6d37b8-7562-4ae5-80ad-46cb102776b3
Bei den Arbeiter*innen auf Plantagen, beispielsweise Blumenfarmen und Teegärten, steht die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vordergrund. Durch ein demokratisch gewähltes Arbeitergremium – das Fairtrade-Prämienkomitee – können sie selbstbestimmt entscheiden, in welche Projekte die Fairtrade-Prämie investiert werden soll. Managementvertreter*innen gehören ebenfalls dem Komitee an, haben aber nur eine beratende Funktion und kein Stimmrecht. Nur bei offensichtlich betriebsschädigender Verwendung der Fairtrade-Prämie dürfen sie ein Veto einlegen. 2024 wurde der Standard aktualisiert und um Kriterien zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht erweitert.
Die Fairtrade-Standards für Vertragsanbau (auf Englisch "contract production") eröffnen kleinbäuerlichen Produzenten, die noch nicht ausreichend organisiert sind und somit die Einstiegskriterien für Kleinbauernorganisationen nicht erfüllen, die Möglichkeit, trotzdem am fairen Handel teilzunehmen.
Ergänzend gibt es spezielle Kriterien für die einzelnen Produkte:
Da die Handelsbedingungen für jedes Produkt unterschiedlich sind, gibt es ergänzend zu den Basisstandards spezifische Standards für jeden Rohstoff. Die Fairtrade-Mindestpreise und Prämien werden produkt- und herkunftsspezifisch festgelegt und bei Bedarf angepasst.
Unter Fairtrade-Bedingungen gibt es eine grundlegende und in den Standards verankerte Verpflichtung, den Pestizideinsatz auf ein Mindestmaß zu reduzieren; und soweit unvermeidbar, dann die am wenigsten giftigsten Pestizide in der geringstmöglichen Ausbringungsmenge anzuwenden.
Ob ein Pestizid im Fairtrade-Anbau eingesetzt werden darf, ist durch die so genannte „Prohibited Materials List" (PML) geregelt:
Der Fairtrade-Händler Standard richtet sich an Akteure der Fairtrade-Wertschöpfungskette, also Hersteller und Importeure:
Der Schwerpunkt des Standards für Händler liegt auf mehr Transparenz, damit Produzent*innen und Händler eine sichere und gerechte Handelsbeziehung eingehen. Kernpunkte des Standards bilden Regelungen zur Zahlung von Fairtrade-Mindestpreis und –Prämie, zur Vertragsabschließung, Vorfinanzierung und Beschaffungsplanung. Außerdem werden Händler dabei unterstützt, freiwillige Selbstverpflichtungsauflagen als „Best Practice“ zu erarbeiten und umzusetzen. 2024 wurde der Standard aktualisiert und um Kriterien zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht erweitert.
Weitere Standards
Der Textil-Standard und das -Programm sind ein umfassender Ansatz zur Stärkung von Arbeiterinnen und Arbeitern und zur Verbesserung von Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie. Gemeinsam mit dem Fairtrade-Standard für Baumwolle erreicht Fairtrade so jeden Schritt der Textillieferkette.
Mit dem Textilprogramm und dem Textil-Standard setzt sich Fairtrade ganzheitlich für den fairen Handel entlang der kompletten Wertschöpfungskette eines Textils ein. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Besonderheiten dieses Projekts.
Links zum Thema
- Statement: Fairtrade-Standards – Entwicklung, Inhalte & Kosten (1 MB)
- Präsentation: Entwicklung der Fairtrade-Standards und -Preise (2 MB)
- Übersicht: Entwicklung und Überarbeitung der Fairtrade Standards bei Fairtrade International (englisch)
- Online-Seminar: Standards und Zertifizierung bei Fairtrade