Leitfaden für Menschenrechte unterstützt kleinbäuerliche Organisationen

Erstmalig erklärt ein neuer Leitfaden für Fairtrade-Kleinbauernorganisationen ganz konkret Schritte und Maßnahmen, um menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten umzusetzen.

Ein Leitfaden zu HREDD soll Fairtrade-Kleinbauernorganisationen zukünftig Unterstützung bieten. Zu sehen sind Kleinbäuerinnen und -bauern einer kenianischen Kooperative beim Sortieren von Kaffeekirschen. Credit: Fairtrade / Nyokabi Kahura / Fairpicture

Ein Leitfaden zu HREDD soll Fairtrade-Kleinbauernorganisationen zukünftig Unterstützung bieten. Bildnachweis: Fairtrade / Nyokabi Kahura / Fairpicture

Was steht hinter dem Begriff „unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt“, kurz HREDD? Welche Maßnahmen gilt es zu ergreifen, um dieser Pflicht nachzukommen und wie sollte alles erfasst werden? Eine neue Publikation von Fairtrade soll kleinbäuerlichen Organisationen weltweit dabei helfen, sich in der Komplexität von menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflicht (HREDD) zurechtzufinden. 

Mit dem Leitfaden unter dem Titel „Implementing Human Rights and Environmental Due Diligence: Why and how to align your policies and processes with HREDD" (Warum und wie Sie Ihre Richtlinien und Prozesse mit HREDD in Einklang bringen können) gibt es jetzt erstmalig eine Publikation, die darauf abzielt, die Position von Bäuerinnen, Bauern und Arbeiter*innen in globalen Lieferketten zu stärken. Mithilfe des Guides sollen sie mit dem nötigen Know-how ausgestattet werden, um ihre Einflussmöglichkeiten auszubauen: einerseits darauf, wie Unternehmen HREDD-Praktiken umsetzen und andererseits auf die Gestaltung von HREDD-Gesetzen. 

Warum das notwendig ist, erklärt Meri Hyrske-Fischer, Menschenrechtsexpertin im HREDD-Kompetenzzentrum von Fairtrade in Helsinki, Finnland: „Maßnahmen zur Umsetzung von HREDD können die Lebensbedingungen und Menschenrechte von Bäuerinnen, Bauern und Beschäftigten in globalen Lieferketten erheblich verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass diejenigen, denen die Sorgfaltspflichten helfen sollen, selbst gestärkt und in Entscheidungsprozesse eingebunden werden." Der Leitfaden verbunden mit Trainings vor Ort soll dazu beitragen, dass HREDD diesen gewünschten Mehrwert erreichen kann.  

Immer mehr Regierungen führen HREDD-Verordnungen ein

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland ist nur ein Beispiel dafür, dass Gesetzgeber weltweit zunehmend nach Möglichkeiten suchen, verbindlich zu machen, dass Unternehmen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden innerhalb ihrer Lieferketten beenden und verhindern. Im Februar 2022 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine EU-weite HREDD-Verordnung vor. 

HREDD ist ein systematischer Prozess, bei dem ein Unternehmen oder eine Organisation verpflichtet wird, die größten Menschenrechts- und Umweltprobleme im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Wertschöpfungsketten zu identifizieren, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Probleme anzugehen und zu beheben, ihre Fortschritte zu verfolgen und die wichtigsten Interessengruppen über ihre Arbeit zu informieren. 

Fairtrade fordert: Verantwortung muss fair verteilt werden

Die Wertschöpfung in vielen globalen Lieferketten ist oft ungleich verteilt, so dass Bauernorganisationen nicht über die notwendigen Ressourcen verfügen, um Menschenrechtsverletzungen in ihrem Teil der Lieferkette zu verhindern und zu beheben. 
„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen und andere Akteure, die HREDD in ihren Lieferketten umsetzen wollen, die Menschen einbeziehen und unterstützen. Um das Einkommen von Frauen zu erhöhen, ist es zum Beispiel sinnvoll zu fragen, worin die größten Hindernisse für Bäuerinnen und Arbeiterinnen bestehen und welche Lösungen möglich sind“, betonte Maija Lumme, Business Partnership Manager im HREDD-Kompetenzzentrum von Fairtrade.

„Viele Bauernorganisationen haben vielleicht noch nie etwas von ‚HREDD‘ gehört, aber spezifische HREDD-Aktivitäten sind den Fairtrade-Produzentenorganisationen, die die Anforderungen der Fairtrade-Standards erfüllen, seit langem bekannt", erklärt Lilian Maina, Social Compliance and Risk Manager bei Fairtrade Africa. 

„Risikobewertungen, die Schulung von Mitarbeiter*innen und Bäuer*innen in den Bereichen Umwelt und Soziales, die Entwicklung und Umsetzung von Richtlinien zu Genderthemen, Kinderarbeit oder Zwangsarbeit - all das gehört zum HREDD-Prozess. Viele Bauernorganisationen arbeiten also bereits intensiv an HREDD ", so Lilian Maina. „Der Fairtrade-HREDD-Leitfaden wird ihnen nun dabei helfen, die Punkte zwischen dem, was sie bereits angestoßen und umgesetzt haben, und dem, was jetzt zunehmend erwartet wird, zu verbinden.“