FAQ – Fairtrade und unternehmerische Sorgfaltspflicht

Grundsätzlich sind Unternehmen für die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihren Unternehmen und Lieferketten selbst verantwortlich. Mit der Nutzung Fairtrade-zertifizierter Produkte und der Umsetzung der Fairtrade-Vorgaben zu fairem Handel können Unternehmen bestimmte Aspekte dieser Sorgfaltspflichten erfüllen. 

Häufige Fragen von Unternehmen zu HREDD und der Rolle von Fairtrade

HREDD steht für Human Rights and Environmental Due Diligence, also unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt. Im Allgemeinen wird damit der Prozess verstanden, mit dem Unternehmen ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur identifizieren, verhindern, reduzieren und darüber Rechenschaft ablegen. Solche negativen Auswirkungen können in den globalen Geschäftsaktivitäten von Unternehmen sowie in den Aktivitäten von Tochtergesellschaften, Subunternehmen und deren Zulieferfirmen ausgelöst werden. Die Arbeit von Fairtrade hat zum Ziel, globale Lieferketten in Einklang mit Menschenrechten und Umweltschutz zu bringen.

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Negative Auswirkungen unternehmerischen Handelns können von Kinderarbeit über eine Einschränkung des Versammlungsrechts bis hin zu Entwaldung reichen. Sie können in den globalen Geschäftsaktivitäten von Unternehmen sowie in den Aktivitäten von Tochtergesellschaften, Subunternehmen und deren Zulieferfirmen auftreten.

Zu den wichtigsten Themen rund um die unternehmerische Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten gehören für uns: 

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Nein. Jedes Unternehmen ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt (HREDD) verantwortlich.

Fairtrade-Zertifizierungen und -Programme können aber ein Instrument für Händler und Hersteller sein, um das Risiko für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten abzumildern. Fairtrade berät Sie gerne bei der Erarbeitung Ihrer Due Diligence Prozesse.

Auch interessant: Wie kann Fairtrade Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt unterstützen?

Mehr Infos: Menschenrechte in den Fairtrade-Standards

Fairtrade bietet Unternehmen eine Alternative, um Lieferketten verantwortungsvoller zu gestalten. Denn das Fairtrade-System ist für Unternehmen mit seinem weltweiten Netzwerk, den Standards, Mindestpreisen und Prämien sowie seinem Know-how ein wertvoller Partner bei der Umsetzung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten. Zudem kann Fairtrade Unternehmen entlang der Prozessschritte zur Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten begleiten oder in deren Auftrag tätig werden.

Bei der Umsetzung der "United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) können sich Unternehmen am OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Responsible Business Conduct, RBC) orientieren. Dieser beschreibt den entsprechenden Prozess der Sorgfaltsprüfung (Due-Diligence-Prozess) in sechs Phasen. Wir setzen an diesen Phasen an und unterstützen bei jedem Schritt:  

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Sprechen Sie uns an!

Fairtrade kann Unternehmen nur unterstützen, ihre Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt wahrzunehmen.

Die Sorgfaltspflicht kann nicht auf Fairtrade oder andere Dritte übertragen werden. Jedes Unternehmen muss eigene Prozesse etablieren, um seiner menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Aus diesem Grund weisen die Fairtrade Standards per Definition gewisse Limitation auf: Unser Geltungsbereich ist lieferkettenspezifisch und nicht unternehmensweit.

Aktuell sind nicht alle globalen Lieferketten vom Fairtrade-System abgedeckt; einige Rohstoffe gibt es nicht oder nur in begrenzter Verfügbarkeit mit Fairtrade-Zertifizierung. Wir erfassen nicht alle Akteure innerhalb einer Lieferkette (z. B. Subunternehmer oder Transport). Außerdem ist u.a. der Fairtrade-Händlerstandard derzeit nicht vollständig konform mit allen HREDD-Anforderungen. Die betroffenen Standards werden derzeit überarbeitet, um in Zukunft eine Konformität zu gewährleisten.

Beschwerdemechanismen in Fairtrade Lieferketten

Ja, Beschwerdemechanismen sind bereits in folgenden Fairtrade Standards implementiert: Standard für Lohnabhängig Beschäftigte, Klimastandard, Textilstandard und Goldstandard.  Zusätzlich arbeiten wir derzeit an der Überarbeitung des Trader Standards und des Standards für Kleinbauernorganisationen um bislang fehlende HREDD-Anforderungen zu ergänzen. 

Unsere aktuell bereits bestehenden Beschwerdemechanismen auf globaler Ebene erfüllen derzeit teilweise die Vorgaben der UN Guiding Principles: Menschenrechtliche Aspekte sind in den Fairtrade Standards ausdrücklich formuliert. Deren Einhaltung sind wie alle anderen Anforderungen der Standards Teil jedes Fairtrade Audits. Zusätzlich arbeiten wir derzeit an der Überarbeitung des Trader Standards und des Standards für Kleinbauernorganisationen um bislang fehlende HREDD-Anforderungen zu ergänzen.

Die Fairtrade Standards beziehen sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und vielfältige internationale Abkommen wie beispielsweise die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation, Leitlinien der UN-Kinderrechtskonvention, das UN Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, Konventionen und Protokolle zu Arbeitsschutz und Chemikalieneinsatz u.v.m.

Die Fairtrade Standards setzen die für die jeweiligen Produktionsformen und Produktkategorien relevanten Aspekte in klare Vorgaben und Kriterien für die Zertifizierung um. Falls Verstöße gegen menschenrechtliche Vorgaben in den Standards in zertifizierten Betrieben durch Audits aufgedeckt werden, müssen diese umgehend behoben werden. Außerhalb der Audits können über geschützte/anonyme Informationsstrukturen Hinweise und Beschwerden vorgebracht werden.

Mehr Informationen dazu, welche internationalen Abkommen den Fairtrade-Standards zu Grunde liegen finden Sie hier.

Nein, Beschwerden im Rahmen existierender Allegations Procedures (FLOCERT) sind grundsätzlich nicht öffentlich einsehbar. Fairtrade ist dazu verpflichtet, die Identität und Rechte der Beschwerdeführenden zu schützen. 

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Fairtrade hat ein weitreichendes Verständnis für menschenrechtliche und ökologische Herausforderungen und deren Ursachen in den Produktbereichen, die die Fairtrade-Standards abdecken. Dieses Verständnis beruht auf langjähriger Erfahrung, ständiger Interaktion mit den Erzeugerorganisationen und der systematischen Sammlung und Nutzung von Wirkungsdaten, Audit-Ergebnissen und externer Forschung.

Fairtrade ist einer der vertrauenswürdigsten Standardgeber weltweit und damit ein zuverlässiger Partner für Ihren HREDD-Prozess. Fairtrade kann Ihr Unternehmen in jedem Schritt unterstützen. 

Unsere Ansprechpartner von Fairtrade Deutschland, Fairtrade International und der Zertifizierungsstelle FLOCERT begleiten Sie mit umfangreicher Expertise im ganzen Sorgfaltsprüfungsprozess. Wir unterstützen Sie mit pragmatischen, gezielten Lösungsansätzen in ausgewählten Teilbereichen oder auch gesamtheitlichen strategischen Empfehlungen.

Kontaktieren Sie uns für weitergehende Informationen.

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