Ihr Weg zu verantwortungsvollen Lieferketten

  • Nutzen Sie unsere über 30-jährige Expertise im weltweiten fairen Handel und profitieren Sie von unseren professionellen Business-Lösungen.​
  • Erhöhen Sie die Transparenz und Wirkung in ihren Lieferketten durch eine Zusammenarbeit mit einem Akteur, der höchstes Vertrauen bei Deutschen Konsumenten geniesst.​
  • Antizipieren Sie gesetzliche Entwicklungen im Bereich Menschenrechte (z.B. Sorgfaltspflicht) durch die Zusammen-arbeit mit einem erfahrenen Partner im Deutschen und internationalen Handel.​

Profitieren Sie von unserer Erfahrung!

Infos zu Fairtrade-Lieferketten

Neben direktem Kontakt zu lokalen Stakeholdern durch unsere Produzentennetzwerke in Asien, Südamerika und Afrika, bieten wir Ihnen vielfältige Informationen zu Ihren Fairtrade-Lieferketten. 

Unternehmerische Sorgfaltspflicht

Die Fairtrade-Standards leisten einen wichtigen Beitrag zur überprüfbaren Einhaltung von HREDD. 

Existenzsichernde Einkommen

Existenzsichernde Einkommen und Löhne spielen eine wichtige Rolle, bei der Ursachenbekämpfung von Menschenrechtsverletzungen.

 

Unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt

Was es mit HREDD auf sich hat

HREDD (Human Rights and Environmental Due Diligence), unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt, beschreibt den Prozess, mit dem Unternehmen ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt identifizieren, verhindern, reduzieren und darüber Rechenschaft ablegen.

Ein solcher Rechenschaftsbericht beinhaltet dabei sowohl Fortschritte als auch Rückschläge und ein Bericht darüber, wie Missstände verhindert werden: Zwangsarbeit etwa, ausbeuterische Kinderarbeit oder Entwaldung. 

Grundsätzlich sind Unternehmen für die Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt in ihren Unternehmen und Lieferketten selbst verantwortlich. Mit der Nutzung Fairtrade-zertifizierter Produkte und der Umsetzung der Fairtrade-Vorgaben zu fairem Handel können Unternehmen bestimmte Aspekte dieser Sorgfaltspflichten erfüllen.  

Weitere Informationen finden Sie hier sowie in den OECD-Leitlinien für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln und in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte


Wie Fairtrade Partner bei ihrer HREDD unterstützt

Partner für unternehmerische Sorgfaltspflicht

Die Fairtrade Standards für Kleinbauerngenossenschaften und lohnabhängig Beschäftigte sowie der Fairtrade Textilstandard leisten einen wichtigen Beitrag zur überprüfbaren Einhaltung von HREDD. 

Sie übersetzen menschenrechtliche und umweltrelevante Vorgaben in konkrete überprüfbare Kriterien, die Betriebe umsetzen müssen. 

  • Die Unterstützung und Beratung, auf die Fairtrade-zertifizierte Organisationen zurückgreifen können, sorgen darüber hinaus dafür, dass die Einhaltung menschenrechtlicher Vorgaben besser umgesetzt werden kann. 
  • Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zum proaktiven, sorgfältigen Umgang mit menschenrechtlichen Vorgaben in ihrer Beschaffungspraxis umfänglich nachkommen wollen, können daher bezüglich der Fairtrade-zertifizierten Produkte in ihrem Sortiment auf die Unterstützung von Fairtrade vertrauen. 
  • Fairtrade hat ein weitreichendes Verständnis für menschenrechtliche und ökologische Herausforderungen und deren Ursachen in den Produktbereichen, die die Fairtrade-Standards abdecken. Dieses Verständnis beruht auf langjähriger Erfahrung, ständiger Interaktion mit den Produzentenorganisationen und der systematischen Sammlung und Nutzung von Wirkungsdaten, Audit-Ergebnissen und externer Forschung. 
  • Fairtrade ist einer der vertrauenswürdigsten Standardgeber weltweit und damit ein zuverlässiger Partner für Ihren HREDD-Prozess.  
Dialog mit den lokalen Stakeholdern 

Ein grundlegendes Prinzip bei der Sorgfaltsprüfung - und bei Fairtrade – ist, dass Menschen bei Entscheidungen, die ihr Leben beeinflussen, mitreden. Der OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln beschreibt den entsprechenden Prozess der Sorgfaltsprüfung (Due-Diligence-Prozess) in sechs Phasen. Hier setzt Fairtrade an und unterstützt bei jedem Schritt. Unter anderem stellen die OECD-Leitlinien klar, dass jeder Schritt der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von den potenziell betroffenen Stakeholdern, den "Rechteinhabern", mitgetragen werden muss.  
Das ist richtig - aber auch praktisch: Wo soziale oder ökologische Probleme gravierend sind, befassen sich die lokalen Stakeholder in der Regel bereits mit ihnen. Für Unternehmen ist es am effektivsten, sich den bestehenden Bemühungen anzuschließen. Den direkten Kontakt zu lokalen Stakeholdern bietet Fairtrade. 
 

Menschenrechtsfragen im Fokus von Fairtrade 

Weil Fairtrade hauptsächlich in landwirtschaftlichen Lieferketten aktiv ist, liegt unser Fokus auf Menschenrechtsthemen, die in diesem Zusammenhang leider immer wieder aufkommen: 

  • existenzsichernde Löhne und Einkommen  
  • Kinderarbeit 
  • Ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Zwangsarbeit 
  • Unterdrückung von Gewerkschaften 
  • Diskriminierung wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder anderer individueller Merkmale 
  • geschlechtsspezifische Gewalt 
  • Zerstörung von Lebensgrundlagen 

Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Gesetzgebung

Deutsches und EU-Lieferkettengesetz

Da die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte völkerrechtlich nicht bindend sind, wurden in Deutschland und in der Europäischen Union Gesetze und Direktiven zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt auf den Weg gebracht.

Unternehmen sind also ab sofort gesetzlich dazu verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht für Mensch und Umwelt nachzukommen. Das heißt, Unternehmen müssen entsprechende Bemühungen anstellen, um in ihren Lieferketten Verstöße wie beispielsweise Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Entwaldung zu erkennen, verhindern oder wiedergutzumachen. Bei Nichteinhaltung werden von Behörden in den jeweiligen Ländern Sanktionen verschiedenen Grades gegen die Unternehmen verhängt.  

Deutsches Lieferkettengesetz 

Das 2021 vom Bundestag beschlossene Lieferkettengesetz ist 2023 in Kraft getreten. Damit werden deutsche Unternehmen erstmals zu menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten in Teilen ihrer Lieferkette verpflichtet. 

Europäisches Lieferkettengesetz 

Die EU-Kommission hat eine Initiative zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt (HREDD) in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung einer europäischen Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht.   

Am 15. März 2024 haben die EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) das EU-Lieferkettengesetz bestätigt. Es stellt Mindestanforderungen an Gesetze der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Weitere Informationen finden Sie hier sowie in den OECD-Leitlinien für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln und in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte


Fairtrade für existenzsichernde Einkommen

Existenzsichernde Einkommen sind ein Menschenrecht.

Leider verdienen viele Bäuerinnen und Bauern weltweit nicht ausreichend, um sich einen angemessenen Lebensstandard zu leisten. Fairtrade setzt sich aktiv dafür ein, diese Kluft zu verringern.

 Die Fairtrade-Zertifizierung allein ist noch keine Garantie dafür, dass Bauern und Bäuerinnen ein existenzsicherndes Einkommen erzielen. Dies hängt von vielen Faktoren ab und davon, dass jeder seinen Teil dazu beiträgt, von den Bäuerinnen und Bauern über die Genossenschaften bis hin zu Unternehmen, Regierungen und Konsument*innen.

Aus diesem Grund beschreibt unsere Strategie für ein existenzsicherndes Einkommen, was dafür getan werden muss, und legt die wichtigsten Verantwortlichkeiten fest, um dies zu erreichen.

Fairtrade hat sich verpflichtet, herauszufinden, was wirklich funktioniert, um die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern zu verbessern. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden mit weiteren Akteuren geteilt.

Fairtrade im Einsatz für ein existenzsicherndes Einkommen

Starke Standards: Die Fairtrade-Standards legen Anforderungen fest, die zur Verbesserung der Einkommen der Bauern und Bäuerinnen beitragen. Basierend auf den Ergebnissen früherer Projekte in diesem Bereich integriert Fairtrade auch neue Anforderungen in den Standards.

Faire Preisgestaltung: Der Fairtrade-Mindestpreis unterstützt Produzent*innen dabei, einen angemessenen Preis für ihre Produkte zu erhalten, der zumindest die durchschnittlichen Produktionskosten decken soll und somit ein Sicherheitsnetz bildet, wenn die Weltmarktpreise fallen. Doch manchmal ist das nicht genug, um die Kosten für Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Wasser und Unterkunft, aber auch für Ausgaben für Bildung, medizinische Versorgung, Transport, Kleidung sowie Rücklagen für Notsituationen zu decken. Über den Fairtrade-Mindestpreis und die Fairtrade-Prämie hinaus haben wir das Konzept des Referenzpreises für ein existenzsicherndes Einkommen und Löhne entwickelt, um dieses Problem anzugehen.

Wertschöpfung: Unterstützung der Erzeuger*innen, damit sie ihren Produkten einen Mehrwert verleihen, z. B. durch die Verarbeitung von Rohstoffen, was die Gewinnspannen erhöht.

Programme zur Unterstützung der Erzeuger*innen: Die drei regionalen Fairtrade-Produzentennetzwerke bieten Programme und Dienstleistungen an, die die Erzeugerorganisationen stärken, damit sie ihre bäuerlichen Mitglieder bei der Verbesserung ihres Einkommens unterstützen können.

Marktzugang: Fairtrade verbindet die Erzeuger*innen mit den Weltmärkten, erweitert die Absatzmöglichkeiten und erhöht die Einkommen.

Zusammenarbeit: Die „Living Income Community of Practice“ vereint Interessengruppen mit dem Ziel, systemische Probleme gemeinsam anzugehen.

Forschung und Daten: Eine genaue Beobachtung der Einkommensverbesserung der Landwirte und Landwirtinnen ist von entscheidender Bedeutung, um zu erfahren, welche Maßnahmen am besten funktionieren, und um auf Erfolge aufzubauen. Die Erhebung von wirtschaftlichen Basisdaten und die Bewertung von Einkommenslücken sind der Schlüssel zur Entwicklung geeigneter Strategien und zur Festlegung eines nachhaltigen Preisniveaus. 

Advocacy und politischer Wandel: Fairtrade setzt sich auf lokaler und internationaler Ebene für eine faire Handelspolitik und -praxis ein.

Sensibilisierung der Verbraucher*innen: Aufklärung lässt Verbraucher*innen über ihr Einkaufsverhalten nachdenken und hilft, bessere Einkaufsentscheidungen zu treffen.

 

 


Wie berechnen wir einen Referenzpreis für ein existenzsicherndes Einkommen?

Die Fairtrade-Referenzpreise für Living Income werden anhand von vier Schlüsselparametern berechnet:


•    Kosten für einen angemessenen Lebensunterhalt (Einkommensrichtwerte für eine unabhängige Lebensführung)
•    Nachhaltiger Zielertrag (von den Interessengruppen vereinbarter Produktivitätsmaßstab)
•    Kosten der nachhaltigen Produktion (erforderliche Investitionen zur Erreichung des Zielertrags)
•    Tragfähige Landgröße (zur vollständigen Aufnahme der verfügbaren Haushaltsarbeit)

Die Kosten für einen angemessenen Lebensunterhalt (oder der "Richtwert für das existenzsichernde Einkommen") werden für einen durchschnittlichen Haushalt in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region festgelegt und umfassen: Ausgaben für Lebensmittel (außer für Lebensmittel, die auf dem Bauernhof für den Eigenverbrauch produziert werden), Wohnen, Bildung, Gesundheitsfürsorge, Kleidung und andere lebensnotwendige Dinge sowie eine kleine Rücklage für unerwartete Ereignisse.

Die Produktionskosten beziehen sich auf der Anwendung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken, die erforderlich sind, um das angestrebte Produktivitätsniveau zu erreichen. Darunter fallen Maßnahmen wie zum Beispiel das regelmäßige Ersetzen alter Bäume und die Verwendung angemessener Betriebsmittel. Wenn neben der landwirtschaftlichen Arbeit durch die Haushaltsmitglieder externe Arbeitskräfte eingestellt werden müssen, werden auch die Kosten für die Zahlung eines existenzsichernden Lohns an diese Arbeitskräfte berücksichtigt.

Die Produktivitätsparameter beruhen auf vereinbarten Annahmen für realistisch erzielbare Erträge und eine Betriebsgröße, bei der die erwachsenen Arbeitskräfte des Haushalts voll beschäftigt werden können.

Anhand dieser Variablen berechnen wir Referenzpreise für das existenzsichernde Einkommen, die den Preis angeben, den ein Vollerwerbslandwirt mit dem angestrebten Ertrag erzielen müsste, um ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.
 


Fairtrade setzt sich für einen menschenwürdigen Lebensunterhalt ein

Landwirt*innen sind oft nicht in der Lage, mit ihren Einkünften Grundbedürfnisse wie Wohnung und Nahrung zu decken. Ein "existenzsicherndes Einkommen" oder "existenzsichernder Lohn" ist dringend erforderlich.

Die Produzent*innen befinden sich Am Anfang milliardenschwerer Lieferketten und sind dennoch benachteiligt. Gleichzeitig sind wir alle in hohem Maße von ihrer Ernte abhängig.

Fairtrade setzt sich aktiv dafür ein, dass Bauern und Bäuerinnen sowie Arbeiterinnen und Arbeiter ein Einkommen erzielen, das ihnen ein Leben in Würde ermöglicht. Das ist ein Grundrecht, das von den Vereinten Nationen seit sieben Jahrzehnten anerkannt wird.

Trotz dieser Anerkennung erzielen unzählige Menschen in den Anbau- und Produktionsländern weiterhin ein Einkommen, das gerade einmal die Kosten für das Nötigste deckt.

Wie Fairtrade einen menschenwürdigen Lebensunterhalt unterstützt:

Starke Standards: In ihrem Kern enthalten die Fairtrade-Standards Anforderungen, die zur Verbesserung der Einkommen und Löhne der Produzierenden beitragen. Auf der Grundlage der Ergebnisse früherer Projekte, arbeitet Fairtrade ständig an Verbesserungen und neuen Anforderungen.

Faire Preisgestaltung: Die Fairtrade-Mindestpreise unterstützen die Erzeuger*innen dabei, einen angemessenen Preis für ihre Produkte zu erhalten, die zumindest die durchschnittlichen Produktionskosten decken soll.  Sie bieten somit ein Sicherheitsnetz, wenn die Weltmarktpreise fallen. Doch manchmal ist auch das nicht genug, um die Kosten für Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Wasser und Unterkunft, aber auch Ausgaben für Bildung, medizinische Versorgung, Beförderungsmittel, Kleidung sowie Rücklagen für Notsituationen zu decken. Über den Fairtrade-Mindestpreis und die Fairtrade-Prämie hinaus haben wir das Konzept des Referenzpreises für ein existenzsicherndes Einkommen und Löhne entwickelt, um dieses Problem anzugehen.


Verwendung der Prämie: Ein Teil der als Aufschlag für Fairtrade-Produkte gezahlten Prämie wird von den Kooperativen in Gemeinschaftsprojekte wie Schulen, Gesundheitseinrichtungen und die Anhebung des Lebensstandards der Produzent*innen und ihrer Gemeinschaften investiert.

Die Mitglieder einer Kooperative können darüber hinaus entscheiden, die Prämie in ihre eigene Organisation zu investieren, um beispielsweise ihre Produktivität zu steigern und den Mitgliedern insgesamt bessere Leistungen anbieten zu können.

Nachhaltige Anbaumethoden: Fairtrade fördert umweltfreundliche und nachhaltige Anbaumethoden. Dies führt zu besseren Ernteerträgen und trägt weiter zu einem existenzsichernden Einkommen bei.

 

Jenseits der Basics: Referenzpreise für existenzsichernde Einkommen und Löhne

Existenzsichernde Einkommen und Löhne sind integrale Bestandteile der Fairtrade-Strategie. Diese Konzepte beruhen auf der Idee, dass Arbeiter*innen und Produzent*innen genug verdienen sollten, um ihre Grundbedürfnisse zu decken und ein Leben in Würde zu führen. Im Rahmen von Fairtrade ist die Sicherung existenzsichernder Löhne und Einkommen für Produzierende eine grundlegende Verpflichtung. Dieser Ansatz ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Förderung von wirtschaftlicher Fairness, Menschenrechten und ethischen Handelspraktiken.

 

Die Möglichkeit, einen angemessenen Lebensunterhalt zu verdienen, bietet der nächsten Generation von Landwirt*innen und Arbeitnehmer*innen eine nachhaltige Zukunft. Dazu müssen alle ihren Beitrag leisten - auch die Verbraucher*innen, die sich für den Lebensunterhalt der Produzent*innen einsetzen.

Menschenwürdige Arbeit und ein angemessener Lebensunterhalt - das ist doch nicht zu viel verlangt, oder?


Entwaldung verhindern durch Fairtrade-Standards

Kaffee, Kakao- und Trader-Standard gehen weiter als EU-Entwaldungsverordnung

Mit grundlegenden Aktualisierungen des Kaffee-, Kakao-Standards und Trader Standards setzt Fairtrade neue Maßstäbe für den Walderhalt in Anbauregionen. Die neuen Standards entsprechen der Entwaldungsverordnung der EU und gehen in einigen Bereichen sogar darüber hinaus.

Walderhalt im Kakaoanbau

Der Fairtrade-Kakaostandard erfüllt die Anforderungen der EU-Verordnung zur Entwaldung, die unter anderem vorschreibt, dass Farmen mit einer Größe von mehr als vier Hektar oder in Hochrisikogebieten Polygonkarten verwenden müssen, während kleinere Farmen und Farmen in Gebieten mit geringem Risiko einzelne Geolokalisationspunkte verwenden können. Wichtig ist auch, dass Fairtrade von den Händlern verlangt, dass sie die Produzentenorganisationen, von denen sie einkaufen, bei ihren Bemühungen, die Entwaldung zu überwachen und zu verhindern, materiell oder finanziell unterstützen.

Waldflächen schützen in Kaffeeanbauregionen

Auch der Fairtrade-Kaffeestandard erfüllt die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung und legt den Stichtag für Entwaldung auf den 1. Januar 2014 fest. Das bedeutet, dass kein Fairtrade-Kaffee von Flächen stammen darf, die nach diesem Zeitpunkt abgeholzt wurden. Damit geht das Fairtrade-Regelwerk weiter als die EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR): Hier ist der Stichtag für Abholzung der 31. Dezember 2020.

Außerdem müssen alle Farmen über aufgezeichnete Geopunkte ihrer Anbauflächen verfügen. Sind sie größer als vier Hektar, müssen detailliertere Polygonkarten vorliegen. Zusätzlich zu den EU-Anforderungen verlangt der Fairtrade-Standard einen Überwachungs- und Managementplan für die biologische Vielfalt.


Partnerschaft: Mit Geo-Daten für den Schutz von Wäldern

Zugang zu Satellitenüberwachungsdaten trägt dazu bei, dass Produzent*innen Waldschutz verbessern und EU-Vorschriften erfüllen.

Wer die Daten hat, hat den Schlüssel zum Markt. Die Fairtrade Produzentennetzwerke unterstützen Kooperativen dabei, Geodaten ihrer Mitglieder zu erfassen und aufzubereiten. Eine Partnerschaft mit dem Geo-Informationsunternehmen Satelligence erleichtert Fairtrade-Kooperativen Geodaten ihrer Mitglieder zu verwalten. Damit können sie das Entwaldungsrisiko ermitteln und erste Maßnahmen für den Schutz wertvoller Waldflächen ergreifen. Des Weiteren sind die Daten essentiell, um die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung zu erfüllen.

Datenqualität für den Walderhalt

Die Produzentenorganisationen stellen die Geolokalisierungsdaten für die Parzellen ihrer Mitglieder zur Verfügung. Die Plattform von Satelligence stellt die Qualität der Geolokalisierungsdaten sich. Zweitens erkennt das System alle Abholzungsaktivitäten auf den Feldern der Mitglieder und stellt fest, ob sich die Farmen in Schutzgebieten befinden oder nicht. Das System zeigt auch Abholzungen in der Nähe des Betriebs an, eine wichtige Information, die zur Risikobewertung der Kooperativen beiträgt. Schließlich erstellt das System Berichte, die Kooperativen selbst nutzen und ihren Kunden oder potenziellen Kunden zur Verfügung stellen können.

Die Verantwortung entlang der Lieferkette verteilen

Die neue EU-Gesetzgebung stellt gerade die Menschen zu Beginn der Lieferkette vor neue Herausforderungen. Zur Realität gehört aktuell auch, dass die Kooperativen oft auf Handelspartner angewiesen sind. Diese haben häufig eigene Überwachungssysteme, teilen die Geodaten jedoch nicht mit den Kooperativen. Die Partnerschaft mit Satelligence sorgt für mehr Augenhöhe in den Handelsbeziehungen.

Zusätzlich legen die Fairtrade-Standards für Kaffee und Kakao fest, dass Händler die Produzentenorganisationen, von denen sie einkaufen, bei ihren Bemühungen, die Entwaldung zu überwachen und zu verhindern, materiell oder finanziell unterstützen. 

 


EUDR: Das steht in der neuen EU-Verordnung gegen Entwaldung

Die EU-Entwaldungsverordnung ist im Juni 2023 in Kraft getreten und verbietet den Handel mit Rohstoffen, die Entwaldung und Waldschädigung verursachen. Das betrifft Produkte aus den Rohstoffen Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk sowie daraus weiterverarbeitete Produkte wie Leder, Schokolade, Reifen, Papier oder Möbel.

Die EU schließt mit der Verordnung nicht nur den Import und Export von Produkten aus, die mit illegaler Entwaldung in Verbindung gebracht werden, sondern mit Entwaldung generell, auch wenn sie im Produktionsland legal wäre. Außerdem regelt das neue Gesetz, dass die Ware in Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Produktionslandes hergestellt worden ist – darunter Umwelt-, Menschen- und Arbeitsrechte. Mögliche Landrechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften auf den Produktionsflächen müssen ermittelt und ihre Zustimmung gegebenenfalls mittels freier, vorheriger und informierter Zustimmung geklärt werden. 


Studie belegt: Fairtrade trägt zum Erhalt von Waldflächen bei

Fairtrade-Produzent*innen haben im Vergleich zu nicht-zertifizierten Betrieben bessere Voraussetzungen, Waldflächen in ihrer Anbauregion zu schützen. Das ist das wichtigste Ergebnis einer qualitativen und quantitativen Studie, für die zertifizierte und nicht-zertifizierte Kooperativen in Kolumbien, Honduras und Côte d’Ivoire untersucht wurden. Die in der Studie untersuchten Fairtrade-zertifizierten Kooperativen tragen nicht zur Entwaldung bei, wobei Instrumente des Fairtrade-Systems dafür entscheidend sind. Mindestpreise, Fairtrade-Prämie und gutes Management der Kooperativen ermöglichen Waldschutz, Biodiversitätserhalt und Anpassungen an den Klimawandel.

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