Unternehmerische Sorgfaltspflicht (HREDD)
Wie ihr Unternehmen mit Fairtrade bestimmte Aspekte dieser Sorgfaltspflichten erfüllen kann

Grundsätzlich sind Unternehmen für die Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt in ihren Unternehmen und Lieferketten selbst verantwortlich. Mit der Nutzung Fairtrade-zertifizierter Produkte und der Umsetzung der Fairtrade-Vorgaben zu fairem Handel können Unternehmen bestimmte Aspekte dieser Sorgfaltspflichten erfüllen.
Der Ansatz ist eingebettet in den Prozess der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte als globaler Ansatz zur Verantwortung von Unternehmen gegenüber den Arbeiter*innen in ihren Lieferketten, den Konsument*innen und allen Personen, die potenziell durch ihr Handeln beeinflusst werden. Unternehmen sind gemäß der UN Leitprinzipien verpflichtet, Menschenrechte zu achten, Risikoanalysen vorzunehmen, vorbeugend tätig zu werden und im Falle von negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit Abhilfe zu schaffen.
Sorgfalt durch die Einhaltung von Standards, Beratung und Schulungen
Die Fairtrade Standards für Kleinbauerngenossenschaften und lohnabhängig Beschäftigte sowie der Fairtrade Textilstandard leisten einen wichtigen Beitrag zur überprüfbaren Einhaltung der Menschenrechte. Die Unterstützung und Beratung, auf die Fairtrade-zertifizierte Organisationen zurückgreifen können, sorgen darüber hinaus dafür, dass die Einhaltung menschenrechtlicher Vorgaben besser umgesetzt werden kann.
Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zum proaktiven, sorgfältigen Umgang mit menschenrechtlichen Vorgaben in ihrer Beschaffungspraxis umfänglich nachkommen wollen, können daher bezüglich der Fairtrade-zertifizierten Produkte in ihrem Sortiment auf die Unterstützung von Fairtrade vertrauen. Dies gilt in komplexen Lieferketten, etwa dem Textilbereich, explizit auch für die Weiterverarbeitung von Produkten.
Sorgfalt durch Transparenz und Beschwerdemechanismen
Fairtrade unterstützt Sie bei der Transparenz ihrer Lieferketten. Laut Fairtrade-Standards müssen alle zertifizierten Lieferketten nachvollziehbar sein: Je nach Produkt entweder physisch oder indirekt, also anhand von Verträgen und Dokumenten.In Bezug auf die Produktionsbedingungen werden sowohl Kleinbauerngenossenschaften als auch Betriebe mit lohnabhängig Beschäftigten regelmäßig durch FLOCERT auf die Einhaltung der Fairtrade-Standards auditiert. Neben der Kontrolle durch regelmäßige Audits können bei FLOCERT im Bedarfsfall Hinweise zu Verstößen gegen die Standards eingereicht werden. Diese Hinweise können von Privatpersonen genauso gegeben werden wie von Dritten (z.B. Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen oder anderen zertifizierten Unternehmen).
Der Fairtrade Textilstandard schreibt zusätzlich die Bildung eines „Compliance Committee“ (Komitee zur Einhaltung von Standards) vor, welches eine Risikoanalyse der einzelnen Arbeitsstätten anfertigt und geeignete Maßnahmen zur besseren Bearbeitung von Beschwerden vor Ort ergreift (Fairtrade Textilstandard 1.2.1.). Die Komitees informieren auch die Belegschaften über die Möglichkeiten von Beschwerden und verweisen an die externen und anonymen Beschwerdemechanismen bei FLOCERT. Dort können im Bereich Textilien wie auch in allen anderen Fairtrade-zertifizierten Produktkategorien im Bedarfsfall Hinweise zu Verstößen gegen die Standards eingereicht werden.
Wie kann Fairtrade Unternehmen bei der Umsetzung ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht unterstützen?
Für die Zivilgesellschaft, Verbraucher*innen und Medien wird die Unternehmensverantwortung, auch Corporate Responsibility (CR), ein immer wichtigeres Thema. Kaufentscheidungen werden zunehmend zu Gunsten von Unternehmen mit glaubwürdigem CR-Konzept getroffen.
Außerdem werden in Deutschland und in der Europäischen Union Gesetze zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt (HREDD) auf den Weg gebracht. Unternehmen werden also zukünftig dazu verpflichtet sein, HREDD in ihren globalen Lieferketten zu beachten und einzuhalten.
Schritt für Schritt zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflicht
Fairtrade bietet Unternehmen eine Alternative, um Lieferketten verantwortungsvoller zu gestalten. Denn das Fairtrade-System kann mit seinem weltweiten Netzwerk, Know-How sowie den Fairtrade-Standards, -Mindestpreisen und -Prämien und deren Wirkungen einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt leisten. Zudem kann Fairtrade Unternehmen entlang der Prozessschritte begleiten oder in deren Auftrag tätig werden. Beispielsweise helfen wir dabei, mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit in Lieferketten zu bringen.
Fairtrade verfügt über ein grundlegendes Verständnis über den Prozess unternehmerischer Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt. Dazu gehören auch die Herausforderungen und deren Ursachen in den von Fairtrade-Standards abgedeckten Produktbereichen. Dieses Verständnis beruht auf langjähriger Erfahrung, stetigem direkten Austausch mit den Produzentenorganisationen und der systematischen Sammlung und Nutzung von Wirkungsdaten, Audit-Ergebnissen und externen Forschungsergebnissen.
Bei der Umsetzung der "United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) können sich Unternehmen am OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Responsible Business Conduct, RBC) orientieren.
Der OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Responsible Business Conduct, RBC) beschreibt den entsprechenden Prozess der Sorgfaltsprüfung (Due-Diligence-Prozess) in sechs Phasen. Hier setzt Fairtrade an und unterstützt bei jedem Schritt:
- Mit Experten-Wissen und Erfahrung über Menschenrechte, rohstoffspezifische Herausforderungen und geographische Brennpunkte unterstützt Fairtrade Unternehmen bei der Ausarbeitung oder Weiterentwicklung ihrer internen Richtlinien.
- Fairtrade zeigt auf, wie Unternehmen durch die Beschaffung von Fairtrade-Produkten zu einem verantwortungsvollen Verhalten beitragen. Dies kann als Anregung und Leitlinie für unternehmensinterne Grundsatzerklärungen dienen.
- Als Partnerunternehmen von Fairtrade bietet sich der Austausch mit anderen Fairtrade-Partnern über Best-Practices an.
- Fairtrade ermöglicht Zugang zu relevanten Lieferketteninformationen von Fairtrade-Produkten. Zudem kann Fairtrade die Vernetzung mit Fairtrade Produzentenorganisationen, lokalen Rechteinhaber*innen und Partner*innen aufbauen.
- Mit Hilfe dieser Informationen können Unternehmen wesentliche Risikobereiche identifizieren, um die potenziellen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu erfassen und zu bewerten.
- Fairtrade nutzt verschiedene Instrumente, um Risiken und negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu identifizieren und zu bewerten - wie zum Beispiel durch unabhängige Audits, entsprechende Verpflichtungen im Standard und Austausch mit Rechteinhaber*innen.
- Grundsätzlich gilt: Menschenrechte sind in den Fairtrade-Standardsfestgeschrieben. Werden diese von zertifizierten Akteuren der Lieferkette verletzt, machen wir unseren Einfluss geltend, um wirksame Korrektur- sowie Abhilfemaßnahmen für betroffene Personen zu ermöglichen.
- Fairtrade fordert sowohl von den Produzent*innen als auch den Akteur*innen in der Lieferkette, die Bestimmungen der Fairtrade-Standards einzuhalten. Diese beinhalten Maßnahmen zur Minderung menschenrechtlicher und ökologischer Risiken sowie zur Vermeidung und Korrektur negativer Auswirkungen.
- Über die Fairtrade-Standards hinaus, hilft Fairtrade Unternehmen mit gezielten Programmen, Projekten und Partnerschaften dabei, Risiken zu vermeiden und zu mindern. Dazu gehören unter anderem
- Schulungen und Hilfe zur Selbsthilfe in Produzentenorganisationen
- Strategien zum Schutz von Kindern und gefährdeten Personen
- Unterstützung von Produzentenorganisationen bei der Entwicklung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen, wenn notwendig
- Bewertungsinstrumente, wie Audits, Erhebungen, Fragebögen und enge Zusammenarbeit und Einbindung von Bäuer*innen sowie Arbeiter*innen
- Unterstützung bei systemischen Herausforderungen in Bezug auf Menschenrechte
- Die Schärfung des Bewusstseins für verantwortliches unternehmerisches Handeln gemeinsam mit Fairtrade und anderen gleichgesinnten Organisationen
- Fairtrade verfügt über ein risikobasiertes Audit-System, um sicherzustellen und die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen nachzuverfolgen, wenn Menschenrechtsprobleme festgestellt wurden.
- Unternehmen erhalten aussagekräftige Informationen über die Ergebnisse und Auswirkungen der von Fairtrade bzw. den Produzent*innen ergriffenen Maßnahmen (aus Untersuchungen, Audits, Prämienverwendungsberichten und dem fortlaufenden Dialog mit Bauern und Bäuerinnen und Arbeiter*innen).
- Fairtrade verfügt über langjährige Erfahrungen aus richtungsweisender Arbeit zu Menschenrechtsfragen und kann diese weitergeben, wie bspw. im Rahmen unseres Youth Inclusive Community Based Monitoring and Remediation Modells.
- Fairtrade unterstützt Unternehmen bei der Kommunikation in Bezug auf ihre Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und die Umwelt. Beispielsweise mit Informationen und relevanten Nachweisen darüber, wie die Zusammenarbeit mit Fairtrade zu den verschiedenen Stufen des Sorgfaltsprüfungsprozesses beiträgt.
- Fairtrade kann dazu Inputs für die Wirkungskommunikation liefern, wie zum Beispiel zur Verwendung von Fairtrade-Prämien und Impact Storys.
- Fairtrade begleitet Unternehmen bei der Umsetzung von internationalen Richtlinien und bietet Best Practice-Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen. Bei der konkreten Umsetzung unterstützen unsere Produzentennetzwerke vor Ort.
- Unternehmen profitieren dabei von einem engen Netzwerk, das Fairtrade mit relevanten Stakeholdern aus Regionsorganisationen, Gewerkschaften und Produzentenorganisationen regelmäßig pflegt.
Menschenrechtliche Verantwortung für Arbeiterinnen und Arbeiter
Die Fairtrade Standards für Lohnarbeit und für Kleinbauernorganisationen übersetzen menschenrechtliche Vorgaben in konkrete überprüfbare Kriterien, die Betriebe umsetzen müssen. Hierzu gehört für die größeren Betriebe genau wie für die Kleinbauerngenossenschaften das eindeutige Verbot, ArbeiterInnen die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft zu verbieten, oder sie wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements in irgendeiner Weise zu diskriminieren, sowie darüber hinaus die Aufforderung, die Selbstorganisation der ArbeiterInnen proaktiv zu fördern. (Standard für Lohnabhängig Beschäftigte, 3.4; Standard für Kleinbauernorganisationen 3.3.13, 3.3.14, 3.3.15 und 3.3.16) Größere Lohnarbeitsbetriebe müssen zusätzlich ein Abkommen zur Vereinigungsfreiheit unterzeichnen (Standard für Lohnabhängig Beschäftigte, Anhang 3), das Elemente wie die Verpflichtung zur Freistellung für gewerkschaftliche Arbeit und für Fortbildungen enthält sowie die Verpflichtung, alle Arbeiter in ihrer eigenen Sprache verständlich über ihr Recht auf Selbstorganisation zu informieren. Schulungen, wie sie etwa im Fairtrade Textilstandard vorgeschrieben sind, stärken Arbeiter*innen und Management gleichermaßen, um gemeinsam die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation umzusetzen.
Darüber hinaus ist auch das Recht auf einen existenzsichernden Lohn ein Menschenrecht. Für diesen Bereich sehen die Fairtrade Standards neben der Unterstützung von Tarifverhandlungen (s.o.) die Verpflichtung vor bis zur Erreichung eines existenzsichernden Lohns die Löhne jährlich über das Inflationsniveau hinaus zu erhöhen (Standard für Lohnabhängig Beschäftigte, 3.5.4 ). Der Fairtrade Textilstandard fordert einen Plan zur Erhöhung der Löhne innerhalb von maximal sechs Jahren auf das Niveau eines Existenzsichernden Lohnes. Als Standardsetzer und Zertifizierungssystem kann Fairtrade durch solche Regelungen fördernd auf die Lohnhöhe einwirken. Unter anderem ermittelt Fairtrade mittels eines wissenschaftlichen Verfahrens regelmäßig die Höhe der existenzsichernden Löhne für Sektoren/Betriebe von Fairtrade-zertifizierten Lohnarbeitsunternehmen. Fairtrade ist jedoch nicht Käufer oder Eigentümer der Ware. Insofern ist ein existenzsichernder Lohn nur mittels der gemeinsamen Verantwortungsübernahme aller Akteure entlang von Lieferketten leistbar.
Menschenrechtliche Verantwortung für den Schutz von Kindern
Fairtrade verfolgt einen umfangreichen Ansatz zur Einhaltung und Stärkung von Kinderrechten in den zertifizierten Organisationen und Betrieben Fairtrade ist gerade in den Weltregionen besonders aktiv, in denen Fälle von Kinderarbeit und Zwangsarbeit häufig vorkommen. Fairtrade kann daher keine Garantie geben, dass nie Fälle von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in Fairtrade-Lieferketten aufgedeckt werden. Aber: Die Fairtrade-Standards beinhalten unmissverständliche, detaillierte Vorgaben gegen Kinder- und Zwangsarbeit. Werden Verstöße festgestellt, verfolgt Fairtrade gemeinsam mit lokalen Organisationen und Behörden ein robustes und klar definiertes System der Abhilfe, in dem der Schutz der betroffenen Personen an erster Stelle steht. Gleichzeitig wird in Fairtrade-zertifizierten Lieferketten aktiv an der Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit und an der Bekämpfung der Ursachen gearbeitet. Die Fairtrade-Mindestpreise und die Prämie schaffen ein höheres Einkommen für Kleinbauernfamilien und lindern so deren wirtschaftliche Notlage. Gleichzeitig entscheiden sich Kleinbäuer*innen und Arbeiter*innen häufig dafür, einen relevanten Teil der Prämie in schulische Bildung zu investieren, was ebenfalls die Situation von Kindern verbessert. Die Stärkung von Gewerkschaften und die Stärkung anderer lokaler Strukturen der Selbstorganisation und des Kindesschutzes, ebenso wie das von Fairtrade entwickelte „Youth Inclusive Community Based Monitoring and Remediation System” (inklusiver lokaler Jugendschutz-Ansatz) sind zusätzliche Beispiele für die aktive Arbeit von Fairtrade an diesen Themen. In der Zusammenarbeit mit Fairtrade können Unternehmen sicher sein, dass kein Fall von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit auf sich beruhen gelassen wird und dass durch die Standards und die begleitende Arbeit mit den Produzentenorganisationen und in den Gemeinden ein Beitrag zur Prävention und zur Abschaffung der Missstände in den Regionen geleistet wird.
Menschenrechtliche Verantwortung für Frauenrechte
Fairtrade verfolgt einen umfangreichen Ansatz zur Einhaltung und Stärkung von Frauenrechten in den zertifizierten Organisationen und Betrieben. Basierend auf den Grundsätzen der UN Women´s Empowerment Principles setzt sich Fairtrade für mehr Frauenrechte ein. Fairtrade zertifizierte Produzenten halten Standards gegen Diskriminierung und für Gesundheitsschutz ein. Da sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch sich immer noch in allen Ländern der Welt vor allem gegen Frauen richtet und oft zum Arbeitsalltag gehört, gibt es in den Fairtrade Standards spezielle Vorkehrungen, um gegen diese Realität vorzugehen. Zertifizierte Betriebe müssen sexuelle Nötigung definieren und einen leicht zugänglichen internen Beschwerdemechanismus dafür haben (Standard für lohnabhängig Beschäftigte 3.1.6., 3.1.7.) Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei Flocert wegen Zuwiderhandlung gegen die Fairtrade Standards.
Die UN Women´s Empowerment Principles sehen außerdem vor, dass Organisationen Geschlechtergerechtigkeit in ihren Führungsstrukturen als Thema etablieren (Prinzip 1) und durch Projekte in der lokalen Gesellschaft umsetzen (Prinzip 6). Die Fairtrade Produzentennetzwerke in Lateinamerika und Afrika haben hierzu bereits Vorschläge und Handlungsempfehlungen entwickelt. Eine wachsende Zahl an Kleinbauerngenossenschaften entwickelt auf dieser Grundlage eigene Handlungspläne zur Geschlechtergerechtigkeit, die von den Vollversammlungen als höchstem Gremium beschlossen werden und von den Vorständen der Organisationen und ihren Angestellten zusammen mit den Kleinbauern umgesetzt werden. Diese Anstrengungen der Fairtrade zertifizierten Kooperativen werden durch Projekte wie die „Fairtrade Women School of Leadership“ zusätzlich unterstützt. Interessierten Unternehmen bietet sich hier die Möglichkeit, über die Standards hinaus mit Fairtrade zusammen zu arbeiten.
Menschenrechtliche Verantwortung für Lieferbeziehungen zu Kleinbauerngenossenschaften
Wenn ihr Unternehmen Produkte zu Fairtrade-Bedingungen einkauft, dann bietet dies für die verkaufenden Kleinbauerngenossenschaften und ihre Mitglieder viele Vorteile: Der Fairtrade-Mindestpreis wirkt als Sicherheitsnetz. Die Zahlung der Fairtrade-Prämie ermöglicht es Kleinbauerngruppen außerdem, die Widerstandskraft ihrer Organisationen zu stärken und das Einkommen der Mitglieder zu erhöhen. Durch die Fairtrade-Prämie und durch die (kostenlose) Beratungs- und Schulungsarbeit des Fairtrade-Personals vor Ort haben Kleinbauern u.a. Zugang zu Technologieberatung, Finanzexpertise, Risikomanagement, Verbesserung der Agrarpraktiken und - immer wichtiger - Wissen und Techniken zur Anpassung an den Klimawandel. Diversifizierung und Unterstützung beim Marktzugang und Zugang zu Krediten gehören zu den regulären Schulungsangeboten und Projektinhalten, die von Fairtrade-zertifizierten Genossenschaften in Anspruch genommen werden.
Mehr unternehmerische Sorgfalt durch Fairtrade-zertifiziertes Sourcing und zusätzliches Engagement
Ihr Unternehmen trägt durch seine Fairtrade-Lizenzgebühren, ebenso wie durch die Zahlung der Prämie und durch zusätzliche Projekte, die Sie ggf. mit Unterstützung von Fairtrade in Ihrer Lieferkette durchführen, finanziell zur Umsetzung der oben genannten Maßnahmen direkt bei. Dieses Engagement ist umso relevanter, je größer der Anteil Fairtrade-zertifizierter Absätze im Verhältnis zu ihren Gesamtabsätzen in einer Produktkategorie ist. Noch stärker kommen Sie ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach, wenn sie langfristige Lieferverträge mit Kleinbauernorganisationen abschließen und ihnen relevante Absatzgarantien bieten. So können die Organisationen planen und z.B. die Fairtrade-Prämie langfristiger und strategischer einsetzen.
Fairtrade erhebt regelmäßig Daten und lässt Studien durchführen, um festzustellen, ob die Fairtrade-Standards und -Projekte in gewünschter Weise positiv auf die Gesamtsituation von Kleinbauern und Arbeitern wirken. Diese Studien belegen, dass die Wirkung bei relevanten Absätzen einer Organisation (>30 Prozent) nachweislich positiv sind (siehe auch Seite Wirkung von Fairtrade).
Wenn Sie über Ihre Lieferketten Produkte aus Regionen beziehen, die in besonderem Maße von dem Risiko von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, können Sie außerdem mit Fairtrade gezielte zusätzliche Projekte zur Unterstützung der Kleinbauernorganisationen durchführen, von denen Sie Waren beziehen. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Links zum Thema
- FAQ – Fairtrade und unternehmerische Sorgfaltspflicht
- Arbeitsschwerpunkt – Unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt
- Ihr Mehrwert – weitere Vorteile durch eine Zusammenarbeit mit Fairtrade
- Ihre Möglichkeiten – wie wir Sie bei der Zusammenarbeit unterstützen
- Übersicht zu den Arbeitsschwerpunkte von Fairtrade
- Fairtrade-Standards – Übersicht, Aufbau und Inhalte
- Fairtrade-Projekte – Zusammenarbeit über die Fairtrade-Standards hinaus
- Sie möchten mehr erfahren? Sprechen Sie uns gerne an!