Kinderrechte in Lieferketten nicht vergessen!

Fairtrade unterstützt die Forderung seiner Mitglieder und weiterer Kinderrechtsorganisationen dabei die Achtung der Kinderrechte in Lieferketten zu beachten.

(C) Sean Hawkey

Ausbeuterische Kinderarbeit ist gemäß der Fairtrade-Standards verboten. Neben der externen Kontrolle durch die Zertifizierungsorganisation Flocert setzt Fairtrade zudem auf die interne Kontrolle der Kleinbauern und ihrer Gemeinden.

Menschen- und Kinderrechtsorganisationen fordern von der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode ein robustes Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Ein Gesetz, das Sorgfaltspflicht in Lieferketten für Unternehmen verbindlich macht, kann entscheidend dazu beitragen, Kinderrechte entlang globaler Lieferketten zu schützen, betonen Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, terre des hommes, UNICEF Deutschland und World Vision in einem gemeinsam veröffentlichten Positionspapier.

Damit ein Lieferkettengesetz die gewünschte Wirkung entfaltet, sollte es laut den Kinderrechtsorganisationen die Haftung von Unternehmen einschließen, Kindern den Zugang zum Rechtsweg ermöglichen und für Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie solche aus besonders risikobehafteten Sektoren gelten.

Die Organisationen weisen darauf hin, dass Mädchen und Jungen weltweit direkt und indirekt unter Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten leiden. Dazu gehören ausbeuterische Kinderarbeit, Umweltschäden, fehlende Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Arbeitsrechtsverletzungen gegenüber ihren Eltern. Der Schutz der Rechte aller Arbeitnehmenden und betroffenen lokalen Bevölkerungsgruppen in Lieferketten, einschließlich der Erwachsenen, ist entscheidend dafür,  Kinderrechte zu gewährleisten.

Lieferkettengesetz als wichtiger Schritt, Fairtrade will mehr

Fairtrade unterstützt die Forderung der Kinderschutzorganisationen nach einem Lieferkettengesetz: „Unser Ziel ist es, dass der Handel insgesamt fair wird“, so Dieter Overath, Geschäftsführender Vorstand von TransFair e.V. „Deshalb ist das Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt. Wir wollen die Messlatte aber weiter anheben, zum Beispiel müssen existenzsichernde Preise und Löhne auf die Agenda – da bleibt noch viel zu tun.“

Die Fairtrade-Standards gehen in vielen Bereichen über bisherige gesetzliche Regelungen hinaus, z.B. bezüglich Handelspraktiken, Mindestpreisen, Gender- und Kinderrechts-Aspekten sowie dem Ziel existenzsichernder Löhne und Einkommen. Die Standards werden regelmäßig überarbeitet und stetig weiterentwickelt.

Fairtrade und Kinderrechte

Ausbeuterische Kinderarbeit ist gemäß der Fairtrade-Standards verboten. Neben der externen Kontrolle durch die Zertifizierungsorganisation Flocert setzt Fairtrade zudem auf die interne Kontrolle der Kleinbauern und ihrer Gemeinden. Verbote allein helfen aber nicht. Fairtrade legt den Schwerpunkt auf Prävention - Kinderarbeit soll verhindert werden, bevor sie entsteht. Liegt eine Fairtrade-Produzentenorganisation in einem Land, in dem das Risiko für Kinderarbeit sehr hoch ist, muss die Organisation Präventionsmaßnahmen ergreifen, beispielsweise ein internes Kontrollsystem, um Risiken für Kinder frühzeitig zu erkennen und proaktiv tätig zu werden.

Ein wichtiges Instrument ist die Aufklärung und Sensibilisierung der Produzentinnen und Produzenten. Die Beraterinnen und Berater der Fairtrade-Produzentennetzwerke in Afrika, Asien und Lateinamerika führen regelmäßig Schulungen zu Themen wie Kinderrechte und die Gefahren ausbeuterischer Kinderarbeit durch.

Seit 2012 verfolgt Fairtrade einen weiteren integrativen Präventionsansatz mit den Produzentenorganisationen, um ausbeuterischer Kinderarbeit effektiv vorzubeugen. Dieser Ansatz ist aus zwei Gründen besonders nachhaltig: Zum einen wird die gesamte lokale Gemeinde aktiv einbezogen, um Kinder zu schützen und ihr Wohlergehen zu fördern, zum anderen führen junge Erwachsene (18 – 25 Jahre) die verschiedenen Aktivitäten zur Sensibilisierung in den Gemeinden selbst durch und übernehmen damit Verantwortung für Themen, die sie selbst betreffen. Dafür werden sie von Fairtrade geschult. Der Fairtrade­-Ansatz zum Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit wurde bereits in mehr als 18 Fairtrade­-Produzentenorganisationen in 11 Ländern durchgeführt, darunter Kakaokooperativen aus Westafrika, Kaffee­ und Zuckerkooperativen aus Mittel­ und Südamerika sowie Baumwollproduzenten aus Indien.

Covid-19 verstärkt die Gefahr von Kinderarbeit

Zu befürchten ist, dass Covid-19 die Situation für Kinder in den Kakaoanbauländern Westafrikas verschärft. Schulen sind geschlossen, und durch die eingeschränkte Mobilität sind Kontrollen und Beratungen erschwert. Auch ist es schwieriger, Erntehelferinnen und -helfer zu finden. Um Kinderarbeit auszurotten, ist ein Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt, ein weiterer sind existenzsichernde Einkommen und damit einhergehend eine entsprechende Debatte um Kakaopreise – ein Thema, an dem wir alle gemeinsam hoffentlich in den nächsten Jahren deutlich vorankommen werden!