Kinderarbeit in Lieferketten verbieten

Weltweit sind 152 Millionen Kinder Opfer von ausbeuterischer Kinderarbeit. Fairtrade fordert Bundesregierung auf, verpflichtende Vorgaben zu erlassen.

Vier Kinder aus Gujarat. Bildrechte: TransFair e.V. | Sean Hawkey

Das Regelwerk von Fairtrade, die Fairtrade-Standards, enthalten strikte Vorgaben, damit ausbeuterische Kinderarbeit identifiziert, beseitigt und zukünftig verhindert werden kann. Bei verbindlichen, gesetzlichen Maßnahmen hinken wir in Deutschland unseren Nachbarn hinterher. © TransFair e.V. | Sean Hawkey

  • In Niederlanden, Großbritannien und Frankreich existieren bereits Gesetze
  • Fairtrade fördert Prävention und integrative Ansätze für Kinderschutz

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden weltweit rund 152 Millionen Kinder zwischen fünf und 17 Jahren als Kinderarbeiter ausgebeutet. Rund 70 Prozent dieser Kinderarbeiter sind in der Landwirtschaft beschäftigt. Sie arbeiten als Baumwollpflücker in Burkina Faso, auf Plantagen in Ecuador oder als Sklaven bei der Kakaoernte in der Elfenbeinküste. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, ausbeuterische Kinderarbeit in all ihren Formen bis 2025 ein Ende zu setzen. „Steht die Bundesregierung zu ihrem Versprechen, muss sie ein Gesetz erlassen, in dem Menschenrechte in der Lieferkette geschützt werden. Das darf keine freiwillige Angelegenheit bleiben“, erklärt Dieter Overath, Vorstandsvorsitzender von TransFair e.V.

Andere EU-Länder sind bereits weiter

Die Niederlande sind in diesen Punkt bereits weiter. Am 1. Januar 2020 wird bei unseren Nachbarn ein Gesetz in Kraft treten, das Unternehmen dazu verpflichtet, Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu verfolgen und zu bekämpfen. In England und in Frankreich gibt es bereits ähnliche Regelungen für Unternehmen, Rechenschaft über Risiken von Menschenrechtsverletzungen abzulegen. In Frankreich schließt dies sogar Subunternehmen und Zulieferer ein und Verletzungen werden mit einem Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro geahndet.

Deutschland muss nachziehen

„Diese Beispiele zeigen, dass auch Deutschland seinen Pflichten nachkommen muss“, fordert Overath. In Deutschland gibt es bisher keine verbindlichen Regeln. Dies wurde bereits vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen kritisiert. „Die EU und die Bundesregierung müssen verbindliche Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten durchsetzen, insbesondere den Schutz von Kindern, Frauen und verletzlichen Gruppen wie Saison- und Wanderarbeiter vor Ausbeutung.“

Kinderschutz bei Fairtrade

Das Regelwerk von Fairtrade, die Fairtrade-Standards, enthalten strikte Vorgaben, damit ausbeuterische Kinderarbeit identifiziert, beseitigt und zukünftig verhindert werden kann. Fairtrade legt den Schwerpunkt vor allem auf Prävention – Kinderarbeit soll verhindert werden, bevor sie entsteht. Liegt eine Fairtrade-Produzentenorganisation in einem Land, in dem die Wahrscheinlichkeit von Kinderarbeit sehr hoch ist, muss die Organisation Präventionsmaßnahmen ergreifen. Hierzu gehört beispielsweise die Einführung eines internen Kontrollsystems, um Risiken für Kinder frühzeitig zu erkennen und proaktiv tätig zu werden. Fairtrade legt Wert darauf, dass die Maßnahmen von den Produzentenorganisationen selbst entwickelt und dann von ihnen umgesetzt werden.

Kinder und Jugendliche beim Kinderschutz integrieren

Dieser integrative Präventionsansatz wurde bereits in 18 Fairtrade-zertifizierten Produzentenorganisationen in 11 Fairtrade-Anbauländern durchgeführt, darunter Kakaokooperativen aus Westafrika, Kaffee- und Zuckerkooperativen aus Mittel- und Südamerika sowie Baumwollproduzenten aus Indien. Die Unterstützung durch Fairtrade ist als kurzzeitige Intervention geplant. Alle wesentlichen lokalen Akteure bis hin zu kommunalen und nationalen Regierungen werden eingebunden und sollen die Aktivitäten und Maßnahmen nach Projektende eigenverantwortlich weitertragen. Damit steht der Präventionsansatz im Einklang mit dem Fairtrade-Prinzip des Produzenten-Empowerments.