Schluss mit der Doppelmoral: Export von gesundheits- und umweltgefährdenden Pestiziden stoppen

In einem offenen Brief fordern PAN Germany, das INKOTA-netzwerk und 57 weitere Organisationen Landwirtschaftsministerin Klöckner und Wirtschaftsminister Altmeier dazu auf, den Export von hochgefährlichen, in der EU nicht zugelassenen Pestiziden gesetzlich zu verbieten.

Giftexporte stoppen

Fairtrade Deutschland unterstützt die Forderung nach einem Exportstopp bedenklicher Pestizide auf allen Ebenen, da insbesondere Kleinbäuerinnen und -bauern und Arbeiterinnen und Arbeiter im globalen Süden von deren gesundheits- und umweltgefährdenden Wirkung betroffen sind.

Das europäische Pestizidrecht misst dem Schutz sensibler Bevölkerungsgruppen, der Artenvielfalt und der Ökosysteme einen besonderen Wert bei. Es schließt Pestizidwirkstoffe mitgesundheitsschädlichen oder für die Umwelt besonders bedenklichen Eigenschaften weitestgehend von einer Genehmigung aus. Doch während man die europäischen Landwirt*innen, die Bevölkerung und ihre Umwelt zu Recht vor diesen gefährlichen Wirkstoffen zu schützten versucht, wird durch den Export dieser Stoffe eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Natur in den Importländern – meist Entwicklungsländer – billigend in Kauf genommen.

Gesetz gegen Giftexporte gefordert

Bislang untersagt in der EU keine gesetzliche Regelung den Export und somit die Anwendung dieser Pestizide in anderen Ländern. Diese Doppelstandards im Pestizid-Handel ermöglichen den exportierenden Firmen, viele davon mit Sitz in Deutschland, immense Gewinne auf Kosten der Gesundheit von Millionen von Menschen außerhalb der EU. Eine Doppelmoral, die aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen nicht akzeptabel ist.

Fairtrade-Standards verbieten gefährliche Pestizide

Fairtrade Deutschland unterstützt die Forderung nach einem Exportstopp bedenklicher Pestizide auf allen Ebenen, da insbesondere Kleinbäuerinnen und -bauern und Arbeiterinnen und Arbeiter im globalen Süden von deren gesundheits- und umweltgefährdenden Wirkung betroffen sind.

Unter Fairtrade-Bedingungen ist das anders: Für den konventionellen Anbau gilt eine in den Standards verankerte Verpflichtung, den Pestizideinsatz auf ein Mindestmaß zu reduzieren; und falls unvermeidbar, die am wenigsten giftigsten Pestizide in der geringstmöglichen Ausbringungsmenge anzuwenden. Ob ein Pestizid im Fairtrade-Anbau eingesetzt werden darf, ist durch die so genannte „Hazardous Materials List“ (HML) geregelt – der derzeit strengsten Verbotsliste der wesentlichen Zertifizierungen für die konventionelle Landwirtschaft. Die Fairtrade-Produzentennetzwerke in Afrika, Lateinamerika und Asien unterstützen die Produzierenden mit Know How zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Kontrolliert wird die Einhaltung der Kriterien zur Verwendung von Pestiziden und zum Verbot einer Vielzahl von Wirkstoffen von der Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT.

Gemeinsam gegen Giftexporte

Die unterzeichnenden Organisationen des offenen Briefes stehen mit ihrer Forderung nicht allein da: Auch Partnerorganisationen im globalen Süden, die Zeugen täglicher Pestizidvergiftungen, chronischer Erkrankungen und pestizidbedingter Umweltschäden sind, fordern ein Exportverbot in ihre Heimatländer. Darüber hinaus kritisierten im Juli 2020 führende Expert*innen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen die Praxis wohlhabender Staaten, verbotene giftige Chemikalien in ärmere Länder zu exportieren, und forderten ein Ende dieser Praxis.

Wir fordern daher die Bundesregierung eindringlich dazu auf

  1. Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden, die in der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht genehmigt sind, gesetzlich zu verbieten,
  2. im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und darüber hinaus den Prozess für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf EU-Ebene zu initiieren und
  3. sich darüber hinaus auf europäischer und internationaler Ebene für ein schrittweises Verbot hochgefährlicher Pestizide zu engagieren.

 

Jetzt Appell gegen Giftexporte unterzeichnen: https://www.inkota.de/index.php?id=2734