Pilotprojekt für Baumwolle mit Mengenausgleich läuft aus
Seit 2019 konnten Lizenzpartner über das „Supporting Fairtrade Cotton“-Projekt fair gehandelte Baumwolle beziehen und diese mit Mengenausgleich handeln. Die eingekaufte Baumwolle durfte dabei mit konventioneller Baumwolle weiterverarbeitet werden. Gesiegelt werden durfte am Ende nur die Produktmenge, für die äquivalent Fairtrade-Baumwolle eingekauft wurde. Baumwollbäuerinnen und -bauern hatten dadurch keinen Nachteil: Sie erhielten den von Fairtrade vorgeschriebenen Mindestpreis sowie eine Prämie für Gemeinschaftsprojekte.
Gründe für Aus sind vielfältig
„Die Idee war, die Absätze für Baumwollbäuerinnen und -bauern durch das Pilotprojekt deutlich zu steigern. Das ist leider nicht eingetreten“, erklärt Detlev Grimmelt, Vorstand Marketing und Vertrieb bei Fairtrade Deutschland die Entscheidung. „Hinzu kommt, dass sich der Schwerpunkt unserer Arbeit in den vergangenen vier Jahren verändert hat und wir die textile Lieferkette heute weit über die Rohstoffgewinnung hinaus betrachten“, so Grimmelt. Auch politische Entwicklungen rund um das Lieferkettengesetz spielen eine Rolle: Denn Risk Mapping und Rückverfolgbarkeit werden künftig immer wichtiger. Beides erfüllt Fairtrade mit dem Produktsiegel für Baumwolle sowie dem Textilstandard.
Bereits produzierte Produkte bleiben im Umlauf
Die letzten Verträge laufen zum 30. Juni 2024 aus. Damit Unternehmen die bereits eingekaufte Baumwolle nach und nach verarbeiten und bereits geschlossene Verträge mit Abnehmern erfüllen können, gilt eine Übergangsfrist. Denn anders als die Modebranche ist Workwear ein Geschäftsfeld mit besonders langfristigen Verträgen, langlaufenden Sortimenten, sowie langen Entwicklungszyklen. Nach Ablauf der Frist dürfen dann keine neuen Produkte mehr mit dem Hangtag und Aufnäher „Supporting Fairtrade Cotton“ in Umlauf gebracht werden. Bereits produzierte und gesiegelte Textilien dürfen aus Nachhaltigkeitsgründen so lange genutzt werden, bis sie verschleißen.
Das klassische Baumwollsiegel – alle Vorteile im Blick
Unternehmen, die fair gehandelte Baumwolle über das „Supporting Fairtrade Cotton“-Projekt bezogen haben, können auf das klassische (schwarze) Fairtrade-Baumwollsiegel umstellen. Auch hier erhalten Baumwollbäuerinnen und -Bauern feste Mindestpreise und eine Prämie für Gemeinschaftsprojekte. Kinder- und Zwangsarbeit sind verboten, genauso wie der Einsatz von GMO-Saatgut. Außerdem bietet Fairtrade Unternehmen ein umfangreiches Risiko-Management über die gesamte Lieferkette hinweg – vom Anbau bis zur Näherei. Um das Siegel zu erhalten, muss die gesamte Baumwolle Fairtrade zertifiziert sein. Die physische Rückverfolgbarkeit bietet Unternehmen größtmögliche Sicherheit und sorgt für mehr Vertrauen auf Kundenseite. Eine Siegelung ist ab einem Baumwollanteil von 30 Prozent möglich. Das Baumwollsiegel ist auf Produktseite für den Grünen Knopf 2.0. anerkannt.
Zu den konkreten Möglichkeiten einer künftigen Zusammenarbeit stehen die Teilnehmenden des Pilotprojektes und Fairtrade Deutschland derzeit in engem Austausch.
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Rosa Buchacher Rosa Buchacher
Key Account Managerin
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