Pestizideinsatz bei Fairtrade-Rosen

Verbraucher erwarten, dass Rosen möglichst makellos sind, ohne braune Flecken zu bekommen oder die Köpfe hängen zu lassen. Dies ist ohne den Einsatz von Pestiziden kaum möglich.

Fairtrade-Rosen. Foto: © TransFair e.V.

Bei unter Fairtrade-Bedingungen produzierten Rosen erfolgt der Einsatz von Pestiziden so verantwortungsbewusst und umweltschonend wie möglich. Foto: © TransFair e.V.

Pestizidrückstände auf Schnittrosen sind unvermeidlich, da im Bio-Anbau von Gewächshausrosen – soweit überhaupt möglich – keine marktfähigen Produkte entstehen. Es gibt also auch eine Verantwortung auf Seiten der Verbraucher*innen, wenn sie z. B. gleichzeitig „optisch einwandfreie Ware“ und auch den Verzicht auf Pestizide verlangen. Solange diese gegensätzlichen Kundenerwartungen bestehen, kann bei bestimmten Produkten nicht auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet werden.

Weil Blumen, anders als beispielsweise Obst und Gemüse, nicht zum Verzehr gedacht sind, gibt es grundsätzlich keine Grenzwerte für den Einsatz von Pestiziden – unter Fairtrade-Bedingungen erfolgt dieser jedoch so verantwortungsbewusst und umweltschonend wie möglich.

„Hazardous Materials List“ – die Pestizid-Verbotsliste

Ob ein Pestizid im Fairtrade-Anbau eingesetzt werden darf, ist durch die so genannte „Hazardous Materials List“ (HML) geregelt. Die HML beinhaltet zurzeit 207 verbotene Pestizide und 39 Wirkstoffen, die nur unter bestimmten Einschränkungen eingesetzt werden dürfen. Außerdem stehen 110 Pestizide unter Beobachtung.

Trotz Pestizid-Verbotsliste darf in Ausnahmefällen auf Antrag auch Gebrauch von Pestiziden aus der HML gemacht werden, z.B. wenn andernfalls ein Totalverlust für die Produzentenorganisation eintreten würde. In solchen Ausnahmefällen muss die betroffene Produzentenorganisation bei FLOCERT einen Antrag auf Genehmigung stellen. Dieser muss neben der Begründung des Pestizideinsatzes auch einen Plan vorlegen, wie diese betreffenden Pestizide ersetzt oder deren Nutzung stufenweise wieder beendet wird.

Fairtrade setzt auf Methodenmix im Umweltschutz

Angesichts von aktuell ca. 1000 Wirkstoffen in Pestiziden, zehntausenden Produkten und ständig neu hinzukommenden Wirkstoffen und Produkten, kann keine Verbotsliste alle im Handel befindlichen Pestizide und andere gefährliche Stoffe jederzeit vollumfänglich abbilden. Daher beschränken sich die Fairtrade-Standards nicht ausschließlich auf Verbote, sondern wenden grundsätzlich einen Methodenmix an. Pestizidlagerung und Entsorgung, Schutzkleidungspflicht, Informationspflicht und Weiterbildungsmaßnahmen, vorbeugende Maßnahmen und die Anwendung des Schadschwellenprinzips (Pestizideinsatz nur, wenn wirtschaftlich notwendig) sind durch den Standard vorgeschriebene Maßnahmen. 

Auch der integrierte Pflanzenschutz ist Teil der Fairtrade-Standards. Dieser gilt als Leitbild des praktischen Pflanzenschutzes und stellt ein Anbausystem dar, so dass alle wirtschaftlich, ökologisch und toxikologisch geeigneten Verfahren in möglichst guter Abstimmung miteinander verwendet werden. Das Ziel ist dabei Schadorganismen unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten und die bewusste Ausnutzung natürlicher Begrenzungsfaktoren in den Vordergrund zu stellen. Diese Maßnahmen sind zwar nicht mit Bio-Anbau vergleichbar, führen aber bei konsequenter Umsetzung zu einer deutlichen Reduzierung der eingesetzten Pestizide. Auf Fairtrade-zertifizierten Blumenfarmen ist der Einsatz von Methoden des integrierten Pflanzenschutzes durch die Fairtrade-Standards vorgeschrieben. Dies beinhaltet konkret Maßnahmen wie mechanische Unkrautregulierung, Fruchtfolgewechsel, Raubmilbeneinsatz, Farbtafeln, Klebefallen, Pheromonfallen oder Lichtfallen.