Unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt

Menschenrechtsverletzungen in der globalen Lieferkette mindern

Human Rights and Environmental Due Diligence (HREDD) steht für unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt. Damit wird der Prozess verstanden, mit dem Unternehmen ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur identifizieren, verhindern, reduzieren und darüber Rechenschaft ablegen. Die Arbeit von Fairtrade hat zum Ziel, globale Lieferketten in Einklang mit Menschenrechten und Umweltschutz zu bringen. 

Solche negativen Auswirkungen unternehmerischen Handelns können von Kinderarbeit über eine Einschränkung des Versammlungsrechts bis hin zu Entwaldung reichen. Sie können in den globalen Geschäftsaktivitäten von Unternehmen sowie in den Aktivitäten von Tochtergesellschaften, Subunternehmen und deren Zulieferfirmen auftreten.

Zertifizierungen mit ambitionierten Zielen und robusten Prüfsystemen, wie Fairtrade, können einen wertvollen Beitrag zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt leisten und damit auch ein Partner für Unternehmen sein, die ihre Sorgfaltspflicht umsetzen wollen. 

Menschenrechte und unternehmerische Sorgfaltspflicht

"Alle, die arbeiten, haben das Recht auf einen gerechten und befriedigenden Lohn, der ihnen und ihren Familien eine menschenwürdige Existenz sichert."

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wurde 1948 verabschiedet und seither durch zahlreiche Konventionen erweitert. 2011 wurde mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGPs) ein globaler Konsens und Referenzrahmen geschaffen, in dem erstmals die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen festgehalten wird.

 

Wir begrüßen diese UN-Leitprinzipien, denn sie stellen einen Paradigmenwechsel dar: Die Auswirkungen von Wirtschaftsunternehmen auf Menschenrechte werden damit neu eingeordnet. Eine wichtige Entwicklung, da Menschenrechtsverletzungen in vielen globalen Lieferketten weiterhin an der Tagesordnung sind. 

Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Gesetzgebung

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind völkerrechtlich nicht bindend und auch freiwillig eingeführte Maßnahmen stoßen bisher an ihre Grenzen, umfassende Verbesserungen zu erreichen. Deshalb wurden in Deutschland und in der Europäischen Union Gesetze zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt auf den Weg gebracht. Diese sollen die Prinzipien der UNGPs verbindlich machen.

Unternehmen sind damit dazu verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht für Mensch und Umwelt nachzukommen. Das heißt, Unternehmen müssen entsprechende Bemühungen anstellen, um in ihren Lieferketten Verstöße wie beispielsweise Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Entwaldung zu verhindern. Bei Nichteinhaltung werden von Behörden in den jeweiligen Ländern Sanktionen verschiedenen Grades gegen die Unternehmen verhängt. 

Auch Fairtrade hat sich für eine entsprechende Gesetzgebung eingesetzt, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten zu verbessern und gleichzeitig verantwortungsvoll handelnde Unternehmen vor einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen zu schützen, die Mensch und Umwelt ausbeuten. 

In der Fairtrade Vision für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt fordern wir die Einführung von nationalen, regionalen und globalen Gesetzen zur menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Dazu gehört für uns:

  • Existenzsichernde Einkommen und Löhne als Menschenrecht  
  • Maßnahmen gegen unfaire Handels- und Preispraktiken und Transparenz, damit entstehende Kosten für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt innerhalb der Lieferkette fair aufgeteilt und nicht alleine von den Produzent*innen getragen werden 
  • Wichtige Menschenrechts- und Umweltprobleme vor Ort gehen Unternehmen gemeinsam mit ihren Zulieferern an, anstatt Lieferketten aus Regionen mit hohen Risiken zu meiden 
  • Menschen innerhalb der Lieferketten werden in die Gesetzgebungsprozesse einbezogen, damit auch ihre Sicht der Dinge wahrgenommen wird 
  • Dialog mit der Zivilgesellschaft und den Regierungen der Erzeugerländer, damit Gesetze maximale Wirkung für die Menschen vor Ort haben 
  • Im Juni 2021 hat der Bundestag ein Lieferkettengesetz beschlossen, das 2023 in Kraft getreten ist. Damit sind deutsche Unternehmen erstmals zu menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten in Teilen ihrer Lieferkette verpflichtet.
  • Fairtrade Deutschland begrüßt das Regelwerk, fordert die Politik aber auf, nachzulegen – insbesondere beim Thema existenzsichernde Einkommen und Löhne.
  • Die Initiative Lieferkettengesetz war an der Ausarbeitung dieses Gesetzes beteiligt. Sie ist ein Zusammenschluss von über hundert zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Auch die deutsche Fairhandelsbewegung hat sich in diesem Prozess positioniert: Mehr Infos

Die EU-Kommission hat eine Initiative zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt (HREDD) in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung einer europäischen Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht.   

Am 15. März 2024 haben die EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) das EU-Lieferkettengesetz bestätigt. Es stellt Mindestanforderungen an Gesetze der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Weitere Informationen finden Sie hier sowie in den OECD-Leitlinien für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln und in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Menschenrechte und Umweltrechte – unser Verständnis

Für uns gilt: Menschenrechte sind ein komplexes Gebilde und Teil einer andauernden Debatte. In der Debatte um Menschenrechte und unternehmerische Sorgfaltspflicht geht es hauptsächlich um die von der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) in Konventionen kodifizierten Menschenrechte.

Unternehmen können sich bei der Umsetzung der "United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights“ (UNGPs) am OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Responsible Business Conduct, RBC) orientieren. Neben der Einrichtung interner verantwortlicher Stellen und Mechanismen für Menschenrechte in den Unternehmen sowie Risikoanalysen, gehören zu den vorgeschlagenen Schritten die Minderung, Beseitigung, Vermeidung und Wiedergutmachung festgestellter Menschenrechtsverletzungen. 

Zu den wichtigsten Themen rund um die unternehmerische Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten gehören für uns: 

Menschenrechte in den Fairtrade-Standards

Menschenrechte sind in den Fairtrade-Standards festgeschrieben. Werden diese von einem der zertifizierten Akteure der Lieferkette verletzt, machen wir unseren Einfluss geltend, um wirksame Korrektur- und Abhilfemaßnahmen für betroffene Personen zu ermöglichen.  

Die Fairtrade Standards beziehen sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und vielfältige internationale Abkommen, wie beispielsweise  

  • die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 
  • Leitlinien der UN-Kinderrechtskonvention 
  • das UN-Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels 
  • Konventionen und Protokolle zu Arbeitsschutz und Chemikalieneinsatz 

Die Standards setzen die für die jeweiligen Produktionsformen und Produktkategorien relevanten Aspekte in klare Vorgaben und Kriterien für die Zertifizierung um.  

Standards allein reichen aber nicht aus, um gesellschaftliche und kulturelle Werte, Vorstellungen und Überzeugungen zu ändern. Fairtrade arbeitet deshalb auch an der Verbesserung politischer Rahmenbedingungen und Geschäftspraktiken.

Wie geht Fairtrade mit Menschenrechtsverletzungen um?

Wenn in zertifizierten Betrieben Verstöße gegen Vorgaben der Standards durch Audits aufgedeckt werden, müssen diese umgehend behoben werden. Außerhalb der Audits können über geschützte/anonyme Informationsstrukturen Hinweise und Beschwerden vorgebracht werden.  

Die Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT überprüft vor Ort – bei spezifischen Verdachtsfällen auch unangekündigt –, ob Produzenten und Händler die Fairtrade-Standards einhalten und die sozialen, ökonomischen und ökologischen Standards erfüllen. Sie kontrolliert auch, ob die Produzentenorganisationen den festgelegten Mindestpreis und die Fairtrade-Prämie ausgezahlt bekommen.  

Wie kann Fairtrade Unternehmen bei der Umsetzung ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht unterstützen?

Für die Zivilgesellschaft, Verbraucher*innen und Medien wird die Unternehmensverantwortung, auch Corporate Responsibility (CR), ein immer wichtigeres Thema. Kaufentscheidungen werden zunehmend zu Gunsten von Unternehmen mit glaubwürdigem CR-Konzept getroffen. 

Außerdem werden in Deutschland und in der Europäischen Union Gesetze zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt (HREDD) auf den Weg gebracht. Unternehmen werden also zukünftig dazu verpflichtet sein, HREDD in ihren globalen Lieferketten zu beachten und einzuhalten. 

Schritt für Schritt zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflicht

Auch wenn die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltrechten stets eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen bleibt, kann Fairtrade dabei unterstützen mit dem Ziel, bestmögliche Ergebnisse für Mensch und Umwelt vor Ort zu erreichen.

Fairtrade bietet Unternehmen eine Alternative, um Lieferketten verantwortungsvoller zu gestalten. Denn das Fairtrade-System kann mit seinem weltweiten Netzwerk, Know-How sowie den Fairtrade-Standards, -Mindestpreisen und -Prämien und deren Wirkungen einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt leisten. Zudem kann Fairtrade Unternehmen entlang der Prozessschritte begleiten oder in deren Auftrag tätig werden. Beispielsweise helfen wir dabei, mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit in Lieferketten zu bringen. 

 

Fairtrade verfügt über ein grundlegendes Verständnis über den Prozess unternehmerischer Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt. Dazu gehören auch die Herausforderungen und deren Ursachen in den von Fairtrade-Standards abgedeckten Produktbereichen. Dieses Verständnis beruht auf langjähriger Erfahrung, stetigem direkten Austausch mit den Produzentenorganisationen und der systematischen Sammlung und Nutzung von Wirkungsdaten, Audit-Ergebnissen und externen Forschungsergebnissen.  

Bei der Umsetzung der "United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) können sich Unternehmen am OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Responsible Business Conduct, RBC) orientieren.

Der OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Responsible Business Conduct, RBC) beschreibt den entsprechenden Prozess der Sorgfaltsprüfung (Due-Diligence-Prozess) in sechs Phasen. Hier setzt Fairtrade an und unterstützt bei jedem Schritt:  

  • Mit Experten-Wissen und Erfahrung über Menschenrechte, rohstoffspezifische Herausforderungen und geographische Brennpunkte unterstützt Fairtrade Unternehmen bei der Ausarbeitung oder Weiterentwicklung ihrer internen Richtlinien. 
  • Fairtrade zeigt auf, wie Unternehmen durch die Beschaffung von Fairtrade-Produkten zu einem verantwortungsvollen Verhalten beitragen. Dies kann als Anregung und Leitlinie für unternehmensinterne Grundsatzerklärungen dienen.   
  • Als Partnerunternehmen von Fairtrade bietet sich der Austausch mit anderen Fairtrade-Partnern über Best-Practices an.   
  • Fairtrade ermöglicht Zugang zu relevanten Lieferketteninformationen von Fairtrade-Produkten. Zudem kann Fairtrade die Vernetzung mit Fairtrade Produzentenorganisationen, lokalen Rechteinhaber*innen und Partner*innen aufbauen.
  • Mit Hilfe dieser Informationen können Unternehmen wesentliche Risikobereiche identifizieren, um die potenziellen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu erfassen und zu bewerten. 
  • Fairtrade nutzt verschiedene Instrumente, um Risiken und negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu identifizieren und zu bewerten - wie zum Beispiel durch unabhängige Audits, entsprechende Verpflichtungen im Standard und Austausch mit Rechteinhaber*innen. 
  • Grundsätzlich gilt: Menschenrechte sind in den Fairtrade-Standardsfestgeschrieben. Werden diese von zertifizierten Akteuren der Lieferkette verletzt, machen wir unseren Einfluss geltend, um wirksame Korrektur- sowie Abhilfemaßnahmen für betroffene Personen zu ermöglichen. 

  • Fairtrade fordert sowohl von den Produzent*innen als auch den Akteur*innen in der Lieferkette, die Bestimmungen der Fairtrade-Standards einzuhalten. Diese beinhalten Maßnahmen zur Minderung menschenrechtlicher und ökologischer Risiken sowie zur Vermeidung und Korrektur negativer Auswirkungen. 
  • Über die Fairtrade-Standards hinaus, hilft Fairtrade Unternehmen mit gezielten Programmen, Projekten und Partnerschaften dabei, Risiken zu vermeiden und zu mindern. Dazu gehören unter anderem  
    • Schulungen und Hilfe zur Selbsthilfe in Produzentenorganisationen 
    • Strategien zum Schutz von Kindern und gefährdeten Personen 
    • Unterstützung von Produzentenorganisationen bei der Entwicklung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen, wenn notwendig 
    • Bewertungsinstrumente, wie Audits, Erhebungen, Fragebögen und enge Zusammenarbeit und Einbindung von Bäuer*innen sowie Arbeiter*innen 
    • Unterstützung bei systemischen Herausforderungen in Bezug auf Menschenrechte 
    • Die Schärfung des Bewusstseins für verantwortliches unternehmerisches Handeln gemeinsam mit Fairtrade und anderen gleichgesinnten Organisationen  

  • Fairtrade verfügt über ein risikobasiertes Audit-System, um sicherzustellen und die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen nachzuverfolgen, wenn Menschenrechtsprobleme festgestellt wurden.  
  • Unternehmen erhalten aussagekräftige Informationen über die Ergebnisse und Auswirkungen der von Fairtrade bzw. den Produzent*innen ergriffenen Maßnahmen (aus Untersuchungen, Audits, Prämienverwendungsberichten und dem fortlaufenden Dialog mit Bauern und Bäuerinnen und Arbeiter*innen). 
  • Fairtrade verfügt über langjährige Erfahrungen aus richtungsweisender Arbeit zu Menschenrechtsfragen und kann diese weitergeben, wie bspw. im Rahmen unseres Youth Inclusive Community Based Monitoring and Remediation Modells.
  • Fairtrade unterstützt Unternehmen bei der Kommunikation in Bezug auf ihre Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und die Umwelt. Beispielsweise mit Informationen und relevanten Nachweisen darüber, wie die Zusammenarbeit mit Fairtrade zu den verschiedenen Stufen des Sorgfaltsprüfungsprozesses beiträgt. 
  • Fairtrade kann dazu Inputs für die Wirkungskommunikation liefern, wie zum Beispiel zur Verwendung von Fairtrade-Prämien und Impact Storys. 
  • Fairtrade begleitet Unternehmen bei der Umsetzung von internationalen Richtlinien und bietet Best Practice-Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen. Bei der konkreten Umsetzung unterstützen unsere Produzentennetzwerke vor Ort. 
  • Unternehmen profitieren dabei von einem engen Netzwerk, das Fairtrade mit relevanten Stakeholdern aus Regionsorganisationen, Gewerkschaften und Produzentenorganisationen regelmäßig pflegt.  

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