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Inhaltsbereich: Fairtrade-Standards

Fairtrade-Standards für Wein

Traubenpflücker bei der Arbeit
Fairtrade-Wein und -Weintrauben werden sowohl auf Plantagen als auch von Kleinbauern-Organisationen angebaut.

Spielregeln für den Fairen Handel

Kleinbauern-Kooperativen und Weingüter, die Fairtrade-Wein produzieren, bekommen einen garantierten Mindestpreis für ihren Wein, der die Kosten einer nachhaltigen Produktion deckt beziehungsweise Löhne die gleich oder höher als die regionalen Durchschnittslöhne sind.

Egal ob Kleinbauern oder Beschäftigte auf Weingütern: Bei Fairtrade wird immer eine Fairtrade-Prämie an die Kleinbauernorganisationen oder die Arbeitervertretung (Joint Body) ausgezahlt, die dazu dient Gemeinschaftsprojekte zu finanzieren.

 

Fairtrade-Standards für Kleinbauern-Organisationen beinhalten unter anderem:

  • Wein-Produzenten sind Kleinbauern-Familien, die sich zu Kooperativen oder Organisationen zusammengeschlossen haben, werden und von ihren Mitgliedern demokratisch verwaltet.

  • Die Bauern und Bäuerinnen erhalten einen Fairtrade-Mindestpreis für ihre Produkte.

  • Kooperativen erhalten eine Fairtrade-Prämie. Von dieser Prämie sollen Projekte finanziert werden, die der Gemeinschaft zu Gute kommen. Zum Beispiel aus den Bereichen Bildung, Infrastruktur oder Gesundheit.

  • Die Produzenten erhalten auf Wunsch eine Vorfinanzierung der Ernte von 60 Prozent des Vertragspreises.

Standards für Wein-Plantagen beinhalten unter anderem:

  • Eine Vertretung der Arbeiter und des Managements wird gewählt (der so genannte Joint Body). Diese Vertretung entscheidet über die Verwendung der Fairtrade-Prämie. Die Prämie muss für Gemeinschaftsprojekte verwendet werden, die der Allgemeinheit zu Gute kommen und die das Leben der Arbeiter, Arbeiterinnen und ihrer Familien verbessern.

  • Zwangsarbeit und Kinderarbeit für Kinder unter 15 Jahren sind verboten. Bei Kindern über 15 Jahren, die auf der Plantage beschäftigt sind, darf die Arbeit die Schulbildung nicht beeinträchtigen. Diese Kinder dürfen keiner Arbeit ausgesetzt werden, die gesundheitsgefährdend ist.

  • Auf der Plantage ist eine eigenständige, unabhängige Vertretung der Beschäftigten zugelassen. Die Arbeiter und Arbeiterinnen sind frei einer Gewerkschaft beizutreten. Für alle Beschäftigte gelten die gleichen Arbeitsbedingungen.

  • Die Löhne müssen gleich oder höher als die regionalen Durchschnittslöhne oder der lokale Mindestlohn sein.

  • Um Verletzungen zu vermeiden müssen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Arbeiter vorhanden sein.
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