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Fairtrade-Standards für Tee

Da Tee hauptsächlich auf Plantagen produziert wird, gibt es bei Fairtrade auch Tee-Standards für Plantagen.
Spielregeln für den Fairen Handel mit Tee
Tee wird hauptsächlich auf Plantagen produziert. Fairtrade-Standards gibt es deshalb sowohl für Plantagen als auch für Kleinbauern-Organisationen.
Egal ob Plantage oder Kleinbauern-Familie: Es müssen immer sehr strenge Sozial- und Umweltbedingungen eingehalten werden. In den letzten Jahren sind immer mehr Tees ins Fairtrade-System dazugekommen. Es gibt lose Tees und Tee im Beutel, Schwarz-Tee, grünen Tee oder Roisbos-Tee mit Fairtrade-Siegel.
Bei Fairtrade wird außerdem immer eine Fairtrade-Prämie an die Kleinbauernorganisationen oder die Arbeitervertretung (Joint Body) auf Plantagen ausgezahlt, die dazu dient Gemeinschaftsprojekte zu finanzieren.
Standards für Kleinbauern-Kooperativen beinhalten unter anderem:
- Alle Mitglieder müssen eine gleichberechtigte Stimme haben, wenn es darum geht Entscheidungen innerhalb der Organisation zu treffen.
- Kleinbauern-Organisationen müssen demokratisch über die Verwendung der Fairtrade-Prämie entscheiden und das Geld in Projekte investieren, die der Allgemeinheit zu Gute kommen.
- Die Kleinbauern-Organisationen erhalten einen Fairtrade-Preis und eine Fairtrade-Prämie.
- Die Produzenten erhalten auf Wunsch eine Vorfinanzierung der Ernte von 60 Prozent des Vertragspreises.
Die Fairtrade-Standards für Plantagen stehen unter anderem für:
- Eine Vertretung der Arbeiter und des Managements (der so genannte Joint Body) ist verantwortlich für die Verwaltung der Fairtrade-Prämie.
- Die Prämie darf nicht für Kosten bereits bestehender Betriebsabläufe verwendet werden. Sie muss Projekte fördern, die dazu dienen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.
- Zwangsarbeit und Kinderarbeit für Kinder unter 15 Jahren ist verboten. Bei Kindern über 15 Jahren, die auf der Plantage beschäftigt sind, darf die Arbeit die Schulbildung nicht beeinträchtigen. Diese Kinder dürfen keiner Arbeit ausgesetzt werden, die gesundheitsgefährdend ist.
- Auf der Plantage ist eine eigenständige, unabhängige Vertretung der Beschäftigten zugelassen.
- Die Löhne müssen mindestens so hoch sein wie die regionalen Durchschnittslöhne oder die gesetzlichen Mindestlöhne.
- Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz müssen vorhanden sein um Verletzungen zu vermeiden.
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