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Inhaltsbereich: Fairtrade-Standards

Fairtrade-Standards

Bäuerin beim Pflücken von Kräutern.
Die Fairtrade-Standards für Kräuter und Gewürze stärken vor allem Kleinbauern.

Spielregeln für den Fairen Handel

Die Fairtrade-Standards für Gewürze und Kräuter beziehen sich ausschließlich auf Kleinbauernorganisationen. Sie schließen alle Samen, Wurzeln, Blumen oder Blätter ein, die der Definition der Standards entsprechen.  Dies sind zum Beispiel Kurkuma, Vanille, schwarzer Pfeffer, Ingwer, weißer Pfeffer, Muskat, Muskatblüten, Gewürznelke, Zimt oder Kardamon.

Kräuter bestehen aus Blättern, Blumen, Stielen oder Wurzeln von verschiedenen Pflanzen. Sie können sowohl getrocknet oder frisch verwendet werden.
Gewürze bestehen aus Samen, Knospen, Wurzeln, Rinde, Schalen, Blumen oder Teilen von Beeren oder Früchten von einer Vielzahl von Pflanzen.

Kamille und Roibos fallen unter die Fairtrade-Standards für Tee. Minze, Kamille und Hibiskus können nicht nur von Kleinbauern, sondern auch von Plantagen gehandelt werden.

Fairtrade-Standards für Gewürze und Kräuter stehen unter anderem für:

Für einige Kräuter und Gewürze gelten feste Mindestpreise, die direkt an die Produzenten-Organisationen gezahlt werden müssen. Für die Produkte, bei denen von den Standards kein fester Mindestpreis vorgegeben wird,  muss der Preis zwischen Käufer und Produzent verhandelt werden. Dieser Preis sollte die Kosten einer nachhaltigen Produktion als auch die Qualität der Produkte berücksichtigen.

Zusätzlich muss eine Fairtrade-Prämie bezahlt werden. Diese muss von der Kooperative für soziale, ökologische oder ökonomische Projekte eingesetzt werden, die der Gemeinschaft zu Gute kommen. Für die Produkte, bei denen die Standards keine feste Prämie festgesetzt haben, liegt diese bei 15 Prozent des Vertragspreises.

Desweiteren gilt: 

  • Umweltstandards schränken den Gebrauch von Agro-Chemikalien ein, verbieten genmanipulierte Pflanzen und fördern eine nachhaltige Produktion.

  • Die Produzenten erhalten auf Wunsch eine Vorfinanzierung der Ernte von 60 Prozent des Vertragspreises.

  • Alle Formen der Zwangsarbeit und illegaler Kinderarbeit sind verboten.

  • Nur Kleinbauern, die in Kooperativen organisiert sind, können ihren Kaffee zu Fairtrade-Bedingungen verkaufen.

  • Der Fairtrade-Mindestpreis für biologisch angebaute Früchte ist höher als der für konventionell angebaute Produkte.

  • Alle Mitglieder müssen eine gleichberechtigte Stimme haben, wenn es darum geht Entscheidungen innerhalb der Organisation zu treffen.

  • Die Kooperativen müssen politisch unabhängig sein und eine demokratische Struktur aufweisen in der jeder Bauern und jede Bäuerin das gleiche Wahlrecht hat.

  • Die Produzenten erhalten auf Wunsch eine Vorfinanzierung der Ernte von 60 Prozent des Vertragspreises.
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