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Fairtrade-Standards für frisches Gemüse
Vor September 2009 gab es Fairtrade-Standards für frisches Gemüse nur für Kleinbauern-Organisationen.
Da viele Kleinbauern in Afrika ihre Gemüse-Produkte nur mit Hilfe von Plantagen verkaufen können, wurden die Fairtrade-Standards für Gemüse erweitert, so dass diese auch für Plantagen aus Afrika den Zugang zum Fairtrade-System ermöglichen.
Die Exportauflagen für Gemüse sind sehr strikt hinsichtlich Frische und Qualität. Kleinbauern ist es daher oft nicht möglich ohne fremde Hilfe ihre Produkte zu verkaufen. Sie benötigen die Expertise und die Voraussetzungen der Plantagen, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Ausrüstung oder weitere Zertifizierungen.
Egal ob Plantage oder Kleinbauern-Familie: Es müssen immer sehr strenge Sozial- und Umweltbedingungen eingehalten werden und es wird immer eine Fairtrade-Prämie an die Kleinbauernorganisationen oder die Arbeitervertretung (Joint Body) auf Plantagen ausgezahlt, die dazu dient Gemeinschaftsprojekte zu finanzieren.
Standards für Kleinbauern-Kooperativen beinhalten unter anderem:
- Alle Mitglieder müssen eine gleichberechtigte Stimme haben, wenn es darum geht Entscheidungen innerhalb der Organisation zu treffen.
- Kleinbauern-Organisationen müssen demokratisch über die Verwendung der Fairtrade-Prämie entscheiden und das Geld in Projekte investieren, die der Allgemeinheit zu Gute kommen.
- Die Kleinbauern-Organisationen erhalten einen Fairtrade-Preis und eine Fairtrade-Prämie.
- Die Produzenten erhalten auf Wunsch eine Vorfinanzierung der Ernte von 60 Prozent des Vertragspreises.
Die Fairtrade-Standards für Plantagen* stehen unter anderem für:
- Eine Vertretung der Arbeiter und des Managements (der so genannte Joint Body) ist verantwortlich für die Verwaltung der Fairtrade-Prämie.
- Die Prämie darf nicht für Kosten bereits bestehender Betriebsabläufe verwendet werden. Sie muss Projekte fördern, die dazu dienen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.
- Zwangsarbeit und Kinderarbeit für Kinder unter 15 Jahren sind verboten. Bei Kindern über 15 Jahren, die auf der Plantage beschäftigt sind, darf die Arbeit die Schulbildung nicht beeinträchtigen. Diese Kinder dürfen keiner Arbeit ausgesetzt werden, die gesundheitsgefährdend ist.
- Auf der Plantage ist eine eigenständige, unabhängige Vertretung der Beschäftigten zugelassen.
- Die Löhne müssen mindestens so hoch sein wie die regionalen Durchschnittslöhne oder die gesetzlichen Mindestlöhne.
- Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz müssen vorhanden sein um Verletzungen zu vermeiden.
- Die Fairtrade-Standards für frisches Gemüse für Plantagen schreiben außerdem einen bestimmten Prozentsatz an Gemüse-Produkten vor, den die Plantagen ausschließlich von Kleinbauern beziehen müssen.
*Die Fairtrade-Standards für frisches Gemüse für Plantagen gelten nur für Plantagen aus Afrika.
Weitere Informationen:
Warum gibt es für einige Produkte keinen festen Mindestpreis?
