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Fairtrade-Standards

Die Fairtrade-Standards ermöglichen es den Bauern und Arbeiterinnen ihre Lebenssituation aus eigener Kraft zu verbessern.
Spielregeln für Fairtrade-Früchten
Früchte mit Fairtrade-Siegel stammen von Kleinbauernorganisationen oder von Plantagen auf denen sehr strenge Sozial- und Umweltbedingungen eingehalten werden. In den letzten Jahren sind immer mehr Früchte ins Fairtrade-System dazugekommen. Es gibt Bananen, Orangen, Mangos, Zitronen, Limetten, Mandarinen, Avocados, Äpfel, Trauben, Pfirsiche und Pflaumen mit Fairtrade-Siegel.
Egal ob Kleinbauern-Organisation oder Plantage. Bei Fairtrade wird immer eine Fairtrade-Prämie an die Kleinbauernorganisationen oder die Arbeitervertretung (Joint Body) auf Plantagen ausgezahlt, die dazu dient Gemeinschaftsprojekte zu finanzieren.
Fairtrade-Standards für Kleinbauern:
- Der Fairtrade-Mindestpreis für Früchte hilft den Produzenten die Kosten einer nachhaltigen Produktion zu decken. Er ist je nach Anbauregion verschieden und basiert auf den jeweiligen lokalen Produktionskosten.
- Nur Kleinbauern, die in Kooperativen organisiert sind, können ihren Kaffee zu Fairtrade-Bedingungen verkaufen.
- Der Fairtrade-Mindestpreis für biologisch angebaute Früchte ist höher als der für konventionell angebaute Produkte.
- Alle Mitglieder müssen eine gleichberechtigte Stimme haben, wenn es darum geht Entscheidungen innerhalb der Organisation zu treffen.
- Die Kooperativen müssen politisch unabhängig sein und eine demokratische Struktur aufweisen in der jeder Bauern und jede Bäuerin das gleiche Wahlrecht hat.
- Die Produzenten erhalten auf Wunsch eine Vorfinanzierung der Ernte von 60 Prozent des Vertragspreises.
Fairtrade-Standards für Plantagen:
- Eine Vertretung der Arbeiter und des Managements wird gewählt (der so genannte Joint Body). Diese Vertretung entscheidet über die Verwendung der Fairtrade-Prämie.
- Die Prämie darf nicht für Kosten bereits bestehender Betriebsabläufe verwendet werden. Sie muss dazu verwendet werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.
- Zwangsarbeit und Kinderarbeit für Kinder unter 15 Jahren sind verboten. Bei Kindern über 15 Jahren, die auf der Plantage beschäftigt sind, darf die Arbeit die Schulbildung nicht beeinträchtigen. Diese Kinder dürfen keiner Arbeit ausgesetzt werden, die gesundheitsgefährdend ist.
- Auf der Plantage ist eine eigenständige, unabhängige Vertretung der Beschäftigten zugelassen.
- Löhne müssen gleich oder höher als die regionalen Durchschnittslöhne oder der lokale Mindestlohn sein.
- Um Verletzungen zu vermeiden müssen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Arbeiter vorhanden sein.
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