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Fairtrade-Standards für Fruchtsäfte

Von Fairtrade können sowohl Kleinbauernorganisationen als auch Plantagen profitieren.
Spielregeln für Fairtrade-Säfte
Die Früchte für Fruchtsäfte mit Fairtrade-Siegel stammen von Kleinbauernorganisationen oder von Plantagen auf denen sehr strenge Sozial- und Umweltbedingungen eingehalten werden. In den letzten Jahren sind immer mehr Säfte ins Fairtrade-System dazugekommen. Es gibt Orangensaft, Mangonektar, Multivitaminsaft oder Bananennektar mit Fairtrade-Siegel.
Egal ob Kleinbauern-Organisation oder Plantage. Bei Fairtrade wird immer eine Fairtrade-Prämie an die Kleinbauernorganisationen oder die Arbeitervertretung (Joint Body) auf Plantagen ausgezahlt, die dazu dient Gemeinschaftsprojekte zu finanzieren.
Fairtrade-Standards für Plantagen:
- Eine Vertretung der Arbeiter und des Managements wird gewählt (der so genannte Joint Body). Diese Vertretung entscheidet über die Verwendung der Fairtrade-Prämie.
- Die Prämie darf nicht für Kosten bereits bestehender Betriebsabläufe verwendet werden. Sie muss dazu verwendet werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern.
- Zwangsarbeit und illegale Kinderarbeit sind verboten.
- Auf den Plantagen ist eine eigenständige, unabhängige Vertretung der Beschäftigten zugelassen. Die Beschäftigten sind frei einer Gewerkschaft beizutreten oder eine eigene zu gründen.
- Die Löhne sollen gleich oder höher dem regionalem Durchschnittslöhnen oder dem Mindestlohn sein.
- Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Arbeiter müssen vorhanden sein um Verletzungen zu vermeiden.
Fairtade-Standards für Kleinbauern:
- Alle Mitglieder müssen eine gleichberechtigte Stimme haben, wenn es darum geht Entscheidungen innerhalb der Organisation zu treffen.
- Kleinbauern-Organisationen bekommen einen festen Mindestpreis für ihre Früchte und eine Fairtrade-Prämie.
- Über die Verwendung der Fairtrade-Prämie muss demokratisch entschieden werden. Die Verwendung muss zum Wohl der Gemeinschaft beitragen.
- Die Produzenten erhalten auf Wunsch eine Vorfinanzierung der Ernte von 60 Prozent des Vertragspreises.
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