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Inhaltsbereich: Wie viel kostet eine Lizenz

Lizenzgebühren

Fairtrade-Produkte
Auf alle Produkte mit Fairtrade-Siegel wird eine Lizenzgebühr erhoben.

Wie viel kostet eine Lizenz?

Alle Unternehmen, die Fairtrade-Produkte unter ihrer Marke beziehungsweise unter ihrem Namen vertreiben möchten, benötigen einen Lizenzvertrag mit TransFair e.V.

Der Vertrieb von Produkten mit Fairtrade-Siegel ist an eine Lizenzgebühr geknüpft. Die unten stehende Tabelle zeigt die einzelnen Gebühren nach Produktkategorien, die für sämtliche getätigten Fairtrade-Verkäufe immer nach Quartalsende abgeführt werden müssen.

 

 

Tabelle mit Lizenzgebühren

Produkt Gebühr
Ananas 0,03 € pro Kg
Avocado 0,03 € pro Kg
Bananen 0,03 € pro Kg
Blumen 0,68 € pro 100 Stiele / 40cm
  0,87 € pro 100 Stiele / 50cm
  1,06 € pro 100 Stiele / 60cm
Baumwollprodukte / Textilien 2 % auf den Nettoverkaufswert
Bonbons 0,21 € pro Kg
Brotaufstrich 0,16 € pro Kg
Cappuccino 0,30 € pro Kg
Eiscreme 2,5 % auf den Nettoverkaufswert
Fruchtgummi 0,21 € pro Kg
Gebäck 2,5 % auf den Nettoverkaufswert
Gewürze 2,5 % auf den Nettoverkaufswert
Honig 0,18 € pro Kg
Instant-Kaffee 0,30 € pro Kg
Kaffee 0,22 € pro Kg
Kakao / Trinkschokolade 0,16 € pro Kg
Mango 0,03 € pro Kg
Met 0,06 € pro Kg
Nüsse / Ölsaaten 2,5 % auf den Nettoverkaufswert
Reis 0,08 € pro Kg
Saft 0,03 € pro Liter
Schokolade 0,22 € pro Kg
Sirup 2,5 % auf den Nettoverkaufswert
Sportbälle 2 % auf den Nettoverkaufswert
Tee 0,42 € pro Kg
Trauben 0,03 € pro Kg
Trockenfrüchte 0,03 € pro Kg
Wein 0,12 € pro Liter
Zucker 0,08 € pro Kg
   

Hinweis: In anderen Ländern gelten zum Teil andere Lizenzgebühren.

Weitere Produkte und Hinweise

Für alle Produkte, die hier nicht aufgeführt sind, aber grundsätzlich mit dem Fairtrade-Siegel ausgezeichnet werden können, fällt eine Gebühr von 2,5 Prozent des Nettoabgabepreises an den Einzelhandel an.

Die Produktbereiche Baumwolle, Gebäck und neue Produkte werden mit einer prozentualen Gebühr berechnet. Berechnungsgrundlage ist hier im Regelfall der Nettoabgabepreis an den Einzelhandel beziehungsweise an Verkaufsstellen im Außer-Hausmarkt. Nur bei direkten Verkäufen an den Endverbraucher wird der Einkaufspreis als Berechnungsgrundlage gewählt.

Ab dem zweiten Vertragsjahr gibt es eine Mindestlizenzgebühr von 250 € pro Jahr, um die laufenden administrativen Kosten zu decken. Die Mindestlizenzgebühr wird nur erhoben, wenn keine Fairtrade-Verkäufe erfolgt sind oder die zu zahlenden Lizenzgebühren weniger als 250 € pro Jahr betragen – in diesem Fall wird allerdings nur die Differenz in Rechnung gestellt.

Links zum Thema:

Übersicht Lizenzgebühren (80 KB)

Kontakt - TransFair-Marketing

Wie werde ich Fairtrade-Lizenznehmer

Fairtrade-Produkte

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