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Laufende Pflichten
Alle Unternehmen, die einen Lizenzvertrag mit TransFair abgeschlossen
und Produkte mit Fairtrade-Siegel vertreiben möchten, müssen eine Reihe
von Pflichten beachten.
Über einen Zusatz zum Lizenzvertrag können alle diese Pflichten allerdings
auf ein Drittunternehmen übertragen werden, so dass der Lizenzpartner
selbst keine laufenden Pflichten zu erfüllen hat.
Meldung der Fairtrade-Verkäufe
Nach Ablauf jedes Quartals müssen Lizenznehmer die Verkäufe von Fairtrade-Produkten an TransFair melden. Die Absatzzahlen werden online übermittelt. Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie von TransFair.
Bei Fragen rund um die Quartalsmeldung wenden Sie sich direkt an:
Stefanie Wein, Produktlizenzierung und Reporting, Email: s.wein(at)fairtrade-deutschland.de oder Tel.: 0221-942040-43
Zahlung der Lizenzgebühren
Auf Basis der quartalsweise gemeldeten Fairtrade-Verkäufe werden Ihnen die angefallenen Lizenzgebühren in Rechnung gestellt. Nähere Informationen zu den Lizenzgebühren finden Sie unter dem Punkt "Wie viel kostet eine Lizenz".
Meldung der Bezugsquellen
Einmal im Jahr müssen Lizenznehmer die Bezugsquellen Ihrer Fairtrade-Produkte im Ursprung an TransFair melden.
Anmeldung neuer Verkaufsländer
Wenn Sie für Ihre Fairtrade-Produkte Kunden in zusätzlichen Ländern gewinnen konnten, muss eine Ausweitung des Lizenzvertrags auf diese Länder vorgenommen werden.
Hierzu genügt eine formlose schriftliche Information über die neuen Zielmärkte an den zuständigen Mitarbeiter bei TransFair:
Volker Hahn Manager Verträge und internationale Kooperation, Email: v.hahn(at)fairtrade-deutschland.de, Tel.: 0221-942040-29
Registrierung neuer Fairtrade-Produkte über das Produktformular
Neue Fairtrade-Artikel müssen von Lizenznehmern bei TransFair über das Produktformular registriert werden. Dabei ist gegebenenfalls eine Abstimmung der Produktzusammensetzung und der Verpackungsgestaltung beziehungsweise der Produktkennzeichnung mit TransFair erforderlich, sodass die entsprechenden Richtlinien zur Produktzusammensetzung und zur allgemeinen Produktkennzeichnung sowie die speziellen Richtlinien zur Kennzeichnung von Baumwollprodukten erfüllt sind.
Auch Produktumstellungen, Relaunches und Verpackungsänderungen müssen bei TransFair über das Produktformular registriert und schriftlich genehmigt werden.
Die Mitarbeiter bei TransFair sind selbstverständlich immer bemüht, Produktgenehmigungen so zeitnah wie möglich zu erteilen – bitte planen Sie dennoch einen zeitlichen Vorlauf von mindestens einer Woche dafür ein.
Hier finden Sie die benötigten Dateien zum Herunterladen:
- Formular Produktfreigabe [222 KB]
- Formular Produktfreigabe Baumwolle [169 KB]
- Regeln Produktzusammensetzung [62,5 KB]
- Richtlinien Siegelnutzung (allgemein) [658 KB]
- Richtlinien Siegelnutzung (Baumwolle) [1,29 MB]
Bei Fragen rund um die Produktregistrierung können Sie sich gerne direkt an TransFair wenden:
Stefanie Wein, Produktlizenzierung und Reporting, Email: s.wein(at)fairtrade-deutschland.de oder Tel.: 0221-942040-43
Das ausgefüllte Produktformular können Sie zusammen mit dem Verpackungslayout beziehungsweise einer elektronischen Abbildung der Produktkennzeichnung an Stefanie Wein schicken.
Genehmigung von Promotion-Materialien
Sämtliche Promotion-Materialien wie Poster, Point of Sale-Materialien, Flyer oder Sales Folder, auf denen das Fairtrade-Siegel abgebildet oder ein Text zu Fairtrade abgedruckt werden soll, müssen vorab schriftlich von TransFair genehmigt werden.
Bitte schicken Sie die entsprechenden Materialien zur Genehmigung am besten elektronisch direkt an Stefanie Wein unter s.wein(at)fairtrade-deutschland.de.
