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5. Schritt
Produktfreigabe
Sobald der Lizenzvertrag beidseitig unterzeichnet ist und die Einhaltung der allgemeinen Richtlinien zur Produktkennzeichnung beziehungsweise der speziellen Richtlinien zur Kennzeichnung von Baumwollprodukten sowie der Richtlinien zur Produktzusammensetzung sichergestellt ist, werden Ihre Artikel über einen Produktpass durch TransFair freigegeben.
Nun können Sie mit dem Vertrieb der Produkte starten.
Dateien zum Thema:
Richtlinien Siegelnutzung (allgemein) [658 KB]
Richtlinien Siegelnutzung (Baumwolle) [1,29 MB]
Regeln zur Produktzusammensetzung [62,5 KB]
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